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Wegen Schäden in Mietwohnung will Vermieter Schadenersatz

Matthii

Mitglied
Eine Zeit lang war ich beruflich sehr überarbeitet und würde das schon als Burnout bezeichnen. Infolgedessen kam ich nicht mehrere Montate nicht dazu, meine WOhnung richtig sauber zu machen. Ich hatte ein Kaninchen, was ich frei in der WOhnung hoppeln ließ. Es war eigentlich stubenrein (hatte eine Art Katzenklo, das es benutzt hat), aber als es dann richtig alt wurde, war es stuhlinkontinent und hat sich seinen Popo am PVC-Belag unterm Sofa abgewischt. Als es mir noch gut ging, habe ich das immer regelmäßig sauber gemacht, aber in meine depressiven Phase habe ich das nicht mehr geschafft. Zudem hat es diverse andere Schäden in der WOhnung angerichtet, etwa Tapete abgerissen, Kehrleisten und Türrahmen angeknabbert. Das Kaninchen war damals aber das einzige, was mir im Leben Freude gebracht hat und wenn das nicht gewesen wäre, wäre ich vielleicht heute auch nicht mehr da.


Ich hab dann die Notbremse gezogen, meinen Job gekündigt. Der Hase war inzwischen so alt, dass er an Altersschwäche gestorben ist. Mit gehts heute gut, auch wenn ich immer noch traurig bin, dass das Tier nicht mehr da ist. Ich bin dann umgezogen und hab die alte WOhnung gekündigt und komplett leer geräumt.


Vor zwei Tagen war der Hausmeister zur Vorabnahme der Wohnung da. Er war merklich sauer als er die Schäden gesehen hat. Ich habe zwar versucht alles zu putzen (also den Hasenkot vom Belag wegzubekommen), aber der war so festgerustet, dass ich das nur teilweise geschafft habe. Ich soll nun in 5 Wochen (dann ist endgüliger Übergabetermin) die Schäden beseitigen oder ich muss dafür Strafe zahlen. Er hat mir vorgerechnet, dass das ungefähr 1500 Euro wären. Das finde ich schon ganz schön heftig. Ich dachte, dass nach 10 Jahren, die ich da gewohnt habe, die Tapeten und der Boden abgeschrieben sind, aber er verneinte das. Hab auch schon überlegt, mich mal an einen Anwalt zu wenden, aber ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung.


Was kann ich jetzt machen? Denkt ihr, dass das meine Privathaftpflichtversicherung eventuell bezahlt? Würden die auch die Reinigung des Fußbodens bezahlen? Der Hausmeister meinte, dass der Fußboden zwar eh raus kommt, aber ich soll den dennoch reinigen - bekomme ich aber nicht hin, das haftet fest wie Beton. Und neu tapezieren kann ich auch nicht, das bringe ich nich und ich habe niemanden, der mir da helfen könnte und ne Firma beauftragen wird ja auch wieder einiges kosten.


Würde es war nützen, mir vom Arzt eine Bescheinigung zu holen, dass ich aus Krankheitsgründen nicht in der Lage war, mich um alles rechtzeitig zu kümmern?


Gibt es irgendeine Möglichkeit, da rauszukommen, ohne entweder selbst teure Handwerker bezahlen zu müssen oder Schadenersatz an den Vermieter (Wohnungsgesellschaft) zahlen zu müssen?


Der Hausmeister war nur kurz in der WOhnung und hat gar nicht gemerkt, dass auch der Türrahmen angenagt war, zumindest hat er das nicht erwähnt. Was passiert denn mit Schäden, die er erst bei der Endabnahme feststellt? Kann ich mich darauf berufen, dass alles, was nicht im Protokoll der Vorabnahme steht, nicht gilt?
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Matthii,

die angerichteten Schäden wirst Du beseitigen oder alternativ dem Vermieter erstatten müssen. Da hilft Dir auch keine Rechtschutzversicherung. Ob die Haftpflicht dafür einspringt, kannst Du selbst mit einem Anruf klären. Rufe ein paar Handwerker in Deiner Gegend an und frage, was das kostet. Ich denke, die erwähnten 1500 € sind ein günstiges Angebot, wenn es dabei bleibt.
 

weidebirke

Urgestein
Was mich aber interessiert: irgendwann müssen Schäden an Türrahmen und Böden usw. doch als Wohnrisiko inklusive sein? Es ist aus meiner Sicht normal, dass nach einer gewissen Wohnzeit ab zehn Jahren aufwärts grundsätzliche Schäden nicht vermeidbar sind.

Muss das immer der Mieter ersetzen?
 
