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Wer ist für Termine in Gemeinschaftsräumen zuständig?

Renasia

Aktives Mitglied
Kurzinfos:
- 4 Parteien Haus
- wir zahlen für Hausmeister
- gemeinschaftsräume frei zugänglich

zu mir:
-alleinnerziehend
- tz stelle
- minijob
- fernbeziehung

zum Fall:
Seit einiger Zeit, gibt es hier Probleme, zuerst Probleme mit dem Kanalm im Gemeinschaftskeller, ich hab dies über 4 Mon gemeldet , mit Fotosetc u bin dran geblieben ( den Rest hat es wohl nicht gestört das Keller nass war).Auf die ständug versprochenen Rückruf des HM wart ich seit mind.8Wochen schon.
Ich musste meinen Urlaub bereuts im sep 18 einreichen, d h ich bin da auch nicjt flexibel, arbeite sehr unterschiedlich ( diensplan für juli liegt noch keiner vor) u man arbeitet ganz alleinr, so das auch nicht jmd anderes die Arbeit mit machen kann.
Nun Anfang Mai alte Klemme verschlissen, hies ich musst für n Termin daheim sein, dann har man fälschlicherweise erst jmd für die Haus- Waschmaschine beauftragt, welche mir dann erst noch n falschen Termin nannten ( 2 Tage weg) Letztendlich sind sie umsonst kurzfrisrig gekommen.
Danach sollt ich einen Termin ausmachen mit die Firma xy eine Kamerafahrt im kanal im Gemeinschaftskeller machen kann, da hab ich dann mal an den Hausmeister verwiesen, nach langem hin u her ( er habe keine Zeit usw, aber zahlen sollen wir, ich hab in seit 4 j. in den ich hier wohne lediglich beim Einzug gesehen)hat es wohl geklappt.
Nun muss ich morgen wieder daheim sein (3 Tag), weil morgen Ablesegeräte ausgetauscht werden.
Danach muss ich wieder n Tag daheim sein, weil Rauchmelderprüfer kommen ( 4 Tage weg).
Nun sprach mir gestern die rohrreinigungsfirma auf n ab, das ich mich nochmal da melden soll und ich noch n Termin mit ihnen ausmachen soll, weil sie die Rohre im Gemeinschaftswaschkeller reinigen wollen. ( 5 tag weg)
Wie ist das bin ich als einzelner Mieter verpflichtet mich um die ganuen Anrufe, Termine etc der Gemeinschaftsräume zu kümmern u die Termine dafür wahr zu nehmen?
Wie gesagt wir müssen für den HM bezahlen u ich hab iwie das Gefühl das man hier zwar kassiert , aber die Aufgaben auf die Mieter abwälzt.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Als Mieter bist Du nur an eines gebunden, Deinem Mietvertrag.
Wenn Du einen Schaden meldest - beim Hausmeister oder Vermieter - endet mit dieser Meldung auch Deine Verantwortung. Für alles andere bist Du nicht zuständig.
Allerding muss beim Überprüfen der WohnungsRauchmelder bzw bem Ablesen der Heizung ect Deine Wohnung zugänglich sein.
Entweder Du bist selbst zu Hause ober bevollmächtigst den Hausmeister oder einem Nachbarn, zu diesem Zweck, den Zugang zu Deiner Wohnung.
Wartung der Gemeinschaftsräume ist Hausmeistersache................er ist Dein Dienstleister, da er ja von Dir mitbezahlt wird.
 

Renasia

Aktives Mitglied
Danke , da ging es mir letztendlich drum, ob er o ich für G.Räume zuständig ist.Klat für die Wohnung bin ich hatte das dazu geschrieben, wrgen der Anzahl der Termine ( 1 mal sagt chef evtl ja, aber beim 5termin in 2 mon fragt der mich wahrscheinlich auch ob ich noch ganz dicht bin)
 

Booyah

Mitglied
Was sagt denn der Vermieter dazu?
Ich würde den erstmal informieren, dass der Hausmeister seinen Ar... bewegen soll und du solange keinen Grund hast die Zahlung für ihn zu übernehmen.
Außerdem würde ich in dem Zuge mal fragen für welche Tätigkeiten der eingestellt ist, denn wenn du für ihn bezahlen musst, dann solltest du auch eine gewisse Leistung erhalten.

Ich hatte das auch vor 3 Jahren: Der sollte eigentlich für die Gartenarbeit, kleinere Reparaturen und das Saubermachen des Hausflures zuständig sein: Nix von passiert.
Vermieter wusste das gar nicht und hat ihn dann rausgeschmissen. Jetzt haben wir einen Hausmeister, der sich tatsächlich mal blicken lässt...
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Mit dem hast Du einen Vertrag nicht mit dem Hausmeister.

