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Frechi2005

Neues Mitglied
Hallo,
Ich bin seit 8 Jahren im sicherheitsgewerbe tätig.
Im April diesen Jahres bekam ich in meiner neuen Firma wo ich gearbeitet hab eine Kündigung , mit der Begründung die Stadt Stuttgart hat mich überprüft und festgestellt das ich 2012 einen Strafbefehl bekommen habe da ich Arbeitslosengeld bezogen habe,und es angeblich nicht gemeldet hab das ich arbeite ... Ich habe damals Bescheid gegeben das ich arbeite!! Leider wurde ohne Verhandlung verurteilt zu 40 Tagessätzen a 10 Euro die beglichen wurden.
Aus diesem Grund darf ich nicht mehr im sicherheitsgewerbe arbeiten aussage der Stadt Stuttgart :ich wäre unzuverlässig und sollte der sicherheitsdienst mich weiter beschäftigen, würden sie der Firma die Arbeitserlaubnis entziehen!
Das paradoxe daran ist, ich hab zwischenzeitlich. Bei einem anderen sicherheitsdienst gearbeitet die für die JVA Stammheim tätig ist,und JVA und das Landeskriminalamt hat mich überprüft und ich durfte bei der JVA arbeiten aber ich darf nicht bei Daimler. Arbeiten. Das versteht keiner wie kann ich denn noch dagegen vorgehen?ich habe der Stadt Arbeitszeugnisse , Zertifikate sowie die Bestätigung von der sicherheitsfirma die mich über JVA Hat prüfen lassen vorgelegt aber er beharrt auf sein recht!


Habt ihr noch eine Idee was ich machen kann das ich da wieder arbeiten darf ich liebe meinen Job so sehr , undwielang,.net so kampflos aufgeben... :(((
 

juka

Aktives Mitglied
Frenchi2005 meinte:
Leider wurde ohne Verhandlung verurteilt zu 40 Tagessätzen a 10 Euro die beglichen wurden.
Warum hast du keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt oder versucht dich separat mit der Staatsanwaltschaft zu einigen, um eine offizielle Verurteilung - gerade mit Hinblick auf deinen Job - zu vermeiden?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hilft ihm/ihr das weiter? Keine Ahnung.

Bei so einer Geschichte, wo es letzlich um 400€ Strafe geht, würde ich mir ernsthaft Gedanken darüber machen ob ich den richtigen Job habe, bzw. irgendwer deine Arbeit überhaupt zu schätzen weiss.

Ich weiss leider wie es ist, zuviel Erwartungen, bzw. eigene Bedürfnisse auf den Job zu projezieren. Traurig das du für die Sicherheit anderer gesorgt hast, selbst aber keinerlei Sicherheit zurück bekommst. Undankbares Pack!
 

Evfemina

Mitglied
Einen Eintrag ins Führungszeugnis, was aus meiner Sicht hier relevant wäre, gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Wo ist also das Problem der Stadt? Ich würde definitiv einen Anwalt aufsuchen!

"Ab wann gelte ich als vorbestraft"? | Strafrecht

Auszug aus 1. genannten Link:
Die vordergründig hier interessierende Ausdünnung des Zentralregisterinhaltes ist in § 32 Abs. 2 Nr.5 BZRG angesprochen, wonach Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen sowie Strafarreste von nicht mehr als 3 Monaten nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen sind. Dies gilt jedoch nur dann uneingeschränkt, wenn das Zentralregister nicht bereits einen Eintrag aufweist.
Also, wenn Du noch keine (Vor-)Strafe hast dürftest Du mit 40 Tagessätzen keinen Eintrag erhalten.

Sie beträgt regelmäßig 3 Jahre für Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr (sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist), 10 Jahre bei Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe - in allen übrigen Fällen 5 Jahre.
Berufliche Chancen, z.B. bei einem Arbeitsplatzwechsel (und dem Wunsch des Arbeitgebers ein Führungszeugnis vorgelegt zu bekommen) aber auch bei Beantragung einer Gewerbeerlaubnis (Unzuverlässigkeit!) sind hierdurch erheblich beeinträchtigt.
Ich weiß ja nicht wie Du angestellt bist, also als Angestellter oder als Freiberufler etc., aber das hier könnte in deinem Fall das Problem sein.
Du wärst besser damals direkt zum Anwalt, egal ob Verhandlung oder nicht. Jetzt ist das Kind den Brunnen gefallen. Also schleunigst Anwalts-Termin machen!

