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Welche Fristen gelten für Kaution?

Brody

Neues Mitglied
Hallo, eventuell kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin vor drei Monaten in meine neue Wohnung gezogen. Habe bis heute jedoch meine Kaution vom alten Vermieter noch nicht wieder bekommen. Auf meine Frage warum es so lange dauert, hat mit der Vermieter geantwortet: er müsse erst alles überprüfen und abrechnen. Dabei ist mir nicht bekannt, dass irgendwo noch eine Zahlung offen ist. Wisst ihr, wie lange sich ein Vermieter mit der Rückzahlung der Mietkaution Zeit lassen darf?
 

gflash

Aktives Mitglied
Hallo,

meines Wissens bis zu 1 Jahr, aber das auch nur, wenn es einen konkreten Grund gibt. Wenn du es eilig hast würde ich deinem Vermieter schriftlich eine (vernünftige) Frist setzen, z.B. 4 Wochen.
 

Kostenbremse

Neues Mitglied
Es kommt darauf an. Liegen keine Mängel vor, muss eine Vermieter die Kaution ohne zeitliche Verzögerung (also in wenigen Tagen) zurückzahlen. Liegen Mängel vor, muss der Vermieter diese klar benennen, und mit dem Mieter eine Einigung über die weitere Vorgehensweise erzielen. Grundsätzlich haben Vermieter eine sogenannte Prüfungs- und Überlegensfrist. Das bedeutet, der Vermieter kann zunächst die Wohnung auf Mängel überprüfen, und überprüfen, ob es noch offene Abrechnungen gibt. Die Länge dieser Frist ist nicht gesetzlich festgelegt.

Frage: hast du ein Übergabeprotokoll unterschrieben, und wenn ja sind dort Mängel aufgeführt?
 

Brody

Neues Mitglied
Habe gerade nachgeschaut, ja, ein Protokoll hatte ich beim Auszug unterschrieben. Nein steht nichts von irgendwelchen Beanstandungen.
 

Kostenbremse

Neues Mitglied
Wenn es dort keine Beanstandungen gibt, kann es höchsten noch an einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung liegen. Das eventuell abklären. Ansonsten darf dein Vermieter die Kaution nicht länger zurückhalten, und muss sie an dich auszahlen.
 
P

Pierre-Adrian

Gast
Teils wird von Vermietern die Kaution als zusaetzliches Geld-"Depot" angesehen, und da fällt es natürlich schwer, sich als Vermieter von jenem Zusatzgeld wieder zu trennen. Gründe werden gesucht, warum nichts mehr, oder nicht mehr viel, zurückgezahlt werden braucht, vor allem, wenn das Geld nicht auf ein eigens für den Kautionszweck eingerichtetes Konto, sondern auf das des Vermieters floß.
Und Zeit bis zur Rückzahlung sollte man sowieso reichlich mitbringen. Also kanns dann mit Wohnungswechsel auch passieren, dass man 2 x Kaution als "nichterreichbares" eigenes Kapital herumliegen hat...
 

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