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Warum liegt ein Freistellungsauftrag bei 801€?

G

Gelöscht 5176

Gast
@Andreas: an die "DICKEN" habe ich nicht gedacht - die hatten und haben ganz andere Möglichkeiten. Nein ich habe an die Otto Normalos bei meinem Gedankengang gedacht, der Mittelstand.....:) Wir haben einfach das Zuckerle gegessen und wurden geschnappt...:rolleyes:
Pech gehabt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
@Andreas: an die "DICKEN" habe ich nicht gedacht - die hatten und haben ganz andere Möglichkeiten. Nein ich habe an die Otto Normalos bei meinem Gedankengang gedacht, der Mittelstand.....:) Wir haben einfach das Zuckerle gegessen und wurden geschnappt...:rolleyes:
Pech gehabt.
Die Steuerschlupflöcher wurden aber doch ganz unabhängig von Freibeträgen geschlossen. Du kannst heute kein anonymes schweizer Nummernkonto eröffnen. Selbst wenn du das Zuckerle nicht gegessen hättest, kannst du heute kaum noch Geld verstecken.

Der Staat hat einfach mehr Steuereinnahmen gesucht und die Sparer geschröpft.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Der Staat hat einfach mehr Steuereinnahmen gesucht und die Sparer geschröpft.
Das kann man so nicht vergleichen, da du mit unterschiedlichen Zinssätzen rechnen musst.

Mein Onkel hatte 1991 Sparbriefe angelegt, die mit 8% verzinst wurden. Um bei diesem Zinssatz auf 3.000 Euro Zinsen zu kommen müsstest du 37.500 Euro anlegen.

Wenn ich jetzt einen Sparbrief abschließe, bekomme ich bei der ING 0,1% Zinsen. Das heißt ich brauche, um den Freibetrag von heute 801 Euro auszureizen, 801.000 Euro auf dem Konto.

Eigentlich dürfte ich derzeit mehr auf dem Konto haben als früher, ohne dass der Staat zulangt.

Nachtrag: Das gilt natürlich für Guthaben und deren Verzinsung. Bei Aktiengewinnen hat man früher natürlich mehr haben können, bis man Kapitalertragssteuerpflichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chichiri

Aktives Mitglied
Ich möchte nicht in Tages und Festgeld anlegen, sondern in Aktien und ähnliche Produkte.
Aber auch da gibt es den Freistellungsauftrag von 801€.
Ja das ist leider so. Aber nur auf die Gewinne. D.h. wenn du jetzt anlegst und erst nächstes Jahr verkaufst, dann wird die Kapitalertragssteuer auch erst nächstes Jahr fällig (wenn die Gewinne über 801 Euro liegen). Verluste kommen in einen Verlusttopf und werden mit Gewinnen gegengerechnet.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Das kann man so nicht vergleichen, da du mit unterschiedlichen Zinssätzen rechnen musst.

Mein Onkel hatte 1991 Sparbriefe angelegt, die mit 8% verzinst wurden. Um bei diesem Zinssatz auf 3.000 Euro Zinsen zu kommen müsstest du 37.500 Euro anlegen.

Wenn ich jetzt einen Sparbrief abschließe, bekomme ich bei der ING 0,1% Zinsen. Das heißt ich brauche, um den Freibetrag von heute 801 Euro auszureizen, 801.000 Euro auf dem Konto.

Eigentlich dürfte ich derzeit mehr auf dem Konto haben als früher, ohne dass der Staat zulangt.

Nachtrag: Das gilt natürlich für Guthaben und deren Verzinsung. Bei Aktiengewinnen hat man früher natürlich mehr haben können, bis man Kapitalertragssteuerpflichtig ist.
Richtig, aber Rosch möchte in Aktien und co investieren. Hier sind die Renditen ähnlich hoch wie auch schon vor 30 oder 40 Jahren. Nur wurde eben auch für Aktien und co der Freibetrag auf ein Minimum reduziert. Ganz zu schweigen von der Abschaffung der Spekulationsfrist.

Aktien sind heute als Geldanlage deutlich schlechter als vor meinetwegen 30 oder 40 Jahren. Einerseits fordert uns der Staat zur privaten Vorsorge auf, andererseits verschlechtert er die Bedingungen dafür mehr und mehr.
 

rosch93

Aktives Mitglied
Mir geht es auch nicht so sehr um die Steuern oder den Freibetrag, ich gabe nur irgendwo online gelesen, dass der Freistellungsauftrag steuerfrei ist, damit das Existenzminimum gesichert ist.
Beim Nachrechnen kam ich auf 66,75€ monatlich.
Davon kann niemand leben.
 

Jolina87

Aktives Mitglied
Mir geht es auch nicht so sehr um die Steuern oder den Freibetrag, ich gabe nur irgendwo online gelesen, dass der Freistellungsauftrag steuerfrei ist, damit das Existenzminimum gesichert ist.
Beim Nachrechnen kam ich auf 66,75€ monatlich.
Davon kann niemand leben.
Hast du ne Quelle wo du das gelesen hast?
Freistellungsauftrag ist eben Freibetrag und Steuern. Das hat nix mit Existenzminimum zu tun. Es erwartet niemand das du von dem Geld lebst.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Mir geht es auch nicht so sehr um die Steuern oder den Freibetrag, ich gabe nur irgendwo online gelesen, dass der Freistellungsauftrag steuerfrei ist, damit das Existenzminimum gesichert ist.
Beim Nachrechnen kam ich auf 66,75€ monatlich.
Davon kann niemand leben.
Ich spekuliere einfach mal, dass du nicht den Freibetrag auf Kapitalanlagen sondern den allgemeinen Steuerfreibetrag meinst.

Wer als Alleinstehender im Jahr 2020 ein steuerpflichtiges Einkommen bis 9.408 hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Damit wären wir ungefähr bei dem Existenzminimum (784 € im Monat).

Bei Kapitalanlagen gilt, dass du zwar grundsätzlich 25% Abschlagsteuer zahlen musst, aber wenn dein persönlicher Spitzensteuersatz niedriger ist als 25%, zahlt du auf Antrag in der Steuererklärung (Günstigerprüfung) weniger.

D.h. wenn du keine sonstigen Einnahmen hast, musst du die ersten 9.408 € Kapitalerträge im Jahr nicht versteuern.

Ob das Sinn macht, ist die andere Frage. Wer spart Jahrzehnte lang um am Ende von Erträgen zu leben, die Hartz 4 entsprechen? ;)
 

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