Hallo,
ich würde sagen, es sollte heißen "Nur Ja heißt Ja".
In § 177 gibt es auch noch Punkte wonach es als Vergewaltigung zählt wenn du deinen freien Willen nicht äußern (z.B. zuhalten des Mundes) oder bilden konntest. Da würde es dann nur zählen, wenn du eindeutig zugestimmt hast und zwar zu dem was sie gemacht haben.
Du hast deutlich durch schreien und wegdrehen geäußert, dass du es nicht willst. Mit dem zuhalten des Mundes haben die Täter auch gezeigt, dass ihnen dies klar war. Du hattest keine Chance. Die Täter haben es dir angetan.
Wie hier schon geschrieben, kannst du 24 Stunden durchgehend beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen anrufen 08000 116 016, auch mehrmals. Die können dir auch weitere Hilfen in deiner Umgebung nennen.
ich würde sagen, es sollte heißen "Nur Ja heißt Ja".
In § 177 gibt es auch noch Punkte wonach es als Vergewaltigung zählt wenn du deinen freien Willen nicht äußern (z.B. zuhalten des Mundes) oder bilden konntest. Da würde es dann nur zählen, wenn du eindeutig zugestimmt hast und zwar zu dem was sie gemacht haben.
Du hast deutlich durch schreien und wegdrehen geäußert, dass du es nicht willst. Mit dem zuhalten des Mundes haben die Täter auch gezeigt, dass ihnen dies klar war. Du hattest keine Chance. Die Täter haben es dir angetan.
Wie hier schon geschrieben, kannst du 24 Stunden durchgehend beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen anrufen 08000 116 016, auch mehrmals. Die können dir auch weitere Hilfen in deiner Umgebung nennen.