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Wasserschaden im Bad (Fliesenersatz)

G

Gelöscht 58773

Gast
Hallo,

ich hatte heute einen Wasserschaden im Bad und war meinerseits unverschuldet (Hauptleitung geplatzt). Natürlich musste die Wand aufgebrochen werden und ich habe nun eine mindestens 1m² großes Loch in der Wand, zudem sind durch die Erschütterungen noch an anderen Stellen Fliesen abgefallen.

Mal angenommen der Vermieter hat von den Fliesen der selben Art keine mehr übrig und findet auch keine mehr. Darf er dann einfach ähnlich aussehnde einsetzen, bei denen aber ein deutlicher optischer Unterschied zu sehen ist, oder darf ich ein neuverfliesen verlangen?

Unter normalen Umständen wäre es mir egal wie diese Fliesen aussehen, die Vermieter verstoßen aber offenkundig gegen das Gesetz und möchte das nicht auf mir sitzen lassen. Z.B. musste ich beim Einzug selbst Boden verlegen usw. Gnädigerweise bekam ich sogar ein Gutschein dafür.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

wir hatten vor wenigen Jahren einen ähnlichen Fall und deshalb informierte ich mich über die aktuelle Gesetzeslage.

der Fall: 30 Jahre altes Bad von zwei älteren Herrschaften, 1x Wasserschaden für den sie nichts können, 1x Gratis das komplette Bad saniert, gibt es nicht mehr!

Was auch kaum jemand weiss der damit nicht zu tun hatte: Es gibt spezielle Dienstleister in der Form, die wie Spürhunde darauf angesetzt werden, ältere Modelle die nicht mehr nachproduziert werden dennoch zu finden. So staunen viele Betroffene nicht schlecht, wenn jemand plötzlich grinsend mit dem Fliesenmodell von 1997 vor einem wedelnd steht.

Überproduktionen werden seit längerem speziell gelagert! Übrigens, ein anderer "Brand" stellt Heute auch keinen Mangel mehr da und muss akzeptiert werden.

Wenn alle Stricke reissen wird man sich dennoch höchstens mit einer anteiligen Summe an der Renovierung beteiligen.

Ich habe nun mehr aus versicherungstechnischen Gesichtspunkten geschrieben, weil dies damals unsere Versicherung betraf.

Ob das auf deinen Vermieter auch zutrifft kann ich nicht sagen. Auch nicht wie gut er sich mit der Gesetzeslage auskennt und wie Beinhart er ist. Denn auch hier gilt:: Man hat vor der Apotheke auch schon Pferde...

Kommt evtl. auch auf die Schadenquote und auf gute, seit Jahren gepflegte persönliche Verbindungen an.
Also erstmal unwissend stellen und dies mit ihm abklären.
 

Nachtwolf

Aktives Mitglied
Das mit den Fliesenaufkäufern kann ich bestätigen.

Meine Eltern hatten auch einen Wasserschaden im Badezimmer, die Versicherung hat das voll übernommen, und hat tatsächlich die alten, 30 Jahre alten Fliesen bei einem dieser Aufkäufer ausfündig gemacht und einbauen lassen.

Wenn Dein Vermieter solche Fliesen noch auftreibt, dann wäre das ja gut, dann wäre Dein Bad wieder im 'Originalzustand'. Und eigentlich sollte das ja die Versicherung bezahlen, Wasserschäden deckt imo die Gebäudeversicherung ab, der Vermieter hat also keine Grund hier 'Flickwerk' zu betreiben, sondern kann schon einen guten Zustand wieder herstellen.
 
G

Gast Vanni

Gast
Also Schatten2009,

auf jeden Fall muss der Schaden sofort der Wohnungsbaugesellschaft bzw, dem Eigentümer gemeldet werden.Evt solltest Du Strom abschalten um Folgeschäden durch vordringende Feuchtigkeit im Stromnetz zu vermeiden.Ausserdem ist es ratsam bei starkem Wasseraustritt dies zu vermerken , damit Du nicht noch auf den Kosten hierfür sitzen bleibst.
Für Kosten ist u.U, die Hausratversicherung zuständig, aber da es ja wohl eine Mietwohnung ist, trägt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Betr. Renovierung, falls gleiche Fliesen nicht vorhanden sein sollten, können durchaus ähnliche verlegt werden,aber in der Regel werden wg solcher Schäden Vorräte an Fliesen vorhanden sein
Du solltest für eine ordentliche Lüftung sorgen um Schimmelbefall vorzubeugen und gute Nerven mitbringen bis die Arbeiten abgeschlossen sind.Ausserdem das Wasser umgehend entfernen um grösseren Schaden zu vermeiden.Abklären ob das Wasser nicht in umliegende Wohnungen durchgesickert ist, ja und eigene Arbeitskraft die Du zur Verfügung stellst, kannst du melden und einen entsprechenden Ausgleich verlangen.
In einem ähnlichen Fall habe ich das leider versäumt und sozusagen Geld verschenkt und immer daran denken, der Ton macht die Musik.Also bitte freundlich und sachlich bleiben,auch wenns manchmal schwerfällt, das ist die beste Ausgangsbasis für Verhandlungen jeglicher Art.


alles Gute Vanni
 

Kalinda1907

Neues Mitglied
Erstmal sollte der Wasserschaden behoben werden und danach kann man an neue Fliesen denken. Vielleicht hat ja auch die Fachfirma die den Wasserschaden behebt eine Quelle von der sie solche Fliesen beziehen kann.
[...]

Ansonsten kann man ja auch dem Vermieter anbieten, dass man die Fliesen selbst besorgt und es ihm dann in Rechnung stellt. Wäre nicht so hübsch, wenn man unterschiedliche Fliesen an der Wand hätte.

Dein Fall ist ja jetzt schon eine Weile her. Wie ist er denn ausgegangen?
 
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