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wegen Missbrauchs und unterlassener Hilfeleistung auf Schmerzensgeld verklagen

B

billy67

Gast
Wo kann man ein Gutachten darüber erstellen lassen, dass ich während der gesetzlichen Betreuung unter posttraumatische Belastungsstörung gelitten habe und deshalb diese gesetzliche Anordnung als Bedrohung empfunden habe. 2010, als es mir noch nicht bewusst war, dass ich unter generalisierter Angststörung litt, wurde bei mir noch darüber verhandelt, ob ich eine gesetzliche Betreuung benötige. Noch während darüber verhandelt wurde, ob ich Betreuung benötige, hatte ich eine Panikattacke erlitten gehabt. Mir war es zuerst nicht bewusst, dass es eine Panikattackewar. Nachdem mir durch die Ärzte es bewusst wurde, dass es eine Panikattacke war, hatte ich für kurze zeit die Bilder vor Augen, die ich 1990 erlebt hatte. Das waren die Bilder, wo ich damals während einer Panikattacke auf dem Polizeipräsidium wegen Mordverdachts verhört wurde. War damals 1990 während einer Panikattacke nachts durch die Straßen geirrt, und in meiner Verzweiflung Passanten angesprochen um mich abzulenken, hatte meine Situation geschildert. Die Passanten hatten mir aus Sorge damals die naheliegende Polizeiwache vorgeschlagen um mir zu helfen, ich bräuchte dringen jemanden zum Reden um das aus meiner Seele zu reden wegen Suizidgefahr. Mir wurde damals erst 8 Stunden später auf der Polizeiwache gesagt, dass ich wegen Mordverdachts sitzen musste, weil die zu der zeit versuchten einen aktuellen Mordfall aufzuklären. Ich hätte damit gerechnet, dass die sich um seelische Unterstützung kümmern, aber nicht mit so etwas. Die hatten bei mir die damalige Angststörung nicht für ernst genommen und es völlig falsch aufgefasst. Seit 1991 hatte ich durch dieses Ereignis zwar keine Panikattacken mehr, hatte aber durch dieses missverständliche Ereignis andere seelische Folgeschäden, Ängste erlitten. Die gesetzliche Betreuung hatte ich seit 2012 nochmal als die Situation erlebt, welches damals bei mir zu diesem seelischen Schaden geführt hatte. Nach dem traumatischen Erlebnis habe ich über einem Jahr lang mit der Angst in mir gelebt, dass ich das alles nochmal erleben müsste, wenn ich nicht vorziehe meine Situation seelisch zu bewältigen, anstatt davor wegzulaufen. Noch während dessen, als ich alleine mit meiner Angst damit beschäftigt war, das erlebte zu verarbeiten, ist bei den Betreuern, Amtsgericht weiterhin der Eindruck entstanden, dass ich eine gesetzliche Betreuung benötige. Ende des Jahres 2011 hatte ich meine Ängste bewältigt. Ich hatte durch die Konfrontation mit meiner Vergangenheit mein halbes Leben verarbeitet und fing an mir später Zukunftspläne zu schmieden und in einem anderen Land alles nachholen, was ich im Leben so verpasst habe. Ich wollte auch mit den Leuten, meinen Angehörigen nichts mehr zu tun haben, die mich während dieser zeit nicht für ernst genommen haben. Aber mir waren die Hände gebunden, durch die gesetzliche Betreuung und deren Sichtweise. Die Betreuerin meine zu mir, ich bräuchte mir keine Hoffnung zu machen, dass die gesetzliche Betreuung wegfällt, wenn ich weit wegziehe. Mir ging es nicht um die gesetzl. Betreuung, diese Leute müssten eigentlich es nachvollziehen können, dass ich nach so einem traumatischen Erlebnis woanders ein neues Leben beginnen wollte, aber wie ich festgestellt hatte, wurde ich nicht für ernst genommen. Bekam die Bemerkung, Äußerung zu hören, „ andere Leute wären froh, wenn sie so eine Betreuung bekommen, das kostet schließlich auch Geld“ Weil ich in meiner Seelisch kritischen Situation, anstatt seelischer Unterstützung, durch einen Fehlgutachten, eine Anordnung zur gesetzlichen Betreuung bekommen habe, hatte sich mit der Zeit, auch durch verletzende Äußerungen, eine Posttraumatische Belastungsstörung bei mir entwickelt. Ich werde gegen die Richter vom Amtsgericht Anzeige erstatten! Hatte das Amtsgericht mehrmals angeschrieben und die darum gebeten, die gesetzliche Betreuung aufzuheben, weil ich damit in meiner Situation ein Trauma durchlebe, wenigstens