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Wer Weiß RAT?Problem mit Jugendamt

M

maikaefer

Gast
Hallo erstmal,
ein Forum um Hilfe zu suchen - bin ich hier richtig??? :confused:
Brauche dringend einen Rat:
-Zur Vorgeschichte:
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn wurde 2004 mit meinem Einverständnis in ein Heim §34 untergebracht. Im Sommer 2007 erzählte mein Sohn von ´Dingen ´im Heim,die da abgehen würden. Menschenunwürdige Verhältnisse!
Ich berichtete von den Ereignissen aus dem Heim dem Jugendamt, die ja schließlich der Kostenträger dafür sind.(Wollten sich darum kümmern...) etliche Telefonate - Monate vergangen, ging ich zum Obersten des Fachdienst Jugend und berichtete nochmals davon. Er klemmte sich sofort dahinter und schickte zwei Tage später eine Sachbearbeiterin des Fachdienst Jugend zu dem Heim.
< Ihr wurde der Zutritt untersagt! Kurzum bemerkte nun endlich auch das Jugendamt, daß in dem Heim doch ganz was im Argen liegt!!
Sie kümmerten sich schnell um eine neue Einrichtung und holten mein Sohn zusammen mit mir daraus!!
soweit - sogut
Nun ist er in einer neuen Einrichtung - eigene Wohnung - geht ihm jetzt viel besser!!
Bei dem Erstgespräch/Aufnahmegespräch wurden viele positive Veränderungen angesprochen, was mir und meinem Sohn sehr gefiel!
Regelmäßige (alle vier Wochen) Besuche-Telefonate 1x die Woche usw. was in der anderen Einrichtung alles nicht war (nur leere Versprechungen, die nie eingehalten wurden...!)

Jetzt kommt der Hammer :

Mein Sohn wird in drei Wochen 18 Jahre alt und der Wunsch war, daß er zu Besuch nach Hause kommt, um seinen 18. zu feiern, im Kreise der Familie und so
Plötzlich darf mein Sohn nicht zu Besuch nach Hause !!!!!
Begründet damit, daß er in die neue Einrichtung gehört und da seinen Geburtstag zu feiern hat!!!! Hallo?
ICH bin doch seine Mutter - und habe trotzdem keine Rechte ?????
ER wird 18 - aber darf trotzdem nicht selber entscheiden?????

Ich bin drauf und dran, eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen !!
Erst einmal, weil das Jugendamt einen riesengroßen Fehler mit dem anderen Heim gemacht hat - hätte Überprüft werden müssen!!
und erst die Aussage, mein Sohn darf übers Wochenende nach Hause,trifft nicht zu !
Übrigens - das andere Heim existiert immer noch - und die Zustände, die da herrschen - absolut menschenunwürdig !!!! Keiner unternimmt etwas!!
Es gehört die Lizenz entzogen !!!!! Keiner macht was !!!!
Und das in Niedersachen !!!!!!
Beim Anwalt war ich schon und bei der Polizei - keine Chance - sie hat gegen kein Gesetz verstoßen - nur Regeln nicht eingehalten - keine Straftat
wo kommen wir dahin?????
ich suche Hilfe beim Jugendamt und was bekomme ich?????
Eine allerletzte Einrichtung - der Umzug in die neue Einrichtung fängt mit leeren Versprechungen an - und ich kann wieder nichts machen???
Kann doch nicht sein !!!!
Hilft mir dabei eine Fachaufsichtsbeschwerde ??? Komme ich da weiter??
Oder Presse ????

Bitte gebt mir einen Rat:(
Danke im voraus
 

Germ

Aktives Mitglied
Wenn dein Sohn 18 Jahre alt ist, ist er
volljährig und darf entscheiden wann und wo
er hingeht. Das ist der Normalfall.

Etwas anders wird es gehandhabt, wenn
Pflegebedürftigkeit vorliegt, z.B. auf Grund
einer geistigen Behinderung etc.

