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Was dürfen Lehrer in so einem Fall unternehmen? (Schuleschwänzen,Depressionen etc...)

G

Gast

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Also wegen Schulschwänzen, tut man niemanden zwangseinweisen. Auch in deinem Falle nicht. Wenn würde deine Therapeutin dich zwangseinweisen, wenn du selbstmordgefährdet bist. Aber nicht wegen schwänzen. Außerdem ging es dir ja nicht gut. Schwänzen wäre eher, wenn jemand kein Bock auf die Schule hat. Ist ja bei dir nicht der Fall. Trotzdem solltest du in Zukunft dafür sorgen, Krankmeldungen zu bringen. Das ist ganz wichtig, unentschuldigte Fehltage machen sich nicht gut in Zeugnisse.

Also keine Panik, deshalb wirst du nicht zwangseingewiesen. Nur wenn du eigen oder fremdgefährdest bist. Das heißt, dass entweder die Selbstverletzungen lebensbedrohlich sind oder du eben stark suizidgefährdet bist. Zwangseingewiesen werden kann man auch, wenn du innerhalb einer Woche vier Mal in der Notaufnahme landest und die Wunden genäht werden müssen. Das kann auch schon Ärzte dazu veranlassen, dich akut einweisen zu lassen. Also das wären so die Gründe, aber Schulschwänzen...neee das auf keinen Fall.

Auch wenn deine Therapeutin sich Sorgen macht, wegen deiner Selbstverletzungen, so darf sie dich trotzdem nicht wegen solchen Gründen(Schulschwänzen) einweisen lassen. Solche Kliniken haben gar kein Platz für solche Patienten die nicht akut gefährdet sind. Also mach dir da mal keine Sorgen.

Trotzdem für die Zukunft rate ich dir, dich nicht an den Pulsadern zu schneiden. Denn du gehst ja damit das Risiko ein, die Pulsadern zu treffen. Das heißt, du bist Suizidgefährdet. Schneiden kann man auch an vielen anderen Stellen. Ich weiß natürlich dass man sich nicht immer unter Kontrolle haben kann. Aber wenn man sich an den Pulsadern schneidet, ist das für mich kein SVV mehr sondern ein Suizidversuch. Daher wäre Klinik evtl. keine so schlechte Idee. Es gibt viele gute psychosomatische Kliniken die offen geführt werden. Da hättest du intensiver Therapie und man könnte dir dort besser helfen. Ist viel hilfreicher, als wenn du wirklich irgendwann auf einer geschlossenen landest.
^^ Es geht nicht um das Schuleschwänzen an sich sondern viel eher darum, dass ich in der letzten Zeit nur noch hoffe irgendwann die Pulsader zu erwischen und das sieht man auch.Ich komme dan nicht zum Arzt, weil wir mittlerweile in einem Dorf leben und die Busverbindung schlecht ist, meine Eltern sind ja arbeiten und der einzigste Bus der nach 7:00 Uhr noch fährt, dass ist der 9:00Uhr Bus.

Laut meiner Therapeutin war ich eigengefährdet und meine Wunden lasse ich nie nähen auch wenn sie groß sind nicht.Naja ich bin mir nur ziemlich sicher, dass meine Therapeutin mich nach meinen Armen gefragt hätte wenn man sie über meine Schulabwesenheit informiert hätte.Und dass wäre ein Grund für eine Einweisung, gebe ich zu.

Der Kontrollverlust betrifft eher das ritzen und die innere Wut an sich, das schneiden über der Pulsader kommt wenn ich kurz davor bin mir etwas anzutun.Über eine Klinik habe ich eine Zeitlang nachgedacht doch da ich gerade meine Mittlere Reife bestehen möchte kommt das für mich nicht in Frage.Trotzdem Danke!
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Lieber Fragesteller,

Du machst dir da zu viele Sorgen. Lehrer/innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sie können nicht ohne Weiteres Informationen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern weitergeben. Machen sie das dennoch, begehen sie eine Dienstpflichtverletzung.
Erst wenn Eltern nicht zur Zusammenarbeit mit der Schule bereit sind, und die Schule eine Gefährdung eines jungen Menschen befürchten muss, kann die Schule das Jugendamt informieren.
Solange aber deine Eltern mit der Schule im Gespräch sind, besteht dazu kein Anlass.

Alles Gute!

Burbacher
 
G

Gast

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Lieber Fragesteller,

Du machst dir da zu viele Sorgen. Lehrer/innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sie können nicht ohne Weiteres Informationen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern weitergeben. Machen sie das dennoch, begehen sie eine Dienstpflichtverletzung.
Erst wenn Eltern nicht zur Zusammenarbeit mit der Schule bereit sind, und die Schule eine Gefährdung eines jungen Menschen befürchten muss, kann die Schule das Jugendamt informieren.
Solange aber deine Eltern mit der Schule im Gespräch sind, besteht dazu kein Anlass.

Alles Gute!

Burbacher
^^ Danke, ich bin nur etwas verunsichert wobei ich meiner Lehrerin nichts erzählt habe und es sich somit erstmal erledigt hat.Mir fällt nur auf dass sie mittlerweile ziemlich auf mich achtet und dabei möchte ich das ja garnicht, bisher habe ich es immer hinbekommen meine Persönlichen Angelgenheiten vom Schulischen zu trennen.Ich möchte es nicht, dass sich jemand Gedanken um mich macht.
 

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