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Warum liegt ein Freistellungsauftrag bei 801€?

G

Gelöscht 77808

Gast
Mir geht es auch nicht so sehr um die Steuern oder den Freibetrag, ich gabe nur irgendwo online gelesen, dass der Freistellungsauftrag steuerfrei ist, damit das Existenzminimum gesichert ist.
Beim Nachrechnen kam ich auf 66,75€ monatlich.
Davon kann niemand leben.
Der Freibetrag bezieht sich auf Kapitalertragsteuern.

Wenn man dem Finanzamt erzählen würde: " Du, ich hab 8 Millionen auf der Bank, bin richtig reich, aber dafür krieg ich so wenig Zinsen, dass ich davon nicht leben kann und deshalb müssen mehr von den Zinsen steuerfrei bleiben", dann wird man ausgelacht. Die sagen dann: "Ja dann heb doch einfach mal was Geld ab, wenn die Zinsen alleine zum Leben nicht reichen".
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Also ist die Kapitalertragssteuer etwas anderes als die Steuer, die man zahlt, wenn man von Dividenden lebt?
Kurz gesagt: Ja.

Egal woher deine Einnahmen sind, es gibt immer einen Steuerfreibetrag auf dein Gesamteinkommen von 9.408 im Jahr. Solange du unter dem bleibst (egal ob mit Dividenden, Arbeitseinkommen oder sonstwas) musst du keine Steuern zahlen.
Verdienst du zB 4.000 € im Jahr durch Arbeit und bekommst 5.000 € durch Dividenden darfst du alles steuerfrei behalten.

Dieser Steuerfreibetrag hat nichts mit dem Freistellungsauftrag von 801€ zu tun.

Der Freistellungsauftrag wird erst interessant wenn du über 9.408 € im Jahr Einkommen hast. Dann müsstest du Kapitalerträge versteuern, aber die ersten 801 € nicht.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Kurz gesagt: Ja.

Egal woher deine Einnahmen sind, es gibt immer einen Steuerfreibetrag auf dein Gesamteinkommen von 9.408 im Jahr. Solange du unter dem bleibst (egal ob mit Dividenden, Arbeitseinkommen oder sonstwas) musst du keine Steuern zahlen.
Verdienst du zB 4.000 € im Jahr durch Arbeit und bekommst 5.000 € durch Dividenden darfst du alles steuerfrei behalten.

Dieser Steuerfreibetrag hat nichts mit dem Freistellungsauftrag von 801€ zu tun.

Der Freistellungsauftrag wird erst interessant wenn du über 9.408 € im Jahr Einkommen hast. Dann müsstest du Kapitalerträge versteuern, aber die ersten 801 € nicht.

Nur wenn er eine Steuererklärung macht oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitzt.

Ich frage mich, warum ich dazu einen Beitrag einstelle, den kein Mensch liest.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Es hängt also alles zusammen, ist aber nicht gleich.
Nun habe ich das verstanden.
Ich kann Dir das noch mal auf andere Art erklären, Du darfst gerne lachen.

Du gehst durch die Strasse in Schanghai an einem Mäckes Laden vorbei und liest die Speisekarte.

Da steht: Sonderangebot! Heut gibt es für Dich eine Fischsuppe und ein Getränk zum Sparpreis.

(So - jetzt muss ich eben die Währung in ChinaCent (CC) ändern, weil Du die Zahlen kennst):

Die Fischsuppe hat einen Wert von 9408 CC und die Cola von 801 CC.

In China gibt es Suppensteuer und ColaSteuer.
Die Suppensteuer beginnt generell ab 9408 CC, die Colasteuer ab 0 CC, mit Gästekarte ab 801,01 CC. Die Gästekarte nennt man da "Nichtveranlagungsbescheinigung".

Du fragst: "Ich weiss ja nicht, wieviel Salz ihr hier in der Suppe habt, was ist wenn ich nachher Durst kriege?"
Sagt der Kellner: " Dann kriegst Du für 801 CC weniger Suppe und ich kipp dir ne Cola extra da hinein. Du hast dann aber die 801 CC für Cola überschritten ( 801 CC in der Suppe, 801 CC im Glas) und musst natürlich ColaSteuer zahlen. Die Suppe dagegen hat immer noch den Wert von 9408 CC, egal ob verdünnt oder nicht, also steuerfrei."
Fragst Du: " Ja und wenn ich für 9999 CC Suppe will plus eine Cola?"
Sagt er:" Dann musst Du Suppensteuer bezahlen aber keine ColaSteuer."
Fragst Du:" Und wenn ich für 9999 CC Suppe kauf plus 2 Cola?"
Sagt er: "Dann musst Du Suppensteuer zahlen und es fällt auch ColaSteuer an. Weil es mehr als 801 CC für die Cola war."

Fragst Du: " Also hör mal, wir reden hier doch über Ernährung, egal ob flüssig oder suppig. Cola ist für mich Nahrungsmittel. Wenn ich also für 9999 CC Suppe esse bin ich schon mal über 9408.Eine Cola ist ja frei, die zweite nicht mehr.
Fällt denn dann Suppensteuer für die Suppe selbst über 9408 CC + das zweite Glas Cola (beide zusammen) an - und dann noch mal extra Cola Steuer für das zweite Glas (801 CC)?"

Sagt der Kellner:
"Könnte sein, wenn Du für alles schon Suppensteuer gezahlt hast, dann fällt der Mehrbetrag an Cola Steuer (für das zweite Glas) weg, sonst wäre es ja doppelt besteuert.
Aber wir müssen dazu mal einen aus dem Forum fragen!"
@Andreas 900 - was meinst Du?
 
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