Besser als ein Anruf ist ein Antrag auf Sachstandsmitteilung durch Deinen RA.
Der RA kann auch versuchen,Akteneinsicht zu bekommen (ggf.sogar die Akte zur Einsicht in seine Kanzlei).
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Mehrere Strafanzeigen
( Unterschlagung,Betrug,Urkundenfälschung,gemeinschaftlicher versuchter Betrug,uneidliche Falschaussage..etc.etc.) gingen aus wie das Hornberger Schießen. War trotzdem lustig.
Was anderes hätte mich angesichts der Gesamtumstände (zuständiges Gericht,Person des Richters u.dessen persönliche Verquickung, später aufgedeckte Korruptionsskandale etc.pol.Hintergründe..Seilschaften) mehr als verwundert. Versucht hab ichs trotzdem. Und werd es jedesmal tun.
Auch,wenn es hart war als Zeugin.
Da noch immer gesetzeswidrige Aktionen laufen, kommt es garantiert zu neuen Anzeigen meinerseits.
Gewaltstraftaten --wurden mehrfach Anzeigen nicht entgegengenommen.
(Heute würde ich die NUR an Staatsanwaltschaft schriftlich machen).
Gesetzeslage ist heute anders , Taten waren schwer beweisbar.
Da muß ich mal in Ruhe nachdenken,was nie verjährt.
Jeder ,der eine Anzeige machen will,kann dies auch immer schriftlich zu Händen der Staaatsanwaltschaft.
Die Hürde,zur Polizei zu gehen (und seltsame Reaktionen zu ertragen) ,muß man nicht nehmen.
Zeugenaussagen sind auch als schriftliche Erklärung (vorm Staatsanwalt) möglich,denke ich...oder als Aussage in einem geschützten Raum (Video-Befragung) .Dazu sollte man einen Opferanwalt befragen.