Führungszeugnis: Eintrag mit weniger als 90 Tagessätzen! > Strafrecht
Auszug aus dem 2. genannten Link:
Das Ergebnis: Schlicht nur auf die 90 Tagessätze zu achten ist ein Fehler. Eventuelle “Vorstrafen” sind zu berücksichtigen. Am Rande: Sofern in der Öffentlichkeit mitunter diskutiert wird, dass man mit weniger als 90 Tagessätzen nicht vorbestraft sei, ist dies offenkundig Unsinn – eine erste “kleine” Geldstrafe wird nicht gelistet, zwei kleine dann aber schon. So kann es sein, dass jemand mit 2×20 Tagessätzen dann zwei Einträge im Führungszeugnis hat, der mit 1×30 Tagessätzen aber nicht – warum der eine sich “nicht vorbestraft” nennen darf, der andere aber nicht, will sich mir nicht erschliessen.
Dieser Satz ist auch noch von Bedeutung, trifft laut deinem Text aber wohl nicht auf Dich zu (nur der Vollständigkeit halber nochmal erwähnt).
 

weidebirke

Urgestein
Im Sicherheitsgewerbe darf Einsicht in das vollständige Register genommen werden und dort stehen auch alle kleinen Verurteilungen drin, die in einem normalen Führungszeugnis nicht auftauchen.

Ich würde sagen, da hast Du leider Pech. Im Nachhinein wirst Du nicht belegen können, dass die Verurteilung nicht zu Recht erfolgte. Und ehrlich gesagt, fällt mir das auch schwer zu glauben. Man lässt sich doch nicht verurteilen, wenns nicht stimmt!

Wie nun einzelne Arbeitgeber was beurteilen, liegt in deren Ermessen. Ein Geldtransportunternehmen wird es nicht so interessieren, wenn Du mal jemandem ein paar auf die Nase gehauen hast, aber sehr empfindlich sein, wenn Du die Supermarktkasse hast mitgehen lassen. Zum Beispiel.
 

weidebirke

Urgestein
Wie "glauben"? Das kann man anhand der Aktenlage nachweisen.

Und Du musst ja in dem Zeitraum Leistungen trotz Einkommen erhalten haben und das auch bemerkt haben. Und hättest das JobCenter darauf aufmerksam machen müssen, dass da Geld kommt, welches Dir gar nicht zusteht. Dir hätte auffallen müssen, dass kein Änderungsbescheid kommt, nachdem Du Deine Veränderungsmitteilung gemacht hattest....
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hallo! Am besten, Du nimmst Dir einen Anwalt. Oft stellen Arbeitgeber ihre eigenen regeln auf, one darauf zu achten, wie die Rechtslage ist. Lass Dir das nicht gefallen. Du solltest es auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Evtl kannst Du wenigstns eine Abfindung oä kriegen.
 

Frechi2005

Neues Mitglied
Einen Eintrag ins Führungszeugnis, was aus meiner Sicht hier relevant wäre, gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Wo ist also das Problem der Stadt? Ich würde definitiv einen Anwalt aufsuchen!

"Ab wann gelte ich als vorbestraft"? | Strafrecht

Auszug aus 1. genannten Link:


Also, wenn Du noch keine (Vor-)Strafe hast dürftest Du mit 40 Tagessätzen keinen Eintrag erhalten.





Ich weiß ja nicht wie Du angestellt bist, also als Angestellter oder als Freiberufler etc., aber das hier könnte in deinem Fall das Problem sein.
Du wärst besser damals direkt zum Anwalt, egal ob Verhandlung oder nicht. Jetzt ist das Kind den Brunnen gefallen. Also schleunigst Anwalts-Termin machen!

Führungszeugnis: Eintrag mit weniger als 90 Tagessätzen! > Strafrecht
Auszug aus dem 2. genannten Link:


Dieser Satz ist auch noch von Bedeutung, trifft laut deinem Text aber wohl nicht auf Dich zu (nur der Vollständigkeit halber nochmal erwähnt).
Huhu. Hab ich schon gemacht, das mit dem Strafrecht weiß ich , hab Fachkraft für Schutz und Sicherheit (gssk)...im April hab ich den Anwalt gewechselt weil der seinen Hintern nicht bewegt hat hat und die zeit verstrich.. Du musst dir vorstellen ich hab zwischendurch bei der JVA gearbeitet und die haben mich auch überprüft... Und das landeskriminalamt und ich durfte über eine andere Security Firma dort arbeiten aber ich darf nicht in den Werkschutz zum arbeiten zB Daimler. So blöd kann doch keiner sein ... Das versteht keiner , und von der Stadt Stuttgart die Ersatz Kollegin sagte der NEUE Abteilungsleiter beharrt auf diese Aussage .. Er hört nicht mal mich an .. Er hat nix zu verlieren er ist Beamter sitzt hinter seinem Schreibtisch und verdient gutes Geld..er zerstört existenzen!!
 

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