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Was kann man bei diesem Erbstreit noch tun? Warum ist mein Onkel so??

Patti28

Aktives Mitglied
Also folgendes: Meine Oma ist anfang dieses Jahres gestorben. Mein Onkel wohnte in einer Wohnung in dem Haus, wo auch meine Oma gewohnt hat. Nun ist es so, dass mein Vater das Haus gerne verkaufen würde, meine Tante ebenso. Mein Onkel jedoch blockt alles ab und will weiter in seiner Wohnung kaufen und hat nun die Wohnung meiner verstorbenen Oma vermietet. Mein Vater + Tante bekommen davon jeden Monat Geld, was allerdings nicht ihr Ziel war. Mein Onkel blockt alles ab, er wurde von meiner Oma ausgehalten ( mit Geld usw) war nie richtig selbstständig, in dem Alter -.-. Er schreibt meinem Vater auch nun nicht mehr zurück. Nun, wie kann man da wieder alles ins Lot bringen??? Ist da überhaupt noch was zu machen?? Wer kennt das??"
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo auch,

wenn ich das richtig verstehe, gibt es 3 Geschwister, die sich das Erbe teilen.

1) zunächst würde ich prüfen, wie hoch in etwa der Marktwert des Hauses ist.
2) dann würde ich prüfen bzw. rechnen, ob eine Finanzierung von 2/3 des Immobilienwertes durch die Miete finanzierbar sind. Wenn ja, ist es doch einfach. Der Onkel (oder wer auch immer) nimmt ein Darlehen auf,
welches durch die Miete getilgt wird. Das Darlehen selbst wird zur Auszahlung der 2 Geschwister verwendet,
die nicht in dem Haus wohnen.

3) Wenn Punkt 2) nicht klappt, können die Geschwister den Verkauf des Hauses erzwingen (so meine Einschätzung). Ob sich das wirklich durchführen lässt, kann ein Notar am ehesten genau beantworten.

Wird Punkt 3) realisiert, würde der Onkel seine Heimat verlieren. Ich kann gut verstehen, dass er sich dagegen wehrt.
Sein Lebensstil, ob er bisher selbstständig lebte oder nicht, geht niemanden etwas an und darf ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Es ist eine menschliche und eine finanzielle Sache. Beides miteinander zu verbinden, dürfte schwer fallen. Wenn die beiden Geschwister ihr Erbteil nicht wirklich benötigen, neige ich dazu, für die menschliche Variante zu plädieren.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Hat Dein Onkel Wohnrecht in dem Haus? Zahlt er auch anteilig Miete?

Kann Dein Onkel das ganze Haus kaufen und so die anderen Erben auszahlen? Kann einer der beiden anderen Erben kaufen und die beiden anderen auszahlen? Das geht aber nicht gegen den Willen eines Erben.

Ansonsten kenne ich nur den Weg der Versteigerung, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Dann bekommt man aber meist weniger als wenn man frei verkauft. Außerdem ist es für einen Verkauf oder eine Versteigerung nicht vorteilhaft, wenn die Wohnungen vermietet sind.

Eine andere Möglichkeit wäre, daß Dein Vater und Deine Tante ihren Verkaufswunsch noch mal überdenken, wenn sie den Verkaufserlös aktuell nicht benötigen. Evtl. können sie sich auch mit der Vorstellung anfreunden, daß ihr Erbteil in Grundbesitz gut angelegt ist und die Vermietung gute Rendite bringt. Bei den niedrigen Zinsen für Geldanlage ist eine vermietete Immobilie aktuell vielleicht gar nicht die schlechteste Lösung.

An Stelle Deines Vater würde ich zunächst noch mal mit allen Geschwistern an einem Tisch nach Lösungsmöglichkeiten suchen, die allen Erben gerecht werden.

Ich würde mich an seiner Stelle auch anwaltlich beraten lassen.
 
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primavera7

Gast
Ich würde mit dieser Sache auf jeden Fall einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.

Im Übrigen:
Es kommt darauf an, wer Erbe geworden ist. Ist dein Vater Alleinerbe, kann er das Haus ohne Zustimmung deines Onkels verkaufen. Gibt es neben deinem Vater noch andere Erben, müssen diese einem Verkauf zustimmen. Es kommt als insbesondere darauf an, ob auch dein Onkel Erbe geworden ist oder ob er "nur" ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, kann dein Vater die Teilungsversteigerung des Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert, der Versteigerungserlös tritt an die Stelle des Grundstücks. Schlimmstenfalls muss dein Vater dann später beim Landgericht seinen Anteil am Erlös auch noch einklagen.

