Ich würde mit dieser Sache auf jeden Fall einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.
Im Übrigen:
Es kommt darauf an, wer Erbe geworden ist. Ist dein Vater Alleinerbe, kann er das Haus ohne Zustimmung deines Onkels verkaufen. Gibt es neben deinem Vater noch andere Erben, müssen diese einem Verkauf zustimmen. Es kommt als insbesondere darauf an, ob auch dein Onkel Erbe geworden ist oder ob er "nur" ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, kann dein Vater die Teilungsversteigerung des Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert, der Versteigerungserlös tritt an die Stelle des Grundstücks. Schlimmstenfalls muss dein Vater dann später beim Landgericht seinen Anteil am Erlös auch noch einklagen.
Das Gericht beauftragt vor der Versteigerung einen Sachverständigen mit der Fertigung eines Gutachtens zum Wert des Grundstücks. Leider wird dieser Wert oft eher zu niedrig festgesetzt, ohne dass man beweisen kann, dass das Haus mehr wert ist. Und im Versteigerungstermin geht das Haus sehr häufig noch mal deutlich unter Wert weg. Das ganze Verfahren zieht sich über mindestens 1 1/2 Jahre hin, meist dauert es sogar noch länger. Diese Aussicht ist so abschreckend, dass Miterben, die noch einigermaßen bei Trost sind, dann häufig doch noch einknicken und einem Verkauf auf dem freien Markt zustimmen. Der Antrag auf Teilungsversteigerung kann im Verfahren jederzeit zurückgenommen werden, selbst noch kurz vor dem Versteigerungstermin.
Ich habe so ein Verfahren vor wenigen Jahren auch einleiten müssen, weil meine psychisch kranke Schwester und ich nach dem Tod unserer Mutter Miterbinnen des elterlichen Hausgrundstücks geworden waren. Meine Schwester wird in wenigen Wochen 50 Jahre alt, hat aber schon vor Jahren ihr Studium ohne Abschluss abgebrochen, keinen Beruf erlernt und bis heute nie gearbeitet. Mangels Einkommens hätte sie sich an den Kosten für das Haus, das sie nach dem Tod der Mutter ganz allein bewohnte, nie beteiligen können. Sie hätte mich natürlich auch nicht auszahlen können, um Alleineigentümerin zu werden. Und damit, dass ich Alleineigentümerin wurde und ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumte, war sie auch nicht einverstanden. Da auch sie mit einem freihändigen Verkauf und Teilung des Erlöses nicht einverstanden war, habe ich auf Anraten meines Anwalts die Teilungsversteigerung eingeleitet. Bedingt durch ihre psychische Krankheit wurde meine Schwester selbst da noch nicht einsichtig.
Während des Verfahrens war ein an dem Haus sehr interessierter Nachbar bereit, mir meinen Erbteil abzukaufen. Das geht allerdings nur über den Notar; der andere Miterbe hat außerdem noch zwei Monate lang Zeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben (davon hat meine Schwester keinen Gebrauch gemacht, weil sie es finanziell gar nicht hätte stemmen können). Man kann auf diesem Wege auch nicht seinen Anteil an einem bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. Haus) verkaufen, sondern nur den Anteil am gesamten Nachlass (das bedarf dann nicht der Zustimmung des oder der anderen Miterben). Um endlich aus der Erbengemeinschaft herauszukommen, habe ich mich auf die Erbteilsübertragung an den Nachbarn eingelassen und ihm meine Rechte aus dem bereits eingeleiteten Teilungsversteigerungsverfahren abgetreten. Der Nachbar hat dann das Teilungsversteigerungsverfahren als mein Rechtsnachfolger fortgeführt, da meine Schwester auch ihm gegenüber nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war. Im Versteigerungstermin gelang es ihm, das Haus für sich allein zu ersteigern. Atypischerweise musste er aufgrund der hohen Zahl anderer Bietinteressenten viel mehr bieten, als es dem vom Gericht nach dem Sachverständigengutachten festgesetzten Verkehrswert des Grundstücks entsprach (der aber meiner Meinung nach auch viel zu niedrig angesetzt war). Meine Schwester zog noch immer nicht freiwillig aus. Es kam zur Zwangsräumung. Diese lief zum Glück relativ glimpflich ohne irgendwelche Katastrophen und Dramen ab. Meine Schwester wohnt jetzt in einer ihr von der Stadtverwaltung vermittelten Sozialwohnung in einer durchaus akzeptablen Wohngegend zur Miete und hat ihren Anteil am Versteigerungserlös bekommen. Davon wird sie einige Jahre leben und die Miete bezahlen können. Danach gibt's Hartz IV oder Grundsicherung.
Obwohl ich selbst Juristin bin, habe ich mich bei dem Verfahren anwaltlich begleiten lassen. Ich kann deinem Vater nur dringend empfehlen, das ebenfalls zu tun. Laien überblicken das komplizierte Erbrecht auf gar keinen Fall und gehen ein hohes Risiko ein, dadurch finanziell geschädigt zu werden. Es muss auch unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht sein. Andere Juristen kennen sich mit Erbrecht nicht hinreichend aus, schon gar nicht mit der exotischen Materie des Zwangsversteigerungsrechts.