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wichtige frage

G

Gast

Gast
ich habe eine wichtige frage und zwar habe ich an einer studie teilgenommen wegen posttraumatische belastungsstörung behandelt wurde!
zudem wurde bei mir eine borderlinestörung festgestellt jetzt zu meiner frage ich habe ein jahr eine terapie gemacht und diagnostik .
jetzt brauche ich für den jobcenter einen artzbrief den mir die studie nicht ausstellen wollen was kann ich denn machen ich nichts unterschrieben das ich nichts bekomme!
vielen dank im vorraus
 
S

seele28

Gast
Meinst du dem Amtsarzt vom Jobcenter? Weil dem Jobcenter geht ein Arztbrief rein gar nichts an. Den musst du auch gar nicht vorlegen. Wofür wollen die das denn? Diagnosen sowie allgemein ein Therapiebericht gehen die nichts an. Das würde ich auch so sagen. Falls es sich um dem Amtsarzt handelt bzgl. Überprüfung der Arbeitsfähigkeit, dann ist das wiederum eine andere Sache. Der kann auch die Arztberichte anfordern von der Studie. Du musst eben nur eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.

Warum hast du keine "richtige" Therapie gemacht? Was war das für eine Studie? Wie seriös war diese? Wenn die dir keinen Arztbrief aushändigen wollen, dann ist da etwas ziemlich komisch. Oder Studien allgemein machen dies gar nicht, ich kenne mich da gar nicht aus. Vielleicht weiß jemand anderes hier mehr darüber.


Frage mich eben nur, warum du keine richtige Therapie gemacht hattest. Waren es denn geschulte Psychotherapeuten, Ärzte und Psychiater? Weil ansonsten dürften die nicht einmal irgendwelche Diagnosen stellen. Ich hoffe du hattest die Studie nicht nur übers Internet gemacht, sondern warst vor Ort.
 
G

Gast

Gast
Eine Studie ist keine Therapie, Behandlung, Reha, dafür gibt es keine Berichte oder Gutachten.
Diese Gutachten der Arge werden meist nach ( Aktenlage ), erstellt.#
Deshalb wollen die diese Gutachten und > Berichte von andern Ärzten, Therapeuten, Kliniken gerne ausschlachten dafür.
Schweigepflichtsentbindungen sollten sie nur beim medizinischen Dienst geben und dann auch nur für die Ärzte und für die Befunde die der Amtsarzt benötigt.
Lassen sie sich also nicht ins Boxhorn jagen, wenn der Sachbearbeiter mit Sanktionen droht oder ihnen mangelnde Mitwirkungspflicht unterstellt.
Machen Sie notfalls eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Ist dann das Gutachten fertig, darf der Sachbearbeiter es nur in ihrem Beisein öffnen.
Da es ihr Gutachten ist, erhalten sie auch das Original.
Der Sachbearbeiter darf lediglich eine Kopie machen und sie zu den Akten nehmen.
Aus dem Gutachten dürfen auch keine medizinischen Befunde oder Diagnosen hervorgehen, es ist nur ein Bericht der ihre Arbeitsfähigkeit bewertet.
Sind sie mit dem Gutachten nicht einverstanden, weil sie sich darin nicht wieder finden, können Sie dieses Gutachten auch ablehnen und um eine erneute Begutachtung bei einem anderen Gutachter bitten.
 
G

Gast

Gast
vielen dank für die antworten!
die studie war bei der uni !
der jobcenter hat mich für die studie freigestellt und möchte deshalb auch einen bericht!
ich habe an der studie teilgenommen weil ich so schneller einen terapieplatz bekommen habe!
leider ist hier die wartezeit für einen therapieplatz bis zu 2jahren deshalb habe ich mich zu der studie entschlossen!
was ich heute für einen grossen fehler gehalten habe!
die sehen nur ihre seiten und wollen nicht sehen das bei mir die therapie nicht so angeschlagen hat wie sie es hoffen!
und wenn ich keinen bericht bekomme dann finde es sehr doof weil sowas haben sie mir nicht am anfang gesagt!
weil dann hätte die studie garnicht gemacht!
mir wurde am anfang gesagt ich bekäme einen bericht den ich leider jetzt nicht bekomme!
 

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