Das Gericht beauftragt vor der Versteigerung einen Sachverständigen mit der Fertigung eines Gutachtens zum Wert des Grundstücks. Leider wird dieser Wert oft eher zu niedrig festgesetzt, ohne dass man beweisen kann, dass das Haus mehr wert ist. Und im Versteigerungstermin geht das Haus sehr häufig noch mal deutlich unter Wert weg. Das ganze Verfahren zieht sich über mindestens 1 1/2 Jahre hin, meist dauert es sogar noch länger. Diese Aussicht ist so abschreckend, dass Miterben, die noch einigermaßen bei Trost sind, dann häufig doch noch einknicken und einem Verkauf auf dem freien Markt zustimmen. Der Antrag auf Teilungsversteigerung kann im Verfahren jederzeit zurückgenommen werden, selbst noch kurz vor dem Versteigerungstermin.

Ich habe so ein Verfahren vor wenigen Jahren auch einleiten müssen, weil meine psychisch kranke Schwester und ich nach dem Tod unserer Mutter Miterbinnen des elterlichen Hausgrundstücks geworden waren. Meine Schwester wird in wenigen Wochen 50 Jahre alt, hat aber schon vor Jahren ihr Studium ohne Abschluss abgebrochen, keinen Beruf erlernt und bis heute nie gearbeitet. Mangels Einkommens hätte sie sich an den Kosten für das Haus, das sie nach dem Tod der Mutter ganz allein bewohnte, nie beteiligen können. Sie hätte mich natürlich auch nicht auszahlen können, um Alleineigentümerin zu werden. Und damit, dass ich Alleineigentümerin wurde und ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumte, war sie auch nicht einverstanden. Da auch sie mit einem freihändigen Verkauf und Teilung des Erlöses nicht einverstanden war, habe ich auf Anraten meines Anwalts die Teilungsversteigerung eingeleitet. Bedingt durch ihre psychische Krankheit wurde meine Schwester selbst da noch nicht einsichtig.

Während des Verfahrens war ein an dem Haus sehr interessierter Nachbar bereit, mir meinen Erbteil abzukaufen. Das geht allerdings nur über den Notar; der andere Miterbe hat außerdem noch zwei Monate lang Zeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben (davon hat meine Schwester keinen Gebrauch gemacht, weil sie es finanziell gar nicht hätte stemmen können). Man kann auf diesem Wege auch nicht seinen Anteil an einem bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. Haus) verkaufen, sondern nur den Anteil am gesamten Nachlass (das bedarf dann nicht der Zustimmung des oder der anderen Miterben). Um endlich aus der Erbengemeinschaft herauszukommen, habe ich mich auf die Erbteilsübertragung an den Nachbarn eingelassen und ihm meine Rechte aus dem bereits eingeleiteten Teilungsversteigerungsverfahren abgetreten. Der Nachbar hat dann das Teilungsversteigerungsverfahren als mein Rechtsnachfolger fortgeführt, da meine Schwester auch ihm gegenüber nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war. Im Versteigerungstermin gelang es ihm, das Haus für sich allein zu ersteigern. Atypischerweise musste er aufgrund der hohen Zahl anderer Bietinteressenten viel mehr bieten, als es dem vom Gericht nach dem Sachverständigengutachten festgesetzten Verkehrswert des Grundstücks entsprach (der aber meiner Meinung nach auch viel zu niedrig angesetzt war). Meine Schwester zog noch immer nicht freiwillig aus. Es kam zur Zwangsräumung. Diese lief zum Glück relativ glimpflich ohne irgendwelche Katastrophen und Dramen ab. Meine Schwester wohnt jetzt in einer ihr von der Stadtverwaltung vermittelten Sozialwohnung in einer durchaus akzeptablen Wohngegend zur Miete und hat ihren Anteil am Versteigerungserlös bekommen. Davon wird sie einige Jahre leben und die Miete bezahlen können. Danach gibt's Hartz IV oder Grundsicherung.