G

Gelöscht

Gast
Streichen und tapezieren beim Auszug ist normal. Aber Boden und Fußbodenleisten und Wohnungstür werden nicht automatisch ausgetauscht.

Für diese Schäden muss der verursachende Mieter aufkommen.

Ob die Haftpflicht das zahlt, würde mich auch interessieren.

Ich hatte am Ende ein Übergabeprotokoll. Und an deiner Stelle würde ich denen den Schaden an der Tür nicht verheimlichen.

Du hast den Schaden verursacht, also musst da such dafür zahlen.
 
G

GrayBear

Gast
Eine gewisse "Abnutzung" muss der Vermieter hinnehmen, aber dazu zählen die erwähnten Beschädigungen nicht. Angenagte Türrahmen und Tierkot oder abgerissene Tapeten sind Sachbeschädigungen, die zu Lasten des Mieters gehen. Du musst prüfen, ob Deine Haftpflichtversicherung Mietschäden eventuell ausgeschlossen hat, sonst besteht die Chance, dass sie die Schäden zumindest teilweise übernimmt.

Die Endabnahme Deiner Wohnung zählt. Wenn die Schäden erst dort gefunden werden, dann ist die Vorabnahme unerheblich, denn Du bist in diesem Zeitraum noch immer für die Mietsache verantwortlich und somit auch für die aufgetretenen Schäden. Ich würde Dir raten, diese Schäden selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, sonst könnte Deine Kaution dafür herangezogen werden, oder Du musst Handwerker bezahlen und das wird zumeist teurer.

Es gibt verschiedene Handwerkerportale im Internet oder vielleicht weiß Dir der Hausmeister auch günstige Leute, mit denen er schon zusammengearbeitet hat? Reden hilft da oft mehr, als mit einem Anwalt zu drohen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Was mich aber interessiert: irgendwann müssen Schäden an Türrahmen und Böden usw. doch als Wohnrisiko inklusive sein? Es ist aus meiner Sicht normal, dass nach einer gewissen Wohnzeit ab zehn Jahren aufwärts grundsätzliche Schäden nicht vermeidbar sind.

Muss das immer der Mieter ersetzen?
Wir wissen nicht, in welchem Zustand und wie alt diese Sachen beim Einzug waren. Sicher bleiben ein paar kleine Kratzer auf der Türe und dem Fußboden nicht aus, aber das meiste davon fällt sicher unter Renovierung und Schönheitsreparaturen, zu deren Durchführung er möglicherweise lt. Mietvertrag verpflichtet ist. Aber Tierkot, der sich über Jahre auf dem Boden verfestigt hat und angefressene Türen sind keine Schäden aus einem vertragsgemäßen Gebrauch.

@Matthii
Hast Du versucht, den Tierkot vorher aufzuweichen? Vielleicht mal über Nacht einen feuchten Waschlappen mit etwas Geschirrspülmittel drauflegen.

Kleine Kratzer in Holztüren kann man recht einfach mit Bohnerwachs beseitigen. Kleine Fehler lassen sich evtl. mit Holzkit reparieren. Lackierte Türen lassen sich mit Polierpaste aus dem KFZ-Handel recht einfach auf Hochglanz bringen. Notfalls muss man die Türe abschleifen, ausbessern und neu lackieren lassen; kostet auch nicht die Welt.

Abgenagte Tapeten und Bodenleisten kann man nur noch austauschen.
 

ZebraTiger

Aktives Mitglied
"Würde es war nützen, mir vom Arzt eine Bescheinigung zu holen, dass ich aus Krankheitsgründen nicht in der Lage war, mich um alles rechtzeitig zu kümmern?"

Nein.

Tapete und PVC könnten nach 10 Jahren eventuell wegen normalen Abnutzungserscheinungen vom Vermieter ausgetauscht werden müssen. Das kommt halt drauf an wie hochwertig das ist.

Aber der Rest sind definitiv Schäden die durch dein Verschulden entstanden sind. Ein Türrahmen weißt normalerweise keine Verschleißerscheinungen auf, zumindest nicht in Form von Nagespuren.
 
0

08/16

Gast
So traurig es ist, das es dir, so schlecht ging, aber es wird dir nicht helfen so eine Bescheinigung zu holen. Eine Vermietung ist keien Wohltätigkeitsverein. Man kann dann so argumentieren du hättest dir besser sofort Hilfe geholt. Du hast Pflichten als Mieter und die bestehen darin die Wohnung nicht über Gebühr zu strapazieren.Tierkot und Schäden an der Wohnung sind über Gebühr.So wirst du das leider tragen müssen und vermutlich sind die 1500 sogar ok. Du kannst ja Handwerker holen die das mal anschauen sollen und die können ja eine Schätzung abgeben. Liegt die deutlich unter den 1500 kannst du so argumentieren das es laut Experte günstiger geht.
Es tut mir leid, das du nun solche Probleme hast damit, aber es ist rechtens. Und mein Beileid zum Tod von deinem Kaninchen.
 

