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Wichtige frage

T

Tomsen

Gast
Ich hätte ein frage

Und zwar wenn ein Flüchtling, seit 6 Jahren in Deutschland ist, vor 3 jahren die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland abgelehnt wurde und er seitdem nur geduldet ist

Er vor 2 jahren einen antrag in Spanien für ne Aufenthaltserlaubnis gemacht hat

Und bald für ein jahr nach spanien geht

Kann er da dann ne aufenthaltgenehnigung von spanien bekommen und nach dem jahr wieder nach Deutschland und in Deutschland leben
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Vielleicht hilft das weiter:
"
Residenzpflicht
Inhaber einer Duldung dürfen sich innerhalb der ersten drei Monate nur in einem Bundesland aufhalten, sofern die Ausländerbehörde den Aufenthalt nicht weitergehend beschränkt hat (sog. Residenzpflicht). Ausnahmen von der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts sind in Einzelfällen möglich, um einen Schulbesuch, ein Studium oder eine Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Außerdem kann mit Wegfall der Vorrangprüfung zur Arbeitsaufnahme eine Ausnahme von der Residenzpflicht erfolgen. Nach Ablauf von drei Monaten kann die räumliche Beschränkung von der Ausländerbehörde weiter angeordnet werden, wenn
  • eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt,
  • ein konkreter Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt oder
  • konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorliegen.
Für ein kurzfristiges Verlassen des Bundeslandes benötigt der Inhaber einer Duldung eine Verlassenserlaubnis. Diese ist nicht erforderlich, wenn Termine bei Behörden und Gerichten, bei denen das persönliche Erscheinen des Ausländers erforderlich ist, wahrgenommen werden sollen. Bezieht der Geduldete Sozialleistungen, so ist er nach drei Monaten verpflichtet, an einem von den Behörden bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage); er ist aber berechtigt, sich frei im Bundesgebiet zu bewegen."
Quelle: https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/233846/definition-fuer-duldung-und-verbundene-rechte
 

Daoga

Urgestein
Die Frage ist wahrscheinlich, kriegt er von Spanien tatsächlich eine Aufenthaltsgenehmigung, und kann er hinterher wieder nach Deutschland einreisen oder nicht? Nur mit einer Duldung ist das fraglich, kann sein daß er dann in Spanien hängenbleibt, ohne Rückkehrrecht nach Deutschland.
 
G

Gelöscht 54649

Gast
Werners Rat mit der Botschaft würde ich befolgen.

Ich habe mal kurz gegoogelt:
die komplette Reise- und Aufenthaltsfreiheit im Schengenraum hat man nur als EU-Bürger.

Mit einem gültigen Aufenthaltstitel in einem Schengenstaat darf man sich offiziell angemeldet 90 Tage als Besucher in einem anderen Schengenstaat aufhalten.

Als Arbeitnehmer einer Firma, die in dem Land operiert, in dem man seinen Auenthaltsstatus hat, darf man auch nur mit Aufenthaltstitel in einer Niederlassung seines Arbeitgebers in einem anderen Schengenstaat arbeiten... solange das Arbeitsverhältnis läuft oder der Aufenthaltstitel gültig ist.


Das gilt auch für Werksstudenten und Studenten dürfen wohl auch Auslandssemester machen.

Also würde ich sagen: mit spanischem Aufenthaltstitel einfach so zurück nach Deutschland reisen, hier dauerhaft wohnen und sich direkt hier einen Job suchen geht vermutlich nicht.



Aber wirklich konkret sagen können Dir das nur Leute, die sich gut damit auskennen.
 

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