solange Abstand zu mir halten, bis ich mir selber bewusst werde, was ich durchlebe. Ich hätte erwartet, dass ich eine Einladung bekomme zu einem neuen psychologischen Gutachten, damit sich herausstellt, dass die gesetzliche Betreuung durch ein Fehlgutachten angeordnet wurde. In einem Schreiben darauf haben die sich dazu geäußert, sie könnten nicht verstehen, was daran traumatisch ist. Seit Anfang 2012 hatte ich diese Situation (gesetzl. Betreuung) in meinem Unterbewusstsein, unbewusst als solches erlebt, was ich damals 1990 kurz erlebt hatte und empfand es als eine seelische Belastung, weil ich niemanden in meiner Situation zum Reden hatte. (unverarbeitete erlebnisse/Traumata) Ich konnte zwar nicht sagen, was ich während dieser gesetzlichen Anordnung zum wiederholten Mal durchlebe, aber konnte mit Sicherheit sagen, dass es etwas mit den erlebten Ereignissen 1990/91 zu tun hatte. Ich hatte zum ersten Mal in meinem Leben Situationen erlebt, wonach ich oft nach solchen Konfrontationen epileptische Anfälle bekam, die in kurzen Abständen nacheinander folgten. Und diese Anfälle hörten immer auf, nachdem ich mir in diesen Abständen Notizen über meine Wut und den Geschehnisse machte. Aber dieser Psychiater hatte mir nicht geglaubt, dass ich mich in einer Posttraumatischen Belastungsstörung befand. Hatte von diesem Psychiater Hilfe erwartet. Aber ich denke, dass dieser Psychiater sich danach gerichtet hatte, was im Gutachten vom Amtsgericht geschrieben stand und er meinte lächelnd, dass die Auslöser für meine epileptischen Anfälle neurologisch bedingt sind und mit meiner Hirnschädigung durch den Schädel-Hirn-Trauma zu tun haben. In einem gebe ich dem Psychiater Recht, dass die Epilepsie bei mir durch eine Hirnschädigung besteht, aber ich konnte es ihm nicht begreiflich machen, was die Auslösefaktoren für die epileptischen Anfälle waren. Die Auslösefaktoren für die Epileptischen Anfälle waren, weil ich anstatt seelischer Unterstützung, eine gesetzliche Betreuung Angeordnet bekommen habe und ich somit nach einer gewissen Zeit, über 2jahre in meinem Unterbewusstsein eine sehr unangenehme Situation nochmal durchleben musste und keinen an meiner Seite hatte, der mich versteht. Erst ein halbes Jahr später, nachdem die gesetzliche Betreuung 2014 aufgehoben wurde, habe ich erkannt, welche Situation ich nochmal durchleben musste. Das alles, wie ich mit meinen seelischen Problemen umgegangen bin, hing auch damit zusammen, wie ich alleine in meiner Jugend mit den Folgeschäden meines Schädel-Hirn-Traumas umgegangen bin. (Belastung, Trauma (PTBS)) (war als Kind beim Spielen vors Auto gelaufen, lag 3 Monate stationär, mit 5 Wochen Koma-Aufenthalt) Ich war mit meiner Medikation 9jahre anfallsfrei gewesen bis zu dieser unangenehmen Situation. Übrigens, bin ich mir sicher, dass man solch seelisch bedingte Anfälle trotz Antiepileptika nicht unter Kontrolle halten kann und dass es nichts bringt, wenn man die Dosis erhöht. Ich hatte eine Anwältin aufgesucht, um mich beraten zu lassen, um die verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, auch wegen unterlassener Hilfeleistung und auch diesen fehlerhaften Eintrag beim Amtsgericht entfernen zu lassen. Diese Anwältin sagte zu mir, dass so etwas schwer nachzuweisen ist, ich würde auf eigene Kosten einen neuen Gutachter benötigen. Mir wäre dies auch wichtig, damit ich das Thema auch seelisch abschließen kann. Zu der zeit, als ich diese Anwältin aufgesucht hatte, war ich mit der Angst in mir noch nicht so seelisch fit, wie jetzt. Aber wie und wo kann man an so ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben und was kostet es? Ich beziehe zurzeit zu meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung noch ergänzende Sozialhilfe. Als ich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen wollte, wurde mir gesagt, dass meine Sache abgehakt wäre. Die Anwältin meinte, dass am Amtsgericht unerfahrene Leute sitzen, und ich das Recht auf einen Beratungshilfeschein hätte. Leide heute noch wegen dieser Sache an Durchschlafstörungen und Alpträumen
 
