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was tun bei Pfändung auf Onlinebank - Konto?

F

fragehab

Gast
Ich hab schon gesucht, aber zu dem Thema noch nichts gefunden...
Und zwar würde mich mal interessieren, wie man an sein Geld kommt wenn das Konto bei einer onlineBank ist und eine Pfändung auf dem Konto liegt.
Das dort eingegangene Geld ist ALG2 und daher hätte man ja 7 Tage Zeit dieses abzuheben.
Viele Banken sperren aber die Möglichkeit der Barabhebung an Automaten oder Überweisungen, so das man normalerweise zum Schalter geht um dort sein Geld zu bekommen.
Diese Möglichkeit gibt es bei onlinebanken ja aber nicht.
Daher meine Frage - was macht man dann??
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Ich hab schon gesucht, aber zu dem Thema noch nichts gefunden...
Und zwar würde mich mal interessieren, wie man an sein Geld kommt wenn das Konto bei einer onlineBank ist und eine Pfändung auf dem Konto liegt.
Das dort eingegangene Geld ist ALG2 und daher hätte man ja 7 Tage Zeit dieses abzuheben.
Viele Banken sperren aber die Möglichkeit der Barabhebung an Automaten oder Überweisungen, so das man normalerweise zum Schalter geht um dort sein Geld zu bekommen.
Diese Möglichkeit gibt es bei onlinebanken ja aber nicht.
Daher meine Frage - was macht man dann??
Ob nun Onlinebank oder nicht Onlinebank. Die gesetzlichen Bestimmungen sind bei allen gleich.
Ich habe einmal einen Auszug aus unserer Kanzlei Homepage, die weitreichende Informationen u.a. zu diesem Thema bietet kopiert.
2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente
.
 
F

fragehab

Gast
Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin nämlich zurzeit am überlegen zu einer Onlinbank zu wechseln da dort die Kontoführungsgebühren entfallen.
Nur habe ich vor 2 Jahren die EV abgegeben und werde es wahrscheinlich wenn die 3 Jahre rum sind nochmals tun müssen.
Daher würde mir ein Bankwechsel nichts bringen wenn ich dann nicht mehr an mein Geld komme:eek:
 
B

Berliner-Hexe

Gast
Man nimmt sich für solche Fälle eine virtuelles Konto, das hat alle Funktionen wie ein normales und kann nicht gepfändet werden. Gruß!
 
G

gisela

Gast
Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin nämlich zurzeit am überlegen zu einer Onlinbank zu wechseln da dort die Kontoführungsgebühren entfallen.
Nur habe ich vor 2 Jahren die EV abgegeben und werde es wahrscheinlich wenn die 3 Jahre rum sind nochmals tun müssen.
Daher würde mir ein Bankwechsel nichts bringen wenn ich dann nicht mehr an mein Geld komme:eek:
Geh zum Gericht und hol dir eine Verfügung und auch diese Bank muss alles auszahlen. Laut Auskunft meiner Hausbank. LG:)
 
B

Berliner-Hexe

Gast
Das virtuelle Konto existiert nur im Internet, man kann es benutzen wie ein normales. Also auch mit Überweisungen (TAN), bezahlen. Es ist jedenfalls nicht pfändbar und weltweit nutzbar (das war mein Hauptinteresse). Ich habe den Tipp von einem Österreicher. Wer möchte, kann seine Adresse haben. Mir hat die info jedenfalls geholfen.
 

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