Obwohl ich selbst Juristin bin, habe ich mich bei dem Verfahren anwaltlich begleiten lassen. Ich kann deinem Vater nur dringend empfehlen, das ebenfalls zu tun. Laien überblicken das komplizierte Erbrecht auf gar keinen Fall und gehen ein hohes Risiko ein, dadurch finanziell geschädigt zu werden. Es muss auch unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht sein. Andere Juristen kennen sich mit Erbrecht nicht hinreichend aus, schon gar nicht mit der exotischen Materie des Zwangsversteigerungsrechts.
 
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primavera7

Gast
Wenn die beiden Geschwister ihr Erbteil nicht wirklich benötigen, neige ich dazu, für die menschliche Variante zu plädieren.
Wie soll das denn bitte in der Praxis - ganz konkret - aussehen?

Sollen die Geschwister zugunsten des Onkels auf ihren Erbteil verzichten, der das Haus dann mangels Einkommens sowieso nicht halten kann? Vielleicht ist der Onkel einfach faul und als Mamis Lieblingssohn verwöhnt gewesen und hat sich immer von seinen Eltern durchfüttern lassen, brauchte nie erwachsen zu werden und Verantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen - sollen die tüchtigeren Geschwister dafür bestraft werden, dass er sein Leben nicht auf die Reihe bekommt? Das halte ich nicht für gerecht und auf Dauer auch nicht für "menschlich".

Eine Immobilie verursacht nun mal hohe Kosten, nicht nur für ihren laufenden Unterhalt. Erbt man ein Haus von seinen Eltern, ist dieses meist Jahrzehnte alt und dringend sanierungsbedürftig. Das kann locker 150.000 € kosten. Auch bei einem noch relativ neuen ererbten Haus fallen über die Jahre immer mal wieder kostspielige Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an. Manchmal sind auch noch Kredite zu tilgen. Sollen das alles die Miterben bezahlen, die ein Einkommen haben, während der lebensuntüchtige Onkel davon profitiert?

Darüber hinaus haften Miterben und Miteigentümer als so genannte Gesamtschuldner. Das heißt, der Gläubiger von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit dem Haus entstehen (z.B. Kosten für Sanierung, Verwaltung, Schadensersatz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht etc.), kann sich aussuchen, von welchem Erben aus der Erbengemeinschaft - natürlich dem zahlungskräftigsten - er sein gesamtes Geld bekommt. Der Miterbe haftet also nicht nur bis zur Höhe seiner Erbquote; das wissen leider die meisten Menschen nicht. Er muss im Zweifel den gesamten Betrag vorstrecken und muss dann im Innenverhältnis zu den anderen Miterben zusehen, wie er von ihnen den Anteil, den sie laut ihrer Erbquote zu zahlen hätten, zurückbekommt. Zahlen sie nicht freiwillig, bleibt ihm nichts anderes übrig, als gegen sie vor Gericht zu ziehen. Anderenfalls bleibt er auf den gesamten Kosten hängen. Und selbst ein für ihn günstiges Urteil nützt ihm nichts, wenn sich dann herausstellt, dass bei den Miterben nichts zu holen ist - weil sie insolvent oder sonstwas sind. Ihm werden dann sogar, obwohl er den Prozess gewonnen hat, auch noch die Gerichtskosten aufgebrummt - einer muss sie ja schließlich zahlen. Auch das wissen viele nicht.

So etwas Nervenaufreibendes kann man keinem Menschen über Jahrzehnte zumuten. Deshalb ist es das Beste, wenn eine Erbengemeinschaft so schnell wie möglich aufgelöst wird, d.h. eine Erbauseinandersetzung stattfindet. Erbengemeinschaften sind nicht darauf angelegt, bis ans Lebensende der jeweiligen Miterben fortzubestehen. Der Onkel hätte ja die Möglichkeit, einem Verkauf zuzustimmen (dann bekommt er seinen Erbanteil in Geld ausbezahlt) oder seinen Erbanteil auf die anderen Miterben zu übertragen und sich selbst im Gegenzug ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen zu lassen. Was ist daran so unmenschlich?

Sein Lebensstil, ob er bisher selbstständig lebte oder nicht, geht niemanden etwas an und darf ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Wenn andere durch seinen Lebensstil gravierende finanzielle oder sonstige Nachteile haben, geht es sie sehr wohl etwas an. Er kann zwar machen, was er will, aber nur, solange andere dadurch nicht geschädigt und in ihrer eigenen Lebensführung beeinträchtigt werden. Der Onkel ist als Mensch nicht weniger wert, weil er lebensuntüchtig ist. Aber er ist auch nicht mehr wert als seine einkommensstärkeren Geschwister.
 
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