M

Meli-2009

Gast
Es gibt Beratungsstellen, die dir eventuell weiter helfen können... z.B. der Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen... diese können dir auch eventuell sachkundige Anwälte nennen...

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Homepage www.bpe-online.de

Und bitte, mach das nächste Mal Leerzeilen in deinen Text, so wie du es geschrieben hast, kann man das kaum lesen - ich mach das gleich mal für deinen Ursprungstext, damit du siehst, was ich meine - nach ein paar Zeilen immer mal auf "Enter" drücken 2 mal, dann entsteht eine Leerzeile.

LG
Meli
 
M

Meli-2009

Gast
Wo kann man ein Gutachten darüber erstellen lassen, dass ich während der gesetzlichen Betreuung unter posttraumatische Belastungsstörung gelitten habe und deshalb diese gesetzliche Anordnung als Bedrohung empfunden habe.

2010, als es mir noch nicht bewusst war, dass ich unter generalisierter Angststörung litt, wurde bei mir noch darüber verhandelt, ob ich eine gesetzliche Betreuung benötige. Noch während darüber verhandelt wurde, ob ich Betreuung benötige, hatte ich eine Panikattacke erlitten gehabt.

Mir war es zuerst nicht bewusst, dass es eine Panikattackewar. Nachdem mir durch die Ärzte es bewusst wurde, dass es eine Panikattacke war, hatte ich für kurze zeit die Bilder vor Augen, die ich 1990 erlebt hatte. Das waren die Bilder, wo ich damals während einer Panikattacke auf dem Polizeipräsidium
wegen Mordverdachts verhört wurde. War damals 1990 während einer Panikattacke nachts durch die Straßen geirrt, und in meiner Verzweiflung Passanten angesprochen um mich abzulenken, hatte meine Situation geschildert. Die Passanten hatten mir aus Sorge damals die naheliegende Polizeiwache vorgeschlagen um mir zu helfen, ich bräuchte dringen jemanden zum Reden um das aus meiner Seele zu reden wegen Suizidgefahr. Mir wurde damals erst 8 Stunden später auf der Polizeiwache gesagt, dass ich wegen Mordverdachts sitzen musste, weil die zu der zeit versuchten einen aktuellen Mordfall aufzuklären.

Ich hätte damit gerechnet, dass die sich um seelische Unterstützung kümmern, aber nicht mit so etwas. Die hatten bei mir die damalige Angststörung nicht für ernst genommen und es völlig falsch aufgefasst. Seit 1991 hatte ich durch dieses Ereignis zwar keine Panikattacken mehr, hatte aber durch dieses missverständliche Ereignis andere seelische Folgeschäden, Ängste erlitten.

Die gesetzliche Betreuung hatte ich seit 2012 nochmal als die Situation erlebt, welches damals bei mir zu diesem seelischen Schaden geführt hatte. Nach dem traumatischen Erlebnis habe ich über einem Jahr lang mit der Angst in mir gelebt, dass ich das alles nochmal erleben müsste, wenn ich nicht vorziehe meine Situation seelisch zu bewältigen, anstatt davor wegzulaufen. Noch während dessen, als ich alleine mit meiner Angst damit beschäftigt war, das erlebte zu verarbeiten, ist bei den Betreuern, Amtsgericht weiterhin der Eindruck entstanden, dass ich eine gesetzliche Betreuung benötige.

Ende des Jahres 2011 hatte ich meine Ängste bewältigt. Ich hatte durch die Konfrontation mit meiner Vergangenheit mein halbes Leben verarbeitet und fing an mir später Zukunftspläne zu schmieden und in einem anderen Land alles nachholen, was ich im Leben so verpasst habe. Ich wollte auch mit den Leuten, meinen Angehörigen nichts mehr zu tun haben, die mich während dieser zeit nicht für ernst genommen haben. Aber mir waren die Hände gebunden, durch die gesetzliche Betreuung und deren Sichtweise.

Die Betreuerin meine zu mir, ich bräuchte mir keine Hoffnung zu machen, dass die gesetzliche Betreuung wegfällt, wenn ich weit wegziehe. Mir ging es nicht um die gesetzl. Betreuung, diese Leute müssten eigentlich es nachvollziehen können, dass ich nach so einem traumatischen Erlebnis woanders ein neues Leben beginnen wollte, aber wie ich festgestellt hatte, wurde ich nicht für ernst genommen.
Bekam die Bemerkung, Äußerung zu hören, „ andere Leute wären froh, wenn sie so eine Betreuung bekommen, das kostet schließlich auch Geld“

Weil ich in meiner Seelisch kritischen Situation, anstatt seelischer Unterstützung, durch einen Fehlgutachten, eine Anordnung zur gesetzlichen Betreuung bekommen habe, hatte sich mit der Zeit, auch durch verletzende Äußerungen, eine Posttraumatische Belastungsstörung bei mir entwickelt.

