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MelvinG
Gast
Hallo,
hat jemand mit der Überschrift Erfahrung? Ich habe einen finanziellen Engpass und habe deswegen bei meiner Bank eine Ratenpause beantragt.
Ich mache mir aber Gedanken, dass diese Pause abgelehnt wird.
Nun habe ich im BGB gelesen, dass eine Bank einen Kredit kündigen kann, wenn man mit zwei Raten in Rückstand ist und zeitgleich bei Krediten die über drei Jahre laufen, schon 5% der Kreditsumme als Rückstand aufgelaufen sind.
Meine zwei Raten würden insgesamt 1300€ betragen und der Kredit hatte einen Ursprungswert von 50.000,00 €.
Sprich die 5% wären nicht erreicht.
Kann es wirklich sein, dass der Verbraucherschutz aus 498 BGB dazu führt, dass der Bank die Hände gebunden sind, wenn man zwei Raten nicht zahlt und weiterhin unter den 5% bleibt, wenn man zeitgleich nachweisen kann, dass die Bank sich keine "Sorgen" um die Rückzahlung machen muss, weil man ein lastenfreies Haus im Hintergrund hat?
hat jemand mit der Überschrift Erfahrung? Ich habe einen finanziellen Engpass und habe deswegen bei meiner Bank eine Ratenpause beantragt.
Ich mache mir aber Gedanken, dass diese Pause abgelehnt wird.
Nun habe ich im BGB gelesen, dass eine Bank einen Kredit kündigen kann, wenn man mit zwei Raten in Rückstand ist und zeitgleich bei Krediten die über drei Jahre laufen, schon 5% der Kreditsumme als Rückstand aufgelaufen sind.
Meine zwei Raten würden insgesamt 1300€ betragen und der Kredit hatte einen Ursprungswert von 50.000,00 €.
Sprich die 5% wären nicht erreicht.
Kann es wirklich sein, dass der Verbraucherschutz aus 498 BGB dazu führt, dass der Bank die Hände gebunden sind, wenn man zwei Raten nicht zahlt und weiterhin unter den 5% bleibt, wenn man zeitgleich nachweisen kann, dass die Bank sich keine "Sorgen" um die Rückzahlung machen muss, weil man ein lastenfreies Haus im Hintergrund hat?