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Welche Sozialen Hilfen stehen mir im Studium mit Kind zu???

G

Gelöscht 5784

Gast
Hallo,
also ich studiere nun im 7. Fachsemester Sonderpäda. auf LA. einen Anspruch auf Bafög habe ich nicht mehr, da ich die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen kann.
Ich bin alleinerziehende Mutter eines 8 Jährigen Sohnes ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion/Hostess. Das Einkommen, welches ich durch diese Tätigkeit erziele ist relativ gering, so dass ich den Lebensunterhalt für mich und meinen Sohn nicht hierdurch bestreiten kann. Vor zwei Semestern habe ich deshalb einen Studentenkredit aufgenommen, welcher mir iHv. 600 € monatlich zur Verfügung steht.

Mein Einkommen (Studentenkredit+ selbstständige Tätigkeit+ Kindergeld+ UVG) beläuft sich auf ca 1000€ dh. mein Einommen ist niedriger als Hartz 4 dennoch habe ich scheinbar keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Wohngeld wurde mir abgelehnt, da mein Einkommen zu gering ist- Kindergeldzuschuss wurde mir abgelehnt, da mein Einkommen zu gering ist und Hartz 4 wurde mir abgelehnt, weil ich studiere.

Nun meine Frage: Hat vielleicht jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann mir weiter helfen???

Liebe Grüße Beccy
 

Asile

Mitglied
Hallo beccy!

Als Student/in mit Kind ist man sozusagen vogelfrei... , das heißt man hat kein Anrecht auf Harz V., Wohngeld usw. .
Ich kann dir nur raten mal die studentische Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, die müssten wissen, was du noch ausschöpfen kannst.
Sonst könnte ich mir vorstellen, dass es eventuell Stiftungen gibt, die Frauen in Notlagen unterstützen z.B. durch ein Stipendium. Es kommt halt drauf an, in welchem Bundesland du studierst. Hast du schon einmal versucht dich in einschlägigen Foren kundig zu machen???

Hier mal ein paar Linkse (kennste bestimmt schon)
Studieren mit Kind - Studium - Studis Online
Studieren mit Kind bzw. Kindern, Studentenkind Infos & Tipps
http://www.studentenwerke.de/pdf/Studieren_mit_Kind_Februar_2008.pdf
Deutscher Bildungsserver: Studieren mit Kind(ern)

Viel Glück
Asile
 
G

Gelöscht 5784

Gast
Hallo Asile,
also erstmal danke für die Antwort.... ich war heute im Asta bei der Sozialberatung und hab hilfreiche Tipps bekommen.

Es ist zwar so, dass ich als Student keinen Anspruch habe, aber mein Sohn hat einen!! So mit dem Wissen werde ich nun nochmal alle möglichen Anträge stellen- vielleicht finde ich ja doch noch die Lücke im System!!!

Ich werd euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten: Vielleicht nutzt dies ja dann auch noch anderen Leidensgenossen!!

Grüßle
Lea
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Europäischer Sozialfonds - ESF - EU - Home

Es muß beim Europäischen Sozialfonds noch Fördertöpfe geben.
läuft unter "Hilfe zur Eingliederung bei besonderen Härtefällen" oder so.
Das gibts z.B. auch für ältere Frauen ...oder sonstige Minderheiten ...
Immigrantinnen etc.

Leider finde ich jetzt beim googeln immer nur Seiten aus Östereich....
;) vielleicht informiert Deutschland seine Akademikerinnen einfach nicht über die Möglichkeiten...weil die eh dann lieber auswandern :D

Such doch mal bei "Hilfe für alleinerziehende Studentinnen" oder
Sonderprogramm Akademikerinnen...und so weiter.

Ach so...und auch ein Auslandsstudium würde ich an Deiner Stelle erwägen--oft ist DORT die Finanzierung (Umzugszuschuß) gesicherter... überhaupt: hast Du mal an andere Länder gedacht?

Die mir bekannten Stiftungen sind alle mit Partei-anbindung o. Superleistungen verbunden..aber..ich hatte dann aufgehört,zu suchen...

Manchmal hilft auch ein potentieller späterer Arbeitgeber,wenn man sich binden will/kann...eine Art Betriebsstipendium.Naja...

Dem fehlenden "Einkommensnachweis" ("Ach,sagen Sie bloß nicht,Sie kommen mit den geringen Mitteln WIRKLICH über die Runden..." ) für den Kindergeldzuschuß kann man vielleicht begegnen,indem man "regelmäßige aber nicht anrechtschaffende freiwillige Gaben " von Freunden/Verwandten sich bescheinigen läßt (wenn man bisher die Lebensmittelspenden OHNE Quittung annahm---dann ab sofort mal aufschreiben?) .
Wieviel fehlte denn zur BewilligungsUNTERgrenze ?

Wenn Du zuviel Einkommen hast,bekommt man den Zuschuß doch aber auch nicht?!


Gruß!
Micky
 

egal0815

Aktives Mitglied
Hallo

Sozialgeld fürs Kind steht dir zu.
Anteiliger Mietzuschuss fürs Kind.
Und ich bekomme sogar den mehrbedarf
für alleinerziehende, obwohl ich ja auch kein
Anrecht auf Hartz IV habe.
Wenn deine Ablehnung noch nicht solange her ist(nicht länger als einen Monat), lege lieber wiederspruch ein, als einen neuen Antrag zu stellen,
gezahlt wird ja ab Antragsdatum.

Gruss egal0815
 
G

Gast

Gast
Du hast vollkommen Recht, dein Sohn hat Anrecht auf Wohngeld oder Harz 4. Beides geht nicht. Ich habe mich für Wohngeld entschieden und die Erfahrung gemacht, dass diese Beantragung "unkomplizierter" verläuft als die bei der ARGE. Außerdem wurde das Wohngeld erst erhöht. Mit 200 € kann man im Schnitt rechnen. Da du nicht über dem Mindestsatz Einkünfte erzielst, wird es ungefähr bis zu diesem durch Wohngeld aufgestockt. Viel Erfolg also.
 

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