Kannst ja einem Richter erzählen.Daoga meinte:
Handys haben nun mal den Zweck, daß man sie unterwegs benutzen kann, und ein kurzer Anruf ist was anderes, als stundenlang an dem Ding herumzudaddeln.
Leider ist das Kind gestorben. Aber Handys haben nunmal den Zweck, dass man damit unterwegs telefoniert.
Mal schauen was er dazu sagt.
Wobei, vielleicht ein Hinweis auf Unzurechnungsfähigkeit. Vielleicht klappts ja dann zumindest für einen Platz in einer Forensischen Psychiatrie anstatt im Gefängnis.