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Wer bekommt Kindergeld bei gemeinsamer Sorge?

M

Mona-Laureen

Gast
Ich habe mit meinem Ex-Mann zwei Kinder (7 / 5). Während der Ehe lief das Kindergeld auf sein Konto. Jetzt sind wir geschieden und teilen uns die Kinder gerecht- also jeder die halbe Woche. Somit hat jeder Kosten wie Essen, baden, waschen, heizen usw für sie. Alles andere wie Kleidung, Schulbedarf usw wird gerecht geteilt. Der Unterhalt hebt sich somit auf, ansonst müsste ja jeder die Hälfte an den anderen zahlen..
Soweit so gut. Da wir beide arbeiten (ich bis mittags und er voll) sind die Kinder in der Kernzeitbetreuung bzw Hort bis ich (oder er je nach Tag) sie abhole. Somit hab ich gesagt, er darf das Kindergeld (mir steht ja die Hälfte zu) behalten und damit den Hort finanzieren..

Jetzt pickt er sich aber die Rosinen vom Kuchen!! Somit laufen beide Kindergelder über ihn (sein Name) und er konnte sich ohne Probleme Steuerklasse 2 (ich hab 1) eintragen lassen. Ist das legal?? Und jetzt will er sich mit seiner Freundin ein Fertighaus bauen - auch da bekommt er "Rabatt" pro Quadratmeter, da er zwei Kinder angeben konnte..(obwohl offiziell ja nur zwei halbe über ihn laufen). Das grenzt doch an Betrug..!?

Ich erwarte von meinem neuen Partner ein Kind im März- wie wird das dann laufen? Als "drittes" Kind (ist ja mein drittes, das ich ernähren und versorgen darf) oder als "erstes" Kind der "neuen" Familie. Besonders wichtig ist die Frage, wenn das Kind in den Kidergarten kommt- den da zahlt ein "Einzelkind" viel mehr als ein "drittes" Kind..Soviel ich weiß bekommt man für ein "drittes" Kind bald mehr Kindergeld als für ein "erstes" Kind.

Das war jetzt viel Text und viele (versteckte) Fragen.. kann mir jemand helfen??

Vielen Dank im Vorraus!!
 
S

schnitti

Gast
Ich habe mit meinem Ex-Mann zwei Kinder (7 / 5). Während der Ehe lief das Kindergeld auf sein Konto. Jetzt sind wir geschieden und teilen uns die Kinder gerecht- also jeder die halbe Woche. Somit hat jeder Kosten wie Essen, baden, waschen, heizen usw für sie. Alles andere wie Kleidung, Schulbedarf usw wird gerecht geteilt. Der Unterhalt hebt sich somit auf, ansonst müsste ja jeder die Hälfte an den anderen zahlen..
Soweit so gut. Da wir beide arbeiten (ich bis mittags und er voll) sind die Kinder in der Kernzeitbetreuung bzw Hort bis ich (oder er je nach Tag) sie abhole. Somit hab ich gesagt, er darf das Kindergeld (mir steht ja die Hälfte zu) behalten und damit den Hort finanzieren..

Jetzt pickt er sich aber die Rosinen vom Kuchen!! Somit laufen beide Kindergelder über ihn (sein Name) und er konnte sich ohne Probleme Steuerklasse 2 (ich hab 1) eintragen lassen. Ist das legal?? Und jetzt will er sich mit seiner Freundin ein Fertighaus bauen - auch da bekommt er "Rabatt" pro Quadratmeter, da er zwei Kinder angeben konnte..(obwohl offiziell ja nur zwei halbe über ihn laufen). Das grenzt doch an Betrug..!?

Ich erwarte von meinem neuen Partner ein Kind im März- wie wird das dann laufen? Als "drittes" Kind (ist ja mein drittes, das ich ernähren und versorgen darf) oder als "erstes" Kind der "neuen" Familie. Besonders wichtig ist die Frage, wenn das Kind in den Kidergarten kommt- den da zahlt ein "Einzelkind" viel mehr als ein "drittes" Kind..Soviel ich weiß bekommt man für ein "drittes" Kind bald mehr Kindergeld als für ein "erstes" Kind.

