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Wenn nur ein Ehepartner verdient, lohnt sich eine Zusammenveranlagung?

Marned

Mitglied
Hallo zusammen,

wenn ein Ehepartner z.B. 35.000 € aus nicht selbstständiger Tätigkeit im Jahr verdient und der andere gar nichts, lohnt sich eine Zusammenveranlagung bzw. Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination 3/5 oder was wäre eine bessere Alternative?

Danke
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Die TE schreibt, der eine arbeitet, der andere nicht. Wenn nur einer verdient ist er doch immer in Steuerklasse drei eingeordnet.
3/5 wählt man bei Doppelverdiener, wenn einer mindestens 60 % nach Hause bringt (3) der andere dann 5. Bei derKombi 3/5 ist eine Steuerausgleich Pflicht.

Bei Doppelverdiener kann man auch 4/4 wählen und am Ende des Jahres wird das Splittingsverfahren über den Steuerausgleich gemacht.
Merke: Am Jahresende gleicht sich beim Ausgleich immer alles aus.
Bei 3 als Alleinverdiener muss man keinen Ausgleich machen, falls außer dem Lohn keine Einnahmen hinzukommen(wie z.B Mieteinnahmen)
 

Larissa

Aktives Mitglied
Verheiratet dürfen immer zusammen veranlagt werden. Wer was verdient, ist uninteressant. Sie können gemeinsam die getrennte Veranlagung wähle. Ist aber selten sinnvoll.

Wenn nur einer der Eheleute arbeitet, sollte man immer 3/5 wählen, da bei 4/4 zu wenig netto bleibt. Bei der Einkommenxteuererklärung kann es bei 3/5 zu Nachzahlungen kommen, wenn Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Krankengeld , Arbeitslosengeld oder so) bezogen wurden.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
ei, jetzt habe ich mal nachgelesen. ich war es ja gewohnt entweder 4/4 oder 3/5 zu haben, was aber im Endeffekt egal ist, da sich mit der Steuererklärung am Jahresende durch die Splittingstabelle alles ausgleicht.

Bisher war ich immer der irrigen Annahme, wenn nur einer der Ehegatten verdient, dann hat er die Klasse 3 und der andere halt keine (weil er ja nicht arbeitet) - da war ich scheinbar 40 Jahre falsch gewickelt.

Richtig: nach der Heirat hat man automatisch 4/4 - außer man beantragt 3/5 (dann bekommt halt der, der nichts tut 5) .
Bei 3/5 ist dann ein Steuerausgleich am Jahresende Pflicht. . Bei 4/4 braucht man in nicht machen, wenn nur Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteht, man verliert aber vermutlich Kohle wenn nicht beide identisch verdienen.
Dann gibts halt noch die Steuerklasse 4 mit Faktor - was aber für unsere TE nicht von Bedeutun g ist.

Ums kurz zu sagen: (Fachleute bitte mit einklinken) Bei der TE:
Gatte hat Steuerklasse 3, TE 5 und am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig und die Splittingstabelle wird angewendet.
@Kasio: habe ich es jetzt richtig gerafft? Wenn ja, dann habe ich wieder meinen Horizont erweitert. Wenn nein, dann schule mich Tiefflieger nochmals nach.

Danke
 

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