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Warum liegt ein Freistellungsauftrag bei 801€?

rosch93

Aktives Mitglied
Wie ja bekannt ist, liegt der jährliche Freistellungsauftrag bei 801€, um das Existenzminimum zu sichern, aber niemand kann von etwa 60€ im Monat leben.
Macht es da nicht Sinn, den Freistellungsauftrag zu erhöhen?
Oder habe ich mich da verrechnet?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich versteh die Frage nicht.
Der Freistellungsauftrag von 801 Euro bezieht sich mE auf Kapitalertragssteuer.
Bei der Australian Anadi Bank mit ihren 0,01%Zinsen müsstest Du dafür nur 8.010.000€ angelegt haben.
Von den Zinsen kannst Du also eher nicht leben :confused:
 

weidebirke

Urgestein
Wer behauptet denn, dass damit die Grundsicherung betrieben werden soll?

Der Freistellungsauftrag soll die kleinen Sparer schützen und verhindern, dass man von den paar Zinsen, die man im Jahr einheimst, auch noch Kapitalertragssteuer zahlen muss. Wobei 801 € Zinsen schon ein gewisses Sparvermögen bedeuten.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@Rosch:
irgendwie hast du einen Gedankenfehler und bringst etwas durcheinander mit unserem Steuersystem.

Der Grundfreibetrag deiner Einkünfte (Verdienst oder Rente, Mieteinnahmen) liegt bei 8820 € im Jahr. Bis zu dieser Höhe brauchst du keine Steuern zahlen.
Hast du höhere Einkünfte, werden Steuer fällig.

Der Sparerfreibetrag hat nur etwas mit deinen Zinsen, die du für dein angelegtes Geld auf der Bank bekommst, zu tun.
801 € von deinen jährlichen Zinseinkünften musst du nicht versteuern. Alle Zinseinkünfte, die darüber liegen müssen entweder pauschal mit 25 % Kaitalertragsteuer versteuert werden, oder du musst eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen.

Sprich: wenn dein persönlicher Steuersatz, für deine normalen Einkünfte niedriger als 25% sind, musst du auch keine 25 % Kapitalertragsteuer bezahlen, sondern dementsprechend weniger.

Du kannst von dir aus den Freibetrag in Höhe von 801 € nicht erhöhen - diesen Freibetrag hat der Gesetzgeber festgesetzt. Genauso wie der Gesetzgeber festsetzt, ab welcher Verdiensthöhe Einkommensteuer bezahlt werden muss.

Hast du bei verschiedenen Banken Geld angelegt, dann musst du die 801 € auf die verschiedenen Banken aufteilen, damit dir keine Bank bei deinen Zinsen Steuern abzieht.
Achte darauf, dass du allen Banken zusammen, keinen höheren Freibetrag als insgesamt 801 € gibst. Teile es entsprechend deiner Zinseinkünfte auf.

Ich hoffe, es verständlich erklärt zu haben.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Kurze Antwort: Der Freistellungsauftrag von 801 ist willkürlich festgelegt.

Früher war der Betrag mal 6.000 DM und wäre heute vielleicht 6.000 €.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sparerfreibetrag

Es ist aber heute politisch nicht mehr gewollt, dass Menschen durch Sparen Geld zusammen bekommen oder davon leben können, deswegen wird steuerlich schnell zugegriffen.

Der Freibetrag von 801 € ist ein Witz. Zumal die Sichtweise, dass dies ein Vermögensvorteil von ca. 2 € am Tag ja falsch ist. Die ersten 801 € Erträge sind Steuerfrei. D.h. wenn du eine Abgeltungsssteuer von 25% zahlst ist dein Vorteil 801 € x 25% = 200,25 €. Das ist der "großzügige" Vorteil, den der Staat Kleinsparern gewährt: 200 €.

Tatsächlich findet unterm Strich sogar eine Enteignung vieler Sparer statt wenn man die Inflation und andere Kosten berücksichtigt.

Sagen wir du
1) hast 50.000 €
2) bekommst für heutige Verhältnisse wahnsinnig gute Zinsen oder bist teilweise bei riskanteren Sachen unterwegs mit im Schnitt 3% Rendite
Dann hast du Kapitalerträge von 1.500 € im Jahr, davon 801 € steuerfrei, den Rest 699 versteuerst du mit 25% = 175€. Dein Vermögen beträgt am Ende
50.000+801+699-175=51.325 €

Allerdings wird dein vermögen um die Inflation gemindert, sagen wie 2% = 1.026 €
Du hast also einen Realwert von 50.298 €, also einen Gewinn nach Steuern und Inflation von 298 €. Wobei du selbst den i.d.R. nicht hast, weil dein Investment vermutlich auch Geld gekostet hat und du möglicherweise auch Verluste hattest, denn risikolos kriegst du nirgendwo heute 3%.