Liegt so etwas vor ?

Herzlichst

Germ
 
M

maikaefer

Gast
Nein -
er ist § 34 untergebracht und nicht §35a - das wäre geistige Beeinträchtigung.
Ich habe auch immer noch das Recht, die Unterbringung zu beenden - aber was nützt mir das...ich alleine kann meinem Sohn die notwendige Unterstützung nicht erfüllen:(
Deswegen verstehe ich die Sachlage überhaupt nicht!
Und wenn er 18 wird, wird er §41 eingestuft, d.h. er ist zwar 18, muß sich aber trotzdem den Pflichten fügen -wenn er unterschreibt - oder er packt seine Sachen und geht.
Ich habe nur Verpflichtung aber keine Rechte????...
Ob das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, weiß ich leider nicht. Und ob sie wirklich das Recht hat, zu bestimmen, daß er NICHT zu Besuch nach hause kommen darf, obwohl es Ende letzten Jahres gesagt wurde, daß Besuche nach Hause stattfinden...
Und wenn ich Fachaufsichtsbeschwerde einlege - welche Folgen hat das für mich??? Hab ja irgendwie sowieso keine Rechte also nix zu verlieren...
Und warum verschweigt das Jugendamt ihren Fehler???? Alles schön unterm Teppich kehren??
Irgendwas stimmt da wohl nich oder??
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Was sind das für §§ ?
Ist er unter Betreuung gestellt? Hat er eine geistige Behinderung?

Hat er eingeschränkte Rechte? WARUM ist er im Heim?

Ab 18 müßte ansonsten dort gelten : zuerst kann er selbst bestimmen,für das Heim gilt eine Heimordnung.Diese aber ist untergeordnet.

Vielleicht schreibst Du mal Genaueres? Dann kann Dir jemand antworten,der sich damit auskennt...

Das JA dürfte ab 18 doch außen vor sein!
Oder geht es hier um die FINANZIERUNG EINER FEIER für Heimmitarbeiter auf Kosten Deines Sohnes?
Können die dort was extra abrechnen? Was ist denn der Hintergrund? Reine Machtspiele ?
 
Zuletzt bearbeitet:
M

maikaefer

Gast
Also zu den §§:
§34 heisst: ZitAT: Heimerziehung, betreute Wohnform - Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuetn Wohnform soll Jungendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen
2.eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. < Zitat ende>

Warum er im Heim ist: er ist mit 14 Jahren straffällig geworden und brauchte pädagogische Unterstützung (Hintergrund:Schlimme Kindheit,Gewalt)

Zu bemerken ist noch, daß der Therapeut den/die Besuche nach Hause eingewilligt hat - und plötzlich das Jugendamt sagt -nein

< WER KENNT SICH DA AUS ?????....:eek:
 
S

Stan

Gast
Ich denke, es handelt sich um den § 34 SGB VIII


§ 34
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.


Für mich stellt sich jetzt halt die Frage was wichtiger ist:

Der Geburtstag zu Hause (falls er es überhaupt selber will) oder die Sozialisationsdefizite, die vorhanden sind, auszugleichen.

Und wenn die Heimregeln halt vorschreiben, dass es so und so ist, dann ist es halt so. Ein Soldat bei der Armee kann es sich auch nicht aussuchen. So ist halt das Leben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Germ

Aktives Mitglied
Fassen wir mal zusammen:

Dein Sohn wird 18, ist in einer betreuten Wohngemeinschaft
untergebracht, sprich allgemeinverständlich: "Heim für
Menschen, die ständig eine fachlich versierte
Betreuung brauchen".

Hieraus folgt:

Der Aufenthalt in diesem Heim ist seine "neue Familie".

Das genau ist der Punkt, welche meist von den Müttern
(Eltern) nur schwer verstanden wird.

Noch einmal konkret und deutlich:

Dein Sohn soll aus pädagogischen Gründen seinen
Volljährigkeitsgeburtstag im Heim feiern. Das Heim wird
nichts dagegen haben, wenn du auch dort anwesend
sein möchtest.