Matthii

Mitglied
Erstmal vielen Dank für die ANtworten!

@Was mich aber interessiert: irgendwann müssen Schäden an Türrahmen und Böden usw. doch als Wohnrisiko inklusive sein?


Ja genau das habe ich auch gedacht, dass das gewissermaßen abgeschrieben wäre, weil nach so langer Zeit muss doch turnusmäßig ohnehin der Fußboden oder die Tapete gewechselt werden, auch wenn die nicht besonders beschädigt wäre. Ich habe online gefunden, dass ein Fußbodenbelag nach 10 Jahren als wertlos gilt. Der Hausmeister meinte, den setzt er aber nicht bei null an, sondern mit irgendwas zwischen 10 und 50% Restwert und wenn ich damit nicht einverstanden wäre, könne ich ja zu einem Anwalt gehen.
Offenbar ist es auch so, dass diese Wertminderung nur für den Materialwert gilt, die Dienstleistung des Ausbaus des alten und EInbaus des neuen Fußbodens muss ich offenbar zu 100% bezahlen.


Bei meiner Privathaftpflicht habe ich schon angefragt, die wollen sich aber erst Ende nächster Woche melden, bis dahin bleibe ich im Ungewissen und die Zeit läuft ja weiter. Der Hausmeister hat mir von jemandem die Nummer gegeben, der eventuell neue Tapete anbringen kann und angeblich nicht so viel kostet. Klang für mich wie " der macht das schwarz ". Ich würde erstmal hoffen, dass die Versicherung alles bezahlt...


@Wir wissen nicht, in welchem Zustand und wie alt diese Sachen beim Einzug waren.


Das war damals neu saniert.


@Hast Du versucht, den Tierkot vorher aufzuweichen? Vielleicht mal über Nacht einen feuchten Waschlappen mit etwas Geschirrspülmittel drauflegen.


Ich hatte es zwei Stunden eingeweicht, dann ging es etwas ab an manchen Stellen. Zeitungen drauf gelegt, alles nass gemacht, noch Essig drauf und so ein Oxygen-Reiniger. Aber das, was noch da ist, das würde bestimmt noch mehrere solcher Aktionen brauchen, wenn es überhaupt geht. Hab auch mitm Spachtel gekratzt. Der Türrahmen besteht leider aus Kunststoff, das kann ich nicht abschleifen. Ich hatte mal versucht, die abgenagte Stelle mit Silikon-Spachtel (oder sowas) auszubessern, aber das hielt nicht und sah auch nicht gut aus.

Muss ich eigentlich unbedingt persönlich zur Endabnahme erscheinen? Ich wollte schon nicht mit dem Hausmeister in die Wohnung zur Vorabnahme, sondern wollte im Flur warten und hab ihm den Schlüssel gegeben, weil ich seine Reaktion nicht sehen wollte, aber er hat mich gezwungen mitzukommen und meinte, er gehe nicht alleine in die Wohnung. Kann ich es bei der Endabnahme vielleicht so machen, dass ich jemand anderen schicke, vielleicht mit einer Vollmacht oder ist es da unumgänglich dass ich persönlich erscheine?
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Nein, die Kosten für normale Abnutzung trägt der Vermieter. Aber er muss nicht
damit rechnen, dass Du ein Nagetier frei in der Wohnung herumlaufen läßt. Wie
GreyBear bereits schrieb, handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung. Und Du
hast ja bereits erkannt, dass man Plastikrahmen kaum sinnvoll ausbessern kann.

Deine Anwesenheit bei der Abnahme ist schon erforderlich, denn dabei wird mehr
oder weniger gemeinsam ein Protokoll erstellt, was von beiden Parteien unter-
schrieben wird. Und wenn der Vermieter den alten Kot auf dem Boden sieht, nähert
sich die Stimmung augenblicklich dem Nullpunkt. Ich würde da nochmal Wasser
und Spülmittel länger einwirken lassen, evtl. Wasser mit flüssigem Vollwaschmittel.

So, wie es aussieht, wirst Du selbst die Wohnung nicht innerhalb der verbleibenden
Restmietzeit in Ordnung bringen können. Vielleicht macht es Sinn, den Termin für
die Endabnahme vorzuverlegen, damit der Vermieter die Arbeiten zeitnah ausführen
kann uns so ein unnötiger Mietausfall vermieden wird.
 

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