Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was tun, wenn die eigene Schwester einem das Leben schwer macht?

Mika1313

Mitglied
Es geht um meine Schwester, mit der ich eigentlich schon seit 10 Jahren nichts mehr zu tun habe, aus trifftigen Gründen.
Wir sind uns so fremd, wie man es nur mit völlig Fremden sein kann.
Sie hat meine Eltern Jahre lang ausgebeutet und als sie alt wurden, hat sie sich vom Staub gemacht und ihnen keinerlei Unterstützung zukommen lassen. Im Gegenteil, selbst dann noch hat sie es geschafft, dass meine Eltern ihr heimlich Geld geschickt haben und sie immer in Schutz nahmen.
Als meine Eltern dann beide schwer krank wurden, übernahm ich jahrelang ihre Pflege, kümmerte mich um alles, bis zu ihrem Tod.
Es war für mich so schwer, dass ich es bis heute nicht verarbeitet habe.
Ich kümmerte mich um alles, Mietwohnung auflösen, Behördengänge, inklusive Kosten der Beerdigungen beider Eltern, als ich meine Schwester bat, sich zu beteiligen, wimmelte sie mich ab und meinte, sie könne sich das nicht leisten.
Nun kam von ihr eine Nachricht, mit einer Liste, mit Sachen aus der Wohnung der Eltern, die sie unbedingt haben will.
Ich bin ehrlich gesagt sprachlos und bin nicht willens, ihr irgenwas zu überlassen. Bin ich nun die Böse ? Hat sie recht ?
 
G

Gelöscht 115368

Gast
Mit deinen Diensten hättest du moralisch gesehen mehr Rechte. Gesetzlich wohl nicht. In deinem Fall ist der schnellere der flinkere.
 

miasma

Aktives Mitglied
Ignoriere sie einfach.

Wie lang ist das mit deinen Eltern schon her, das Auflösen der Wohnung?
Gab es denn ein Erbe... aus dem z.B. die Beerdigungskosten gezahlt werden konnten?

Es läuft manchmal wirklich mies.
Du wirst sie nicht ändern können, kannst der nur aus dem Weg gehen und dich freuen das du nach dem Tod deiner Eltern keine Berührungspunkte mehr hast.
 

Mika1313

Mitglied
Ignoriere sie einfach.

Wie lang ist das mit deinen Eltern schon her, das Auflösen der Wohnung?
Gab es denn ein Erbe... aus dem z.B. die Beerdigungskosten gezahlt werden konnten?

Es läuft manchmal wirklich mies.
Du wirst sie nicht ändern können, kannst der nur aus dem Weg gehen und dich freuen das du nach dem Tod deiner Eltern keine Berührungspunkte mehr hast.
Das war alles Ende letzten Jahres, es gab kein Erbe, nichts, ich habe alles selber gezahlt , ich tat es gern für meine Eltern, aber es ist nicht fair. Nun stellt sie Ansprüche auf private Dinge von meiner Mutter, wie Geschirr und Besteck und Schmuck. Ich sehe das aber nicht ein, denn sie will es nur verhökern, weil sie Geld braucht. Ich habe selber soviel zahlen müssen, allein schon für das auflösen der Wohnung. Von all der Arbeit , Kraft und Zeit gar nicht zu reden :-(
 

Kommentar

Aktives Mitglied
Naja aber das Vermögen Deiner Eltern ist ja nun noch da. Gab es ein Testament? Anderenfalls seid Ihr beide zur Hälfte Miterben…..

Sie hat dann aber auch keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Falls Du dieselben auch möchtest, muss man sich einigen.

Du kannst mal notieren, welche Kosten Dir genau enstanden sind für die Beerdigung und die Regelung der Angelegenheiten der Eltern. Da könntest Du dann nämlich einen Anspruch haben, so dass Dir dieser Betrag aus der Erbmasse zufließt. Dann kann Deine Schwester nicht die Hälfte verlangen, sondern entsprechend weniger. Zur Not müsstest Du einen Anwalt aufsuchen….
 