Als deine Aufgabe sehe ich es, die Heimleitung, die Betreuer etc
zu unterstützen und nicht etwa gegen sie zu arbeiten.

Tu dir und anderen diesen Fehler bitte nicht an.

Natürlich kannst du ihn da rausholen und in einem anderen
Heim unterbringen und so weiter und so fort.

Lass es. Du wirst im Normalfall zeitlich VOR deinem Sohn sterben.
Bis dahin muss er es gelernt haben mit anderen zu betreuenden
Menschen zusammenzuleben, um sich dort wohl zu fühlen und den
Alltag dort meistern zu können.

Ich kenn deine Sorge, deine Gefühle und vieles mehr.
Aber es gibt keine andere Lösung, als die Betreuer zu unterstützen.

Tu es für deinen Sohn auch wenn du sagst:

"Ich bin doch die Mutter, ich kenn wie niemand genau
meinen Sohn und weiß was für meinen Sohn
richtig ist und was falsch".

Glaub mir bitte, du weißt es nicht immer.

Wir bleiben im Gespräch ... ;)

Herzlichst

Germ
 
1

123

Gast
Also:

Ich habe meinen Sohn auch in einer Einrichtung unterbringen lassen, weil ich ihm die notwendigen Grenzen nicht mehr setzen konnte- er hat sie einfach nicht akzeptiert.

Weil mein Sohn hier gegen die Regeln verstossen hat, mußte ich ihn außerhalb der Familie unterbringen, um den Rest der Familie vor Übergriffenzu schützen.
Diese Taten waren seine Entscheidung, denn er hat andere Regeln für das Miteinander gelernt.

Ich bin dankbar, meinen Sohn versorgt zu wissen. Natürlich habe ich ihn auch weiterhin in der Einrichtung unterstützt und ihm Zugang zur Familie gewährt.
Er hat sich letztendlich weder hier noch dort an die Regeln gehalten und ist
straffällig geworden.
Mein Sohn ist also nicht nur Opfer sondern auch Täter.
Und weil diese Gesellschaft nun einmal ein Regelwerk braucht, das für alle gelten muß, müssen Jugendliche das ggf. auch woanders lernen.

Sein Zuhause ist dort. Das habe ich festgelegt, obwohl vorher nur eine 5-tägige Unterbringung angedacht war. Also ist dort sein Lebensmittelpunkt. Somit verbringt er die Feiertage dort, wenn das insbesondere für die Gruppe von besonderer Bedeutung ist.

Er hatte die Wahl und das auch schon geraume Zeit vor der Unterbringung und muß nun einfach auch mit den Konsequenzen leben. Und wenn er ein
sozialverägliches Verhalten an den Tag legt, dann kann man durchaus auch über eine Änderung von Regeln sprechen.

Auch war schon das Thema "Ich will nach Hause". Hallo? Ich war gezwungen, diese Entscheidung zu fällen und das fällt keiner Mutter leicht. Und für diese Entscheidung gab es schwerwiegende Gründe. Da werde ich doch nicht einfach die Arme ausbreiten, eine Maßnahme abbrechen und sagen: "Ja, Junge, komm nach Hause?"

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du grundlos Deinen Sohn in eine Maßnahme gesteckt hast. Und diese Gründe sollten bei jedem Kampf gegen die Ämter immer noch im Hinteropf sein. Macht das, was ich hier versuche durchzusetzen, und hier war es doch Dein Sohn, der seinen Geburtstag im Kreise der Familie feiern wollte, macht das Sinn? Wenn er den Geburtstag bei Euch feiern will, dann muß er sich darum kümmern, immerhin wird er 18.
Und nicht Du, denn immerhin wird er 18, also volljährig. Dann darf er nicht nur wählen gehen und eigene Verträge machen, sondern hat auch die Verantwortung eines Erwachsenen.
 

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