Ich werde gegen die Richter vom Amtsgericht Anzeige erstatten! Hatte das Amtsgericht mehrmals angeschrieben und die darum gebeten, die gesetzliche Betreuung aufzuheben, weil ich damit in meiner Situation ein Trauma durchlebe, wenigstens solange Abstand zu mir halten, bis ich mir selber bewusst werde, was ich durchlebe. Ich hätte erwartet, dass ich eine Einladung bekomme zu einem neuen psychologischen Gutachten, damit sich herausstellt, dass die gesetzliche Betreuung durch ein Fehlgutachten angeordnet wurde.

In einem Schreiben darauf haben die sich dazu geäußert, sie könnten nicht verstehen, was daran traumatisch ist. Seit Anfang 2012 hatte ich diese Situation (gesetzl. Betreuung) in meinem Unterbewusstsein, unbewusst als solches erlebt, was ich damals 1990 kurz erlebt hatte und empfand es als eine seelische Belastung, weil ich niemanden in meiner Situation zum Reden hatte. (unverarbeitete erlebnisse/Traumata) Ich konnte zwar nicht sagen, was ich während dieser gesetzlichen Anordnung zum wiederholten Mal durchlebe, aber konnte mit Sicherheit sagen, dass es etwas mit den erlebten Ereignissen 1990/91 zu tun hatte.

Ich hatte zum ersten Mal in meinem Leben Situationen erlebt, wonach ich oft nach solchen Konfrontationen epileptische Anfälle bekam, die in kurzen Abständen nacheinander folgten. Und diese Anfälle hörten immer auf, nachdem ich mir in diesen Abständen Notizen über meine Wut und den Geschehnisse machte. Aber dieser Psychiater hatte mir nicht geglaubt, dass ich mich in einer Posttraumatischen Belastungsstörung befand. Hatte von diesem Psychiater Hilfe erwartet. Aber ich denke, dass dieser Psychiater sich danach gerichtet hatte, was im Gutachten vom Amtsgericht geschrieben stand und er meinte lächelnd, dass die Auslöser für meine epileptischen Anfälle neurologisch bedingt sind und mit meiner Hirnschädigung durch den Schädel-Hirn-Trauma zu tun haben.

In einem gebe ich dem Psychiater Recht, dass die Epilepsie bei mir durch eine Hirnschädigung besteht, aber ich konnte es ihm nicht begreiflich machen, was die Auslösefaktoren für die epileptischen Anfälle waren. Die Auslösefaktoren für die Epileptischen Anfälle waren, weil ich anstatt seelischer Unterstützung, eine gesetzliche Betreuung Angeordnet bekommen habe und ich somit nach einer gewissen Zeit, über 2jahre in meinem Unterbewusstsein eine sehr unangenehme Situation nochmal durchleben musste und keinen an meiner Seite hatte, der mich versteht.

Erst ein halbes Jahr später, nachdem die gesetzliche Betreuung 2014 aufgehoben wurde, habe ich erkannt, welche Situation ich nochmal durchleben musste. Das alles, wie ich mit meinen seelischen Problemen umgegangen bin, hing auch damit zusammen, wie ich alleine in meiner Jugend mit den Folgeschäden meines Schädel-Hirn-Traumas umgegangen bin.
(Belastung, Trauma (PTBS)) (war als Kind beim Spielen vors Auto gelaufen, lag 3 Monate stationär, mit 5 Wochen Koma-Aufenthalt)

Ich war mit meiner Medikation 9jahre anfallsfrei gewesen bis zu dieser unangenehmen Situation. Übrigens, bin ich mir sicher, dass man solch seelisch bedingte Anfälle trotz Antiepileptika nicht unter Kontrolle halten kann und dass es nichts bringt, wenn man die Dosis erhöht.

Ich hatte eine Anwältin aufgesucht, um mich beraten zu lassen, um die verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, auch wegen unterlassener Hilfeleistung und auch diesen fehlerhaften Eintrag beim Amtsgericht entfernen zu lassen. Diese Anwältin sagte zu mir, dass so etwas schwer nachzuweisen ist, ich würde auf eigene Kosten einen neuen Gutachter benötigen.

Mir wäre dies auch wichtig, damit ich das Thema auch seelisch abschließen kann. Zu der zeit, als ich diese Anwältin aufgesucht hatte, war ich mit der Angst in mir noch nicht so seelisch fit, wie jetzt. Aber wie und wo kann man an so ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben und was kostet es?

Ich beziehe zurzeit zu meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung noch ergänzende Sozialhilfe. Als ich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen wollte, wurde mir gesagt, dass meine Sache abgehakt wäre. Die Anwältin meinte, dass am Amtsgericht unerfahrene Leute sitzen, und ich das Recht auf einen Beratungshilfeschein hätte. Leide heute noch wegen dieser Sache an Durchschlafstörungen und Alpträumen
so sieht dein Text mit jeweils einer Leerzeile zwischen den Absätzen aus, so kann man viel besser lesen!!!

LG
Meli
 

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