Mika1313

Mitglied
Naja aber das Vermögen Deiner Eltern ist ja nun noch da. Gab es ein Testament? Anderenfalls seid Ihr beide zur Hälfte Miterben…..

Sie hat dann aber auch keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Falls Du dieselben auch möchtest, muss man sich einigen.

Du kannst mal notieren, welche Kosten Dir genau enstanden sind für die Beerdigung und die Regelung der Angelegenheiten der Eltern. Da könntest Du dann nämlich einen Anspruch haben, so dass Dir dieser Betrag aus der Erbmasse zufließt. Dann kann Deine Schwester nicht die Hälfte verlangen, sondern entsprechend weniger. Zur Not müsstest Du einen Anwalt aufsuchen….
Es gibt kein Vermögen..das ist ja das Unverschämte :-( Es gibt nur das Lieblingsgeschirr / Besteck meiner Mutter und ihr Schmuck. 2 Ringe und eine Kette. Ich sehe nicht ein, dass sie das nun für sich beansprucht, da ich für beide Beerdigungen weit über 8000 Euro gezahlt habe.
 

Kommentar

Aktives Mitglied
Also es ist im Ausgangspunkt so, dass die Miterben die Beerdigungskosten gemeinsam zu tragen haben, also hälftig. Die Beerdigung muss aber dem Lebensstandard der Erblasser entsprechen. Es darf sich daher nicht um eine übermäßig teure Beerdigung handeln. 8000 € für zwei Beerdigungen sind aber ja im Vergleich sehr wenig. Sicher, dass da schon alles drin ist, was sie mitzutragen hat? Also Grabstein, Friedhofsgebühren, Sterbeurkunden, Bepflanzung, Leichenschau, Todesanzeige etc? Da kostet ja eine Beerdigung im Schnitt schon fast 8000 €.
Die Hälfte dieser ganzen Kosten kannst Du vom ihr ersetzt verlangen.

Die übrigen Gegenstände stehen Euch gemeinsam zu. Wenn die also nur 8000 € wert sind,bekommt sie davon nur 4000 €. Wenn Du aber ja noch die Hälfte der Beerdigungskosten, angenommen das sind nur 4000 € verlangen kannst, hat sie rechnerisch überhaupt keinen Anspruch mehr.

Nun ist aber die Frage, wie die Gegenstände zu verteilen sind. Ob Du also die Gegenstände unter Berufung auf Deine Ansprüche einfach behalten kannst. Oder wie die Auseinandersetzung in diesem Fall genau abläuft. Das kann ich Dir nun aus dem Stegreif nicht beantworten. Ein Anwalt für Erbrecht wüsste das gleich.

Auf den Beerdigungskosten bleibst Du jedenfalls nicht sitzen und Du solltest ihr die Sachen nicht einfach geben ohne Geld von ihr gesehen zu haben. Denn dann kann es sein, dass Du Deinen Anspruch nicht mehr verwirklichen kannst, wenn sie alles verprasst und dann nichts mehr bezahlen kann.

Wenn die Beerdigungskosten teurer waren als das was noch da war, wäre es u.U. cleverer gewesen, das Erbe auszuschlagen…..Aber die Ausschlagungsfrist ist vermutlich schon abgelaufen?
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Nun stellt sie Ansprüche auf private Dinge von meiner Mutter, wie Geschirr und Besteck und Schmuck.
Ihr Problem.
Sag ihr, der Haushalt wurde aufgelöst und die Sachen in Zahlung genommen vom Entrümpler.
Dass es aber schön sei von ihr zu hören, da noch Posten offen seien und sie sich bitte finanziell an den Kosten für Beerdigung etc. beteiligen möge.
Sie wird sich dann nicht mehr melden.
grenze dich scharf ab und mach sie nieder, wenn sie dich unter Druck setzen will.
Du bist im Recht. Sie nicht.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben