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wenn eltern kein geld geben (können)

B

BringMeSky

Gast
ich habe eine freundin die in einer sogenannten bedarfsgemeinschaft leben muss;d.h in der familie wo sie mit ihren eltern in einer kleinen wohnung lebt und beide eltern nicht arbeiten.
sie möchte ausziehen um ihre ausbildung besser meistern zu können und ohne den ständigen psycho spielen ihrer vaters.
doch die eltern machten ihr wohl irgendwie klar, das sie das kindergeld nicht bekommen wird,da alles in einen topf fließt.so wird sie also nicht dran kommen und somit ihr lang erwünschter auszug mächtig erschwert.
gibt es dennoch lichtblicke für sie?
 
A

Alleine

Gast
Doch klar kann sie das Kindergeld bekommen, wenn sie unter 25 ist und auszieht! Sie muss einfach zur der nächsten Familienkasse in ihrer Nähe gehen und ihre Situation schildern. Dann muss sie halt ein Formular ausfüllen und dann bekommt sie das Geld, weil es ihr halt zusteht. (Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeld und Elterngeld)
Aber wenn sie ausziehen wird, wird ihr das Kindergeld wohl nicht ganz reichen. Vielleicht könnte sie dann noch zum Jugendamt gehen und fragen, ob es irgendwo irgendwelche Einrichtungen für Jugendliche in der Nähe gibt, wo sie dann halt ein Zimmer bekommen könnte. Oder bei AOL.de | Kostenlose Email, Nachrichten & Wetter, Sport, Shopping und Star-News auf AOL.de gibt es bei Kleinanzeigen eine Rubrik, die heißt zu verschenken, vielleicht könnte sie dort noch ein paar nette Leute finden die ihr helfen. Ich hab dort auch schon mal jemanden geholfen und ein Geburtstagsgeschenk für ein Kind gekauft. Vielleicht könnte sie dort Möbel oder anderes bekommen, damit sie Geld sparen kann.
 

iuris

Mitglied
HI,

also, wenn sie umgezogen ist, könnte sie bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen.Sofern die Mutter als idR bisherige Empfängerin für das Kind nicht widerspricht, erhält sie das Kindergeld selbst ausgezahlt. Wird aber hier wohl schwierig.

WEnn sie ein geringes Lehrgehalt erhält, könnte sie ja noch einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen (BAB) .

Das ist das, was mir so auf Anhieb einfällt.

Hoffe, es findet sich eine Lösung!

lg
 
B

Berliner-Hexe

Gast
Sie kann doch zum Amt gehen und dort verlangen, daß das Geld direkt auf ihr Konto überwiesen wird.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wenn sie in der Ausbildung ist,steht ihr "Ausbildungsunterhalt" zu.
Aber--- hier bieten die Eltern eine Unterkunft.
Sie erhält den "Bedarf" ,da ihr Ausbildungsgeld beachtet wird und für sie in die Bedarfsgemeinschaft der "Anteil der Wohnkosten" einberechnet wird und auch eine bestimmte Summe "Grundbedarf".

Ob sie einen "eigenen Anspruch" hat auf Auszahlung DIREKT auf ihr Konto,muß sie bei der ARGE erfragen.
Wenn sie über 18 ist,könnte sie es verlangen.

Geld müssen sie nicht geben,da sie weit unter dem Selbstbehalt (1100Eu je Person) sind.

Wenn das Mädel gegen den Willen der Eltern auszieht,steht ihr lt.Gesetz zwar "auffüllend Unterhalt" zu---aber nicht "automatisch".

Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht befreit,wenn sie GEGEN DEN WILLEN DER ELTERN auszieht. Hier können die Eltern wählen,in welcher Form sie Unterhalt gewähren--und jetzt ist "Wohnen und Ernährung" abgesichert.

Das KG ist auch NICHT(!) der Anspruch "des Kindes".Das ist einfach falsch.
Es ist eine staatliche Leistung für die steuerliche Entlastung unterhaltsgewährender Eltern.

Sie kann VERSUCHEN,eine Überleitung auf sich zu bekommen,die Eltern aber können dagegen plädieren.
"Ihr Geld" sind immer nur die Leistungen,die sie selbst erhält .

Bei den Eltern wäre das KG ein Einkommen,das auf deren ALG2-Anspruch angerechnet wird.

Sie hat Anspruch auf : maximal 670 Euro,wenn sie "mit Zustimmung der Eltern auszieht"--- aber ... Ihre Ausbildungsvergütung minus Pauschale von 90 Eu plus BAB wäre auf den Bedarf anrechenbar.

Und da die Eltern einerseits jetzt teilweise den Unterhalt abdecken (durch Zimmer ) und andererseits befreit sind von Geldleistungen wg.Selbstrbehaltunterschreitung, wird erst mit Abschluß der Ausbildung (eigenem Lohn o.ALG2-Anspruch) der Auszug problemlos möglich u.finanzierbar.

Wie hoch sind Azubigeld u.BAB?
Findet sie einen WG-Platz o.Internat ?

Der Staat ist während ihrer Ausbildung nicht verpflichtet,ihr weitere Hilfen zu gewähren. Evl. bekommt sie Wohngeld,aber---ich glaube,im BAB ist ein Wohnanteil bereis enthalten.

Viel Glück trotzdem!

Micky
 

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