ei, jetzt habe ich mal nachgelesen. ich war es ja gewohnt entweder 4/4 oder 3/5 zu haben, was aber im Endeffekt egal ist, da sich mit der Steuererklärung am Jahresende durch die Splittingstabelle alles ausgleicht.
Bisher war ich immer der irrigen Annahme, wenn nur einer der Ehegatten verdient, dann hat er die Klasse 3 und der andere halt keine (weil er ja nicht arbeitet) - da war ich scheinbar 40 Jahre falsch gewickelt.
Richtig: nach der Heirat hat man automatisch 4/4 - außer man beantragt 3/5 (dann bekommt halt der, der nichts tut 5) .
Bei 3/5 ist dann ein Steuerausgleich am Jahresende Pflicht. . Bei 4/4 braucht man in nicht machen, wenn nur Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteht, man verliert aber vermutlich Kohle wenn nicht beide identisch verdienen.
Dann gibts halt noch die Steuerklasse 4 mit Faktor - was aber für unsere TE nicht von Bedeutun g ist.
Ums kurz zu sagen: (Fachleute bitte mit einklinken) Bei der TE:
Gatte hat Steuerklasse 3, TE 5 und am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig und die Splittingstabelle wird angewendet.
@Kasio: habe ich es jetzt richtig gerafft? Wenn ja, dann habe ich wieder meinen Horizont erweitert. Wenn nein, dann schule mich Tiefflieger nochmals nach.
Danke