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Gast
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Guten Tag alle miteinander,
Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen. Ich befinde mich ab dem 03. März 2016 in Langzeittherapie. An meinem alten
Wohnort hatte ich einen Psychiater, welchen ich lediglich für die freiwillige Einweisung in die Psychiatrie gebraucht habe.
Er wollte auch nichts mit mir zu tun haben, weil er mit dissozialen Persönlichkeiten nichts zu schaffen haben möchte.
Vom 17. bis einschließlich 28. November 2015 befand ich mich in stationärer Behandlung. Die Diagnose des Psychiaters
wurde von den Ärzten und Psychotherapeuten bestätigt. Die Diagnose lautet: Dissoziale Persönlichkeitsstörung.
Nach dem Umzug suchte ich mir umgehend einen neuen Hausarzt im Ort. Der Psychiater im Ort hätte
erst in rund sechs Monaten wieder einen Termin frei, weshalb ich die Einweisung vom Hausarzt ausstellen ließ.
Als ich dann am heutigen Tage auf die Einweisung schaute, traf mich beinahe der Schlag: Auf der Einweisung stand, dass
ich eine Borderline Persönlichkeitsstörung, eine Angststörung, eine mittelgradige depressive Episode und
eine dissoziative Störung hätte. Diese Diagnosen, decken sich keineswegs mit den stationär gestellten Diagnosen.
Auf meine Frage hin, weshalb die Diagnose "Borderline Persönlichkeitsstörung" gestellt wurde, entgegnete der
Hausarzt, dass die dissoziale und die Borderline Persönlichkeitsstörung ein und dasselbe Krankheitsbild seien.
Ich bin jedoch nicht suizidgefährdet, habe noch nie an Selbstmord oder Selbstverletzung gedacht,
weshalb die Diagnose "Borderline" vollkommen falsch ist und auf Unwissenheit des Hausarztes beruht. Zudem
habe ich keine Angststörung in Form von Panikattacken, da ich keine Angst verspüre, was der
dissozialen Persönlichkeitsstörung zuzuordnen ist. Eine dissoziative Störung habe ich auch ganz gewiss.
Meine Frage: Wenn ich am 03. März 2016 stationär in das psychiatrische Fachkrankenhaus aufgenommen werde,
wird dann die Diagnose gewertet, die im endgültigen Entlassungsbericht der ehemals behandelnden Klinik
steht, oder werden die Diagnosen gewertet, die von meinem Hausarzt, keinem Facharzt, gestellt wurden ?
Mir geht es darum, dass ich Borderline mit Dingen, wie zum Beispiel dem Ritzen verbinde und bereits
einBehandlungskonzept seitens der alten Klinik für die dissoziale Persönlichkeitsstörung erstellt wurde.
Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen. Ich befinde mich ab dem 03. März 2016 in Langzeittherapie. An meinem alten
Wohnort hatte ich einen Psychiater, welchen ich lediglich für die freiwillige Einweisung in die Psychiatrie gebraucht habe.
Er wollte auch nichts mit mir zu tun haben, weil er mit dissozialen Persönlichkeiten nichts zu schaffen haben möchte.
Vom 17. bis einschließlich 28. November 2015 befand ich mich in stationärer Behandlung. Die Diagnose des Psychiaters
wurde von den Ärzten und Psychotherapeuten bestätigt. Die Diagnose lautet: Dissoziale Persönlichkeitsstörung.
Nach dem Umzug suchte ich mir umgehend einen neuen Hausarzt im Ort. Der Psychiater im Ort hätte
erst in rund sechs Monaten wieder einen Termin frei, weshalb ich die Einweisung vom Hausarzt ausstellen ließ.
Als ich dann am heutigen Tage auf die Einweisung schaute, traf mich beinahe der Schlag: Auf der Einweisung stand, dass
ich eine Borderline Persönlichkeitsstörung, eine Angststörung, eine mittelgradige depressive Episode und
eine dissoziative Störung hätte. Diese Diagnosen, decken sich keineswegs mit den stationär gestellten Diagnosen.
Auf meine Frage hin, weshalb die Diagnose "Borderline Persönlichkeitsstörung" gestellt wurde, entgegnete der
Hausarzt, dass die dissoziale und die Borderline Persönlichkeitsstörung ein und dasselbe Krankheitsbild seien.
Ich bin jedoch nicht suizidgefährdet, habe noch nie an Selbstmord oder Selbstverletzung gedacht,
weshalb die Diagnose "Borderline" vollkommen falsch ist und auf Unwissenheit des Hausarztes beruht. Zudem
habe ich keine Angststörung in Form von Panikattacken, da ich keine Angst verspüre, was der
dissozialen Persönlichkeitsstörung zuzuordnen ist. Eine dissoziative Störung habe ich auch ganz gewiss.
Meine Frage: Wenn ich am 03. März 2016 stationär in das psychiatrische Fachkrankenhaus aufgenommen werde,
wird dann die Diagnose gewertet, die im endgültigen Entlassungsbericht der ehemals behandelnden Klinik
steht, oder werden die Diagnosen gewertet, die von meinem Hausarzt, keinem Facharzt, gestellt wurden ?
Mir geht es darum, dass ich Borderline mit Dingen, wie zum Beispiel dem Ritzen verbinde und bereits
einBehandlungskonzept seitens der alten Klinik für die dissoziale Persönlichkeitsstörung erstellt wurde.