Du bezahlst den Hausmeister auch nicht. Sondern Dein Vermieter. Du erstattest Deinem Vermieter die Kosten nur über die Betriebskostenabrechnung.

Wenn Dein gemieteten Raum eingeschränkt, kaputt, nicht nutzbar ist, dann ist Dein Vermieter in der Pflicht, daß in Ordnung bringen zu lassen und wenn der das nicht macht, weil er einen Hausmeister engagiert, der nicht tätig wird, dann hast Du evtl. das Recht auf Mietminderung.

Wenn der Hausmeister tatsächlich gar nichts leistet und nie anwesend ist, weiß ich nicht, ob dann die Umlage der Hausmeisterkosten im Rahmen der Betriebskosten an Dich rechtens ist. Wenn tatsächlich keine Hausmeistertätigkeit stattfindet, kann ich mir vorstellen, daß der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf, auch wenn er den Hausmeister fürs Nichtstun bezahlt.

Andererseits ist es durchaus möglich, daß der Hausmeister auch nur einen Vertrag über eine sehr geringe Stundenzahl mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Dann übersteigen die aktuellen Termine womöglich tatsächlich sein Stundenkontingent. Davon profitierst Du indirekt, da die Hausmeisterkodten für eine geringe Stundenzahl auch niedriger sind und damit Deine Betriebskosten reduzieren.

Also erstens Ansprechpartner ist immer Dein Vermieter.
Zweitens würde ich mich erkundigen, welche Aufgaben der Hausmeister mit welchem Stundenkontingent hat. Nur dann kannst Du einschätzen, ob Deine Betriebskostenabrechnung ok ist.

Andonsten - für Termine in Deiner Wohnung (Ableser, Rauchmelder) muß Deine Wohnung zugänglich sein. Das heißt aber nicht, daß Du da sein mußt. Das kann auch jemand anders sein. Wir machen das bei uns im Haus meistens in Absprache reium, daß ein Mieter das übernimmt und die Schlüssel für die anderen Wohnungen hat. Wir Vertrauen uns da.

Für andere Termine, in den Gemeinschaftsräumen, würde ich mir nicht freinehmen. Wenn Du nicht kannst, werden sie schon eine andere Lösung finden.
 
G

Gelöscht

Gast
Entdeckst du Schäden am Haus, dann solltest du das dem Hausmeister und dem Vermieter melden. Da endet aber schon deine Verantwortung.

Niemand kann verlangen, dass du Handwerker bestellt, die bezahlst oder dir frei nimmst, wenn die kommen. Das ist nicht deine Aufgabe als Mieter.
 

Renasia

Aktives Mitglied
Beim Vermieter handelt es sich um eine Genossenschaft, d.h wenn ich dort anrufe werd ich lediglich mit Service Centern verbunden.Und auch auf E- Mails u Faxe erfahre ich nur , sry der Fall wurde weiter geleitet.

Das erste mal gemeldet hab ich Wasser im Keller in dez 18, danach war klarer um was es sich handelte( kanal) das hab ich seit dem 16.2.19(!!!) gemeldet u im Dauermodus angerufen(3 mak die Woche) der Hm meldet such, wir geben es nach oben weiter etc, passiert ist gar nix).
Irgendwann wurd ich dann 2 mal zum Hm durchgestellt naja auf seine versprochenen Rückrufe warte ich auch schon ewig. An Pfingsdienstag gab es dann mal ne Kamerafahrt.

Für Treppenhaus sind wir selber zuständig, für Wiese mähen( haben keinen Garten) kommt eine Firma, für Reperaturen gibt es in den meisten Fällen einen Reperaturdienst( birne wechseln, Elektrik, Heizungsprobkeme, Gehplarten fest machen etv)also wirklich viel bleibt da nicht übrig für den Hausmeister , was wir zahlen müsst ich daheim nachgucken.
 
G

Gelöscht

Gast
Du machst es doch richtig: du meldest den Schaden. Damit ist es gut. Ausserdem, wenn sie sagen, sie haben das weitergeleitet, dann musst du dich nicht mehr darum kümmern. Hast du nach Monaten den Eindruck, es hat sich nichts getan, kannst du ja noch mal nachfragen. Aber eine Mail sollte eigentlich reichen. Handwerker empfangen und warten, bis die fertig sind, ist nicht deine Aufgabe.
 

Renasia

Aktives Mitglied
Die Genossenschaft gibt halt meine Tel nr dann an die Handwerker weiter und die melden sich ständig bei mir wegen Terminen.Frag mich warum sie nicht die Nr des HM weiter geben.
 

Renasia

Aktives Mitglied
So hab jetzt die Firma angerufen u gesagt das sie sich doch bitte mit dem Hausmeister auseinander setzen sollen, da ich für diesen ja auch zahle.Wird die Firma machen.
 

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