Hinzu kommt, dass Sparer in vielfacher Weise in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer weiter benachteiligt wurden.
- So waren bis 2008 Kursgewinne steuerfrei wenn man eine Mindesthaltedauer (Spekulationsfrist) eingehalten hat. Heute zahlt man immer und auf alles die Abgeltungssteuer.
- Eine Günstigerprüfung lohnt in der Steuererklärung i.d.R. auch nicht mehr da nicht der durchschnittliche Steuersatz sondern der persönliche Spitzensteuersatz berücksichtigt wird. Den erreichen die allermeisten, Stichwort: kalte Progression.
- Die Finanztransaktionssteuer wird künftig alle kleinen und großen Sparer benachteiligen: https://www.welt.de/finanzen/plus20...er-Das-Nachsehen-hat-der-deutsche-Sparer.html
- Der Negativzins benachteiligt jeden, der konventionell spart
- usw....

Fazit: Der Freistellungsauftrag hat nichts damit zu tun, dass man davon leben kann oder sollte. Der Staat verhindert und bestraft zunehmend jegliche Geldanlagen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Kurze Antwort: Der Freistellungsauftrag von 801 ist willkürlich festgelegt.

Früher war der Betrag mal 6.000 DM und wäre heute vielleicht 6.000 €.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sparerfreibetrag


@Andreas: glaubst du nicht, die Politik hat uns da etwas gelinkt mit dem damaligen hohen Freibeträgen?

Meine subjektive Meinung (muss jetzt nicht jeder so denken, ich weiß auch nicht ob ich damit richtig liege) :früher gab es kein automatisches Abführen von den KAP. Viele haben ihre Zinseinkünfte verschwiegen....Geld im Auslang angelegt....
Der Staat hat zu damaligen Verhältnissen plötzlich hohe Freibeträge eingeführt. Jeder dachte sich doch, ei ich kann meine Zinseinkünfte doch angeben, ich liege sowieso unter dem Freibetrag.
Ganz schnell wurde dann die Freibeträge reduziert, nur jetzt wusste das FA von den Zinseinkünften.....
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
@Andreas: glaubst du nicht, die Politik hat uns da etwas gelinkt mit dem damaligen hohen Freibeträgen?

Meine subjektive Meinung (muss jetzt nicht jeder so denken, ich weiß auch nicht ob ich damit richtig liege) :früher gab es kein automatisches Abführen von den KAP. Viele haben ihre Zinseinkünfte verschwiegen....Geld im Auslang angelegt....
Der Staat hat zu damaligen Verhältnissen plötzlich hohe Freibeträge eingeführt. Jeder dachte sich doch, ei ich kann meine Zinseinkünfte doch angeben, ich liege sowieso unter dem Freibetrag.
Ganz schnell wurde dann die Freibeträge reduziert, nur jetzt wusste das FA von den Zinseinkünften.....
Kann sein, ist aber sehr spekulativ.

Die meisten "Dicken" hatten doch viel mehr als damals 6.000 DM an Kapitalerträgen. Die hätten ihre Erträge nie offen gelegt. Und haben es bis heute nicht alle, siehe Uli Hoeneß.
Die haben auch bis heute andere Möglichkeiten Steuern zu umgehen. Viele Superreiche gründen z.B. eine Firma und umgehen so komplett die Erbschaftssteuer. Nach wie vor gibt es auch Finanzoasen im Ausland, aber die kann kein Kleinanleger nutzen. Dafür braucht es größere Tricks.

Wer wird den aktuell wirklich getroffen?

Senkung des Freibetrages:
Praktisch der gesamte Mittelstand, der nun über den Freibetrag kommen kann. Wer für ein Haus spart oder für seine Rente kommt heute leicht über den Freibetrag.

Abschaffung der Spekulationsfrist:
Nahezu jeder Anleger, der langfristig am Kapitalmarkt anlegt, z.B. um für seine Rente privat vorzusorgen.

Der einzige Grund warum all diese Nachteile so stillschweigend angenommen wurden, ist das auf der anderen Seite durch Hartz 4 und co noch mehr Elend geschaffen wurde.
Nach dem Motto: Wenn die Menschen eh kein Geld haben, können sie auch nix anlegen und regen sich nicht über Nachteile beim Anlegen auf.
 

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