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Weiss jemand ob und wie ne SPFH umgesteuert werden kann

Santino

Moderator
Teammitglied
Hallo Floriano1

Was meinst du mit "umsteuern"?

Zur Information: Ich habe deinen Thread in den Bereich "Familie" verschoben, da du eine Frage zu einer sozialpädagogischen Familienhilfe stellst (SPFH).

Viele Grüsse
Santino
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eigentlich gilt bei Umzug der Bescheid über die Leistung -Sozialpädagogische Familienhilfe- weiterhin. In der Praxis wird die Leistung aber oft bei Umzug der Eltern vom Jugendamt beendet. Weil die Firma, die das praktisch macht, am neuen Ort keine Niederlassung hat und man deswegen einen neuen Anbieter suchen muss.

Deine Eltern müssen einfach einen neuen Antrag beim örtlichen Jugendamt stellen. Wenn es schon SPFH gab, sollte das recht unkompliziert und schnell gehen.
 

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