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Was ist (finanziell) zu beachten, wenn Kind zum Vater zieht

G

Gast

Gast
(Ich weiß jetzt nicht so richtig, ob das unter "Finanzen" passt oder "Familie" - bitte verschieben, wenn es wäre.)

Hallo zusammen.
Vielleicht könnt ihr mir Auskunft geben, da ich leider gar nicht weiß, was alles zu beachten ist. Vielleicht war ja jemand von euch in solch einer Situation bzw. kennt jemanden aus Bekannten- / Verwandtenkreisen, wie das da ablief.

Folgendes: meine Tochter (wird im Sept. 17) und ich (alleinerziehend) leben in Bayern. Der Kindsvater lebt in Hamburg. Meine Tochter wird nun ab 01.10. eine Ausbildung in Hamburg machen und zum Vater (vermutlich im August/September) ziehen.
Dass ich ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen und meine Lohnsteuerklasse von 2 auf 1 ändern muss, ist mir vollkommen klar :)
Aber was ist noch zu beachten? Bzw. wie läuft das ab?
- Kindergeld: Muss ich das entsprechende Amt anschreiben und um Überweisung an den Vater bitten oder muss das der Vater tun?
- Krankenkasse: kann meine Tochter weiterhin über meine Krankenkasse laufen oder muss der Vater die Tochter bei sich anmelden / ich abmelden?
- Sonstige Versicherungen: Vermutlich muss ich meine Tochter bei Haftpflicht- und Unfallversicherung abmelden? Oder kann das weiterlaufen? Haftpflicht vermutlich nicht, da sie ja nicht mehr in meinem Haushalt lebt, aber wie ist das mit der Unfallversicherung?
- Unterhalt: Ab dem Zeitpunkt, wo meine Tochter selber verdient –> ihr Verdienst wird beim Unterhalt angerechnet. Seh ich das richtig? Sie bekommt im ersten Lehrjahr ca. 900 € brutto. Oder wird trotzdem der Mindestunterhalt fällig, da sie noch minderjährig ist?
- Handy: ich zahle für sie den monatlichen Beitrag. Kann man das umschreiben lassen, dass ab Zeitpunkt des Umzugs der Vater zahlt?
Ist evtl. noch etwas zu beachten?

Noch eine andere Frage:
Der Kindsvater hat leider mehrere Monate keinen Unterhalt gezahlt. Wir (oder besser: ich) haben deshalb eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, weil einfach nicht mit ihm zu reden war und keine finanzielle Unterstützung von ihm kam.
- Die Beistandschaft muss ich ja dann kündigen, sobald die Tochter beim Vater lebt. Richtig?
- Wie ist das mit den Unterhaltsschulden? Werde ich ja jemals eine Rückzahlung erhalten? Meine Unterhaltszahlung kann ich ja nicht mit seinen Schulden verrechnen. Wie geh ich da am Besten vor? Oder einfach abhaken und vergessen ? (Vielleicht kommt das jetzt ziemlich geldgierig rüber, aber evtl. versteht mich der ein oder andere, dass ich mich nicht veräppeln lassen möchte. Viel zu lange habe ich null Unterstützung an Hand von Unterhalt vom KV bekommen.)

Sorry für die vielen Fragen, aber bis jetzt musste ich mir da ja noch nie Gedanken drüber machen…
Vielen Dank für eure Hilfe und Auskunft.
 

Bürge

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

ich würde mir an deiner Stelle beim JA oder einem Anwalt einige Infos holen.

Was aber ist , ist Folgendes:
Deine Tochter beginnt eine Ausbildung und ist somit über ihren Chef krankenversichert.
Du musst also deine Tochter aus deiner Krankenversicherung streichen, egal wo sie wohnt.

Meldung an die Kindergeldkasse musst du machen, falls nicht der Vater das in die Wege leiten möchte, weil ja noch Kontodaten
abgefragt werden.

Falls deine Tochter noch keine eigene HV und UV abschließen will, sollte die Versicherung gefragt werden , ob sie Deine übernehmen könnte, um evtl. günstigere Konditionen zu erhalten.
Allerdings unter Anrechnung von Unterhaltskürzungen.
Bitte auch wieder absprechen.
Es ist jetzt die Sache deiner Tochter, sich zu versichern. Das gilt auch fürs Handy. Sie ist bald erwachsen.

Alles sollte einvernehmlich mit der Tochter und dem Vater abgesprochen werden. damit sie lernt mit ihrem Verdienst
auszukommen. Kosten wie UV HV Handy etc. die die Tochter betreffen werden von ihr übernommen oder entsprechend vom Unterhalt gekürzt bis ...? muss auch geregelt werden.

Alles andere erfrage beim JA oder Anwalt, der dir auch die Unterhaltshöhe dann berechnen kann.

Alles Gute
 

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