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wer ist zuständig?????????

G

Gast

Gast
Meine beste freundin ist vor 2 jahren an Krebs gestorben hinterlassen hat sie 2 Töchter (18 und 21jahre) und ein A******* als Vater er hat nicht 1x seine töchter in den arm genommen getröstet nein als putze hat er sie gehalten anders kann ich es nicht beschreiben seit 2 jahren herrscht dauerstreß er fährt weg ohne einzukaufen er macht sie immer nieder nun ist das ganze eskaliert und die kleine ist zu ihrer freundin geflüchtet die große hat nen festen freund und zieht am WE zu ihm
meine frage : was steht den mädchen zu bekommen sie hilfe vom jugendamt ? dürfen sie zusammen in eine Wohnung ziehen ( die kleine geht noch zur schule die große hat ausgelernt und verdient ca. 1000.- netto im monat!! Wer weiß rat
 

karma

Aktives Mitglied
Ich denke da wird es keine Probleme gehen. Denn wenn er so lieblos geworden, dann hat auch das Jugendamt ein Wörtchen mitzureden. Sie sollte sich vorher immer den Zuspruch vom Jugendamt holen. Damit sie eine Rückendeckung hat, wenn das Sozialamt zickt. Dann gibt es auch keine Probleme bei dem Amt gibt.

Außerdem steht ihr das Kindergeld zu und Unterhalt vom Vater, da sie noch in der Ausbildung ist. Das müßte sie aber mit einem Anwalt klären.

Karma
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Sie sind VOLLJÄHRIG beide und deshalb ZUERST für sich selbst zuständig.

Eine Beratung gibt es aber noch für die 18Jährige beim JA.
Das große Mädel ist VÖLLIG frei,da sie auch KEINEN Bedarf an Sozialleistungen hat.
deshalb :sie kann SOWIESO ausziehen.

Die Kleine hat (ist es ein Gymnasium? ) während der Schulzeit noch VORRANGIGEN Unterhaltsanspruch seitens des Vaters.
Wie hoch das ist,kann sie beim JA erfragen.

DER VATER(!) hat Anspruch auf Kindergeld wg.der Kleinen.

Da der Vater offenbar den Unterhalt "durch Sachleistungen" nicht ausreichend absichert und es Probleme gibt,würde ich als 18jährige AUCH ausziehen und des Beste wäre--mit der Schwester zusammen !
Da es MINDESTENS das KG gibt,könnte sie einen Überleitungsantrag an sich bei der KG-Kasse stellen und parallel den Vater zur Unterhaltszahlung auffordern.
DORT würde ich mir als Schülerin aber (falls es solche Probleme auch nach der räumlichen Trennung vom Vater gibt) durch eine Fachanwältin helfen lassen.
Sie hat ja offenbar Halbwaisenrente?
Da die große Schwester immerhin etwas verdient,könnte man versuchen,auch zu zweit über die Runden zu kommen...
 

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