Das war jetzt viel Text und viele (versteckte) Fragen.. kann mir jemand helfen??

Vielen Dank im Vorraus!!


hallo
das kg steht den jenigen person zu wo das kind oder kinder leben
lg schnitti
 
R

Ratlos 200

Gast
lies dir dies mal bitte durch:

Informationen zur neuen Steuerklasse 2
Ein neuer Freibetrag hat seit Anfang 2004 den Haushaltsfreibetrag abgelöst:
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24 b Einkommensteuergesetz
geregelt. Seine Höhe beträgt 1.308 Euro und er ist wie vorher der Haushaltsfreibetrag
das einzige Merkmal der Steuerklasse 2, die damit erhalten bleibt.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens
massiv dafür eingesetzt, erstens die Steuerklasse 2 zu erhalten und zweitens
eine möglichst hohe Entlastung zu erreichen. Ersteres ist mit vielen Anstrengungen
geglückt. Die Entlastung fällt jedoch bei weitem nicht so aus, dass sie dem Grundsatz
der Leistungsfähigkeit entspricht. Auch die Bedingungen für den Anspruch auf den Freibetrag
haben gravierende Mängel.

Entlastung nur für „echte“ Alleinerziehende

Was sind „echte“ Alleinerziehende? Die Voraussetzungen sind komplizierter, als es auf
den ersten Blick scheint.

Hier die grundsätzlichen Fälle für die neue Steuerklasse 2:
1. Alleinerziehende wohnen mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einer
gemeinsamen Wohnung, es darf keine zweite erwachsene Person in dieser
Wohnung gemeldet sein.
2. Alleinerziehende mit mehreren Kindern erhalten Steuerklasse 2, solange das jüngste
Kind noch nicht 18 Jahre alt ist und für die anderen (volljährigen) Kinder ein Kindergeldanspruch
besteht.
3. Alleinerziehende und ihr/sein Kind sind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz
gemeldet.

Keinen Anspruch auf Steuerklasse 2 haben folgende Alleinerziehende, sie werden in
Steuerklasse 1 eingestuft:

1. Alleinerziehende leben mit ihrem volljährigen Kind zusammen, das noch in Ausbildung
ist und für das sie Kindergeld erhalten.
2. Alleinerziehende wohnen mit einem neuen Lebenspartner und einem oder mehreren
Kindern in einer Wohnung.
3. Zwei Alleinerziehende wohnen zusammen mit ihren Kindern in einer Wohnung.
4. Alleinerziehende wohnen mit einer/m pflegebedürftigen Angehörigen und ihren Kindern
in einer Wohnung.
5. Alleinerziehende wohnen mit mehreren Kindern in einer Wohnung, von dem eines
nicht mehr kindergeldberechtigt ist (z.B. wehr- oder zivildienstleistende Kinder, studierende
oder arbeitslose Kinder über 27 Jahre

quelle:Stadt - Stuttgart

habt ihr das geteilte sorgerecht?dann gilt da wo die Kinder leben.
hat einer das sorgerecht:dann dem der das SR hat.
Wenn wie bei euch die kinder jeweils die hälfte der woche leben dann empfehle ich den gang zum RA um das thema klären zu lassen.

Was das KG angeht-setzt dich mit der familienkasse in verbindung.es gibt sogenannte zählkinder-jedoch weiß ich leider nicht wie das da gehandhabt wird.
Kindergeld erhält wer laut Kindergeldkasse auch der KGberechtigte ist:dies findest du mit einem anruf bei derKG Kasse raus.Denn in ihren unterlagen steht wer das ist.
du brauchst dafür diese KG-Nr,welche immer auf dem Kontoauszug erscheint.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mona-Laureen

Gast
bei wem sind die Kinder offiziell gemeldet ??

bei ihm - und ihm nach hinein ist das wohl der Knackpunkt- der große Fehler!

