Brettspiel
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe so eine ähnliche Frage schon hier im Forum gelesen, aber mit anderen Aspekten, daher mache ich ein neues Thema auf.
Also, es geht mir darum, dass ich darüber nachdenke, ob ich mich bei der BfA arbeitssuchend melden soll oder nicht.
Zu den Fakten:
Ich bin nun über 25 Jahre alt, habe meine Ausbildung abgeschlossen und wurde nicht übernommen (schulisch, nicht dual). Als ich nicht sofort eine Stelle bekam, habe ich mich wie üblich beim Amt gemeldet und musste daraufhin regelmäßig dort erscheinen. Bei diesen Terminen ist jedoch nichts konstruktives passiert, was ich nicht schon zu Hause selbst versucht hätte. Ich habe Bewerbungen geschrieben und Initiative gezeigt. Dann bekam ich einen Job (zuerst befristet), der mehrmals verlängert, aber nie auf unbefristet oder länger befristet umgestellt wurde. Nun muss ich vier Monate zu Hause bleiben und werde mit etwas Glück nächsten Monat wieder gerufen.
Jetzt frage ich mich, ob ich mich für diesen Monat dort melden MUSS oder es auch nicht unbedingt zu tun brauche.
Ich lebe mit meinem Verlobten zusammen und bekomme keinerlei Leistungen vom Amt, da er "zu viel" verdient und ich in den letzten zwei Jahren durch die schulische Ausbildung kein Jahr gearbeitet habe.Die Arbeitszeit davor wird ja nicht mehr beachtet. Ich muss für diese Zeit meine KV selbst zahlen. Die Hochzeit ist schon geplant und alles, bis dahin hab ich eben noch eine eigene Versicherung. Und die muss ich so oder so zahlen, ob ich mich melde oder nicht. Sperrzeit sollte doch auch kein Problem sein bei Nullleistung oder? Und was ist mit der Rente, hat das für mich irgendwelche Auswirkungen? Oder kann ich dann (bei "Nichtmeldung") rechtlich in irgendeiner Weise belangt werden?
Ich hoffe ihr könnt mir in irgendeiner Weise helfen oder habt handfeste Infos für mich. Auch der Gesetzestext würde mir helfen, ich weiß nur, dass es im Sozialgesetzbuch verankert ist, aber vielleicht weiß ja jemand von euch, wo genau ich das Gesuchte finden kann.
Ich dank schon mal und warte auf eure Antworten.
Liebste Grüße
Brettspiel
ich habe so eine ähnliche Frage schon hier im Forum gelesen, aber mit anderen Aspekten, daher mache ich ein neues Thema auf.
Also, es geht mir darum, dass ich darüber nachdenke, ob ich mich bei der BfA arbeitssuchend melden soll oder nicht.
Zu den Fakten:
Ich bin nun über 25 Jahre alt, habe meine Ausbildung abgeschlossen und wurde nicht übernommen (schulisch, nicht dual). Als ich nicht sofort eine Stelle bekam, habe ich mich wie üblich beim Amt gemeldet und musste daraufhin regelmäßig dort erscheinen. Bei diesen Terminen ist jedoch nichts konstruktives passiert, was ich nicht schon zu Hause selbst versucht hätte. Ich habe Bewerbungen geschrieben und Initiative gezeigt. Dann bekam ich einen Job (zuerst befristet), der mehrmals verlängert, aber nie auf unbefristet oder länger befristet umgestellt wurde. Nun muss ich vier Monate zu Hause bleiben und werde mit etwas Glück nächsten Monat wieder gerufen.
Jetzt frage ich mich, ob ich mich für diesen Monat dort melden MUSS oder es auch nicht unbedingt zu tun brauche.
Ich lebe mit meinem Verlobten zusammen und bekomme keinerlei Leistungen vom Amt, da er "zu viel" verdient und ich in den letzten zwei Jahren durch die schulische Ausbildung kein Jahr gearbeitet habe.Die Arbeitszeit davor wird ja nicht mehr beachtet. Ich muss für diese Zeit meine KV selbst zahlen. Die Hochzeit ist schon geplant und alles, bis dahin hab ich eben noch eine eigene Versicherung. Und die muss ich so oder so zahlen, ob ich mich melde oder nicht. Sperrzeit sollte doch auch kein Problem sein bei Nullleistung oder? Und was ist mit der Rente, hat das für mich irgendwelche Auswirkungen? Oder kann ich dann (bei "Nichtmeldung") rechtlich in irgendeiner Weise belangt werden?
Ich hoffe ihr könnt mir in irgendeiner Weise helfen oder habt handfeste Infos für mich. Auch der Gesetzestext würde mir helfen, ich weiß nur, dass es im Sozialgesetzbuch verankert ist, aber vielleicht weiß ja jemand von euch, wo genau ich das Gesuchte finden kann.
Ich dank schon mal und warte auf eure Antworten.
Liebste Grüße
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