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Gelöscht 58773
Gast
Hallo,
ich hatte heute einen Wasserschaden im Bad und war meinerseits unverschuldet (Hauptleitung geplatzt). Natürlich musste die Wand aufgebrochen werden und ich habe nun eine mindestens 1m² großes Loch in der Wand, zudem sind durch die Erschütterungen noch an anderen Stellen Fliesen abgefallen.
Mal angenommen der Vermieter hat von den Fliesen der selben Art keine mehr übrig und findet auch keine mehr. Darf er dann einfach ähnlich aussehnde einsetzen, bei denen aber ein deutlicher optischer Unterschied zu sehen ist, oder darf ich ein neuverfliesen verlangen?
Unter normalen Umständen wäre es mir egal wie diese Fliesen aussehen, die Vermieter verstoßen aber offenkundig gegen das Gesetz und möchte das nicht auf mir sitzen lassen. Z.B. musste ich beim Einzug selbst Boden verlegen usw. Gnädigerweise bekam ich sogar ein Gutschein dafür.
ich hatte heute einen Wasserschaden im Bad und war meinerseits unverschuldet (Hauptleitung geplatzt). Natürlich musste die Wand aufgebrochen werden und ich habe nun eine mindestens 1m² großes Loch in der Wand, zudem sind durch die Erschütterungen noch an anderen Stellen Fliesen abgefallen.
Mal angenommen der Vermieter hat von den Fliesen der selben Art keine mehr übrig und findet auch keine mehr. Darf er dann einfach ähnlich aussehnde einsetzen, bei denen aber ein deutlicher optischer Unterschied zu sehen ist, oder darf ich ein neuverfliesen verlangen?
Unter normalen Umständen wäre es mir egal wie diese Fliesen aussehen, die Vermieter verstoßen aber offenkundig gegen das Gesetz und möchte das nicht auf mir sitzen lassen. Z.B. musste ich beim Einzug selbst Boden verlegen usw. Gnädigerweise bekam ich sogar ein Gutschein dafür.