Er hat die damals gemeinsame Wohnung behalten und die Kinder gingen dort in die Schule bzw Kiga. Ich wollte die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld (Erzieher, Lehrer, Freunde !!, Sportverein usw) heraus ziehen. Eine Trennung/ Scheidung ist schwer genug für die Kinder. Somit hab ich mich bereit erklärt die Kinder in dieser Schule / Kiga zu lassen (also Hauptwohnsitz beim Vater, sonst wäre der Anspruch auf diesen Kiga-Platz und Schulplatz verloren gegangen). Aber ich wohne nicht weit weg (aber anderer Ort!) und kann die Kinder geschwind (mit dem Auto) dort abholen. Aber wie gesagt, gemeinsames Sorgerecht (laut Gericht bei Scheidung) und jeder hat die Kinder die Hälfte (die halbe Woche) bei sich.....
 
R

Ratlos 200

Gast
hm,schwer das jetzt richtig rüberzubringen. ich versuchs mal

als erstes beim finanzamt anrufen-steuerklasse passt beim ex nicht.
oder zum rat der stadt beim einwohnermeldeamt mit der eigenen steuerkarte auftauchen und denen mitteilen das fehler aufgetaucht sind.
(druck dir das schreiben über steuerklasse 2 aus)und zusehen das die berichtigung erfolgt.deion ex müßte auch klasse 1 erhalten,da er ne neue partnerin hat

als zweites bei der KGstelle anrufen-auskunft erteilen lassen wer KGberechtigt ist
drittens : entweder das KG zur hälfte teilen oder anrechnung des KG als UHzahlung.
aber auf jeden fall zum RA und über den alles regeln lassen. auch was das KG angeht.
da ihr euch die kinder teilt habt ihr auch geteilte kosten,also müßte dein ex auch dir anteilmäßig die hälfte des KG geben.

ganz egal was jetzt noch kommen mag,privat bei euch meine ich jetzt,der gang zum RA wird dir nicht erspart bleiben. zu viel ist nicht schriftlich geklärt.such dir einen der sich im familienrecht richtig gut auskennt.

und keine angst vor den kosten oder so.
es gibt PKH.
 
F

freches Biest

Gast
bei ihm - und ihm nach hinein ist das wohl der Knackpunkt- der große Fehler!
ja das ist der Knackpunkt an der ganzen Sache

geh mit deiner Steuerkarte zur Stadtverwaltung , lass dir wenigstens 1 Kind eintragen bzw. 2x 1/2 :) da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt , Steuerklasse 1 stimmt schon so da du ja einen neuen Partner hast und ich annehme das ihr zusammen wohnt - du kannst aber anzeigen das dein Ex auch mit seiner neuen zusammen wohnt und daher darf er auch nur die 1 haben

wegen dem Kindergeld : ich habe das so verstanden das du ihm sozusagen das anteilige Kindergeld als Unterhalt abgetreten hast !?
 

Kelvin

Mitglied
Bei einer Scheidung habt ihr doch einen Anwalt. Noch Kontakt zu denen? Denn hey, ganz ehrlich: wenn ich schon lese: "Die Kinder teilen wir uns... halbe Woche er, die andere ich"..... wie sollen die Kiddies denn Wurzeln fassen? Ja, das Kindergeld ist mir in diesem Moment egal. Bitte überlegt euch eine Regelung, wie ihr die Kinder nicht von einem Ort zum anderen "schubst". Es ist okay, wenn ihr euch trennt und auch einen Partner habt. Wie sehen es denn eigentlich die Kinder, sind diese damit "einverstanden"? Du bekommst ein weiteres Kind. Wissen Deine Kiddies davon? Geld ist wichtig, ja. Aber bitte nicht auf Kosten der Kinder.

Du hast eine Geburtsurkunde? Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht? Ich habe keine Ahnung, wie es mit den Gesetzen ist. Aber logisch wäre es, wenn es noch immer Deine Kinder sind, auch wenn sie nicht (mehr) bei Dir gemeldet sind, weil es ja auch immer Deine Kinder bleiben werden. Und was haltet ihr davon, wenn ein Kindergeld zu Dir fließt, das andere zu ihm...... dann seid ihr doch beide glücklich. Und die 145 Euro kann er doch vielleicht sowieso "entbehren", vor allem wenn die planen ein Haus zu bauen, was auch nicht gerade kostengünstig ist.

Aber bitte: nicht über die Köpfe der Kinder!
 

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