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Was sind medizinisch notwendige Gründe

G

Gast

Gast
Hallo an alle.

Ich habe schon viel gegogelt , jedoch nix gefunden , was meine Frage beantworten könnt.
Ich hoffe hier Antworten auf meine Frage zu erhalten.

Was sind medizinisch notwendige Gründe für eine Sterilisation bei einer Frau?
Gründe die die Kassen akzepieren ( müssen) um eine finanzierung dafür zu übernehmen?

Ich lese immer nur das es Medizinische Gründe geben muss,aber was das für welche sein könnten, darüber habe ich nix gefunden.

Für Antworten bin ich dankbar.
LG Gast
 
G

Gast

Gast
das kann nicht alles sein.
gefahr für eigen leib und kind-

was ist mit dem sozialem umfeld.lebensalter,familienstand,abgeschlossenen familienplanung,anzahl der vorhandenen kinder?was ist mit dem mentalen zeugs-seelische probleme und sowas-?

wie gesagt ich habe gegoogelt wie n weltmeister aber außer diesen blöden satz
"medizinisch notwendige Gründe" nix gefunden.
ABER was sind das denn für gründe??


Wie soll ich was darüber schreiben wenn ich nix finde,is doch schon doof.
 
S

soulfire

Gast
Familienstand KANN kein grund sein...weil er sich ändern kann.
Und warum sollte die Krankenkasse kümmern, ob du dich zu alt fühlst für eine Schwangerschaft?
Aller weitere sind doch Gründe, die eine Sterilisation möglich, aber nicht nötig machen.

Seelische Probleme könnten ab ner bestimmten Belastung ja durchaus als Gefahr für Leib und Leben durchgehen.

Ruf doch mal einfach bei ner Krankenkasse an und frag...oder bei einem Gynäkologen.
 
S

soulfire

Gast
Auszug aus nem Flyer von ProFamilia

(http://www.profamilia.de/shop/download/53.pdf):

Kosten
Seit der Gesundheitsreform 2004 werden Sterilisationen
nur noch von den gesetzlichen und privaten
Krankenkassen bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig
sind. Als medizinisch notwendig gilt eine
Sterilisation, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft
ein gesundheitliches Risiko für eine Frau darstellen
würde oder wenn andere Verhütungsmethoden
nicht in Frage kommen.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten für eine Sterilisation
in der Regel selbst übernehmen müssen. Sie belaufen
sich bei der Frau auf etwa 500 bis 1.000 Euro, beim
Mann auf etwa 300 bis 400 Euro.
In jedem Fall – egal ob gesetzlich oder privat versichert
– sollten Sie die voraussichtlich entstehenden
Kosten und deren Übernahme vor der Sterilisation mit
Ihrer Krankenkasse und mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt
besprechen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihre Sterilisation
rückgängig machen lassen wollen. In der Regel sind
die Kassen nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu
bezahlen.


Landtag NRW:


[...]Während § 36a BSHG voraussetzte,
dass es sich um eine "nicht rechtswidrige" Sterilisation handeln müsse, sieht § 51 SGB XII
nunmehr vor, dass die Sterilisation "durch Krankheit erforderlich" sein müsse.[...]
 
D

Deichgräfin

Gast
Aus dem Forum der AOK :


grundsätzlich ist es so, dass sowohl die Sterilisation der Frau als auch des Mannes seit 2004 keine Kassenleistung mehr darstellt.
Richtig ist aber auch, dass es von dieser Regel Ausnahmen gibt; allerdings gibt es keinen „Krankheitskatalog“, der automatisch zu einer Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen führt. Vielmehr ist es so, dass der behandelnde Arzt sich aus gesundheitlichen Gründen für eine solche operative Maßnahme aussprechen sollte.
Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn durch eine (weitere) Schwangerschaft das Leben der Frau bzw. des ungeborenen Kindes primär gefährdet wäre........

AOK ? Die Gesundheitskasse ? Ratgeber-Foren ? Ratgeberforum Partnerschaft und Sexualität
 

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