G
Gelöscht 77808
Gast
Man muss mit dem Thema ein bisschen vorsichtig umgehen und einfühlsam argumentieren.
Der gesetzliche Schutz ist nun mal klar definiert: nein heißt nein.
Von daher kann man sich in den Schutz des Gesetzgebers begeben. Du weisst was ich meine.
Nun ist es aber so, dass verschiedene Leute - und dazu muss man auch noch die Handlung betrachten - mit dem eigentlich klaren Sachverhalt verschieden umgehen.
Zum einen könnte man die Rolle des "Täters" betrachten.
Einem Vergewaltiger geht es - auch - um Macht, um Missbrauch, um Ausüben von Gewalt.
Die Gewalt tritt erschwerend im Schutzbereich der Intimität auf.
Bei Dir könnte man sich auch fragen, ob Liebe zu Dir (auch? überwiegend?) im Spiel war oder worum es ging?
(Hört sich so an, als wolle ich ihn in Schutz nehmen? Nein, das möchte ich nicht, es geht um Dich.)
Dann muss man die Opferseite betrachten.
Wenn jemand sich in einer Beziehung zu einem Partner befindet und nachts aufwacht, weil etwas ungewöhnlich ist, dann kann der "behandelte" Partner sich - wenn er wach wird - freuen und mitmachen oder ablehnen. Manchmal hieß es auch vorher "lieber nicht", aber die gefühlte Situation bestimmt die Konsequenz.
In Deinem Fall hat er Dich wohl nicht noch einmal gefragt, jedoch hat er (hmm) Deine Intimität (Nacktheit) nicht in dem starken Maße verletzt, als hätte es davor und danach nie GV gegeben und als wärst Du ein "fremdes Opfer im Park" gewesen.
Dennoch hast Du die Situation in Deiner Erinnerung als einschneidend verbucht, und nun ist der Krug in den Brunnen gefallen.
Für Dich selber - rein körperlich - war es dasselbe, geistig aber eben nicht.
Also müsstest Du überlegen, wie Du wieder (geistig gesehen) gesund wirst.
Man wird Dir empfehlen zu versuchen, positiv zu denken, da eine strafrechtliche Würdigung jetzt sofort heute nicht zu Deiner Heilung jetzt sofort heute führt.
Wäre dies so, so bräuchte man weniger Ärzte und mehr Richter, und das hieße, dass man zur eigenen Heilung einen anderen "behandeln" lassen müsste.
Deine Frage, ob es definitiv Vergewaltigung war, solltest Du Dir daher selber beantworten und dies auch wollen.
Kommst Du zu dem Ergebnis dass Du vergewaltigt wurdest und willst du das hören, so besteht die Gefahr, dass Du in eine Rolle hinein kommst, in der du Dich als Opfer siehst und einen Anspruch darauf entwickelst, (von Ärzten) geheilt zu werden. ( aktiv geheilt zu werden im Sinne einer Reparatur).
Genau die Heilung kann aber nicht eintreten, solange Du dazu die Opferrolle nicht verlässt.
Kommst Du jedoch innerlich zu der Überzeugung, dass es keine war, dann hast du keinen Grund mehr, darüber nachzudenken. Dies würde dazu führen, dass du umsonst nachdenkst und dies auch mit der Zeit merkst und dadurch mit der Zeit abstellst.
Du wärst deine eigene und wertvollste Hilfe, weil Du direkt die Gedanken beeinflussen kannst.
Also musst Du anhand von Analysen Deiner Einstellung zu Dir selbst und der Einstellung zu dem Ereignis überprüfen, wie es für dich am Ende besser und gesünder und erstrebenswert wäre!
Und das machst Du dann.
Der gesetzliche Schutz ist nun mal klar definiert: nein heißt nein.
Von daher kann man sich in den Schutz des Gesetzgebers begeben. Du weisst was ich meine.
Nun ist es aber so, dass verschiedene Leute - und dazu muss man auch noch die Handlung betrachten - mit dem eigentlich klaren Sachverhalt verschieden umgehen.
Zum einen könnte man die Rolle des "Täters" betrachten.
Einem Vergewaltiger geht es - auch - um Macht, um Missbrauch, um Ausüben von Gewalt.
Die Gewalt tritt erschwerend im Schutzbereich der Intimität auf.
Bei Dir könnte man sich auch fragen, ob Liebe zu Dir (auch? überwiegend?) im Spiel war oder worum es ging?
(Hört sich so an, als wolle ich ihn in Schutz nehmen? Nein, das möchte ich nicht, es geht um Dich.)
Dann muss man die Opferseite betrachten.
Wenn jemand sich in einer Beziehung zu einem Partner befindet und nachts aufwacht, weil etwas ungewöhnlich ist, dann kann der "behandelte" Partner sich - wenn er wach wird - freuen und mitmachen oder ablehnen. Manchmal hieß es auch vorher "lieber nicht", aber die gefühlte Situation bestimmt die Konsequenz.
In Deinem Fall hat er Dich wohl nicht noch einmal gefragt, jedoch hat er (hmm) Deine Intimität (Nacktheit) nicht in dem starken Maße verletzt, als hätte es davor und danach nie GV gegeben und als wärst Du ein "fremdes Opfer im Park" gewesen.
Dennoch hast Du die Situation in Deiner Erinnerung als einschneidend verbucht, und nun ist der Krug in den Brunnen gefallen.
Für Dich selber - rein körperlich - war es dasselbe, geistig aber eben nicht.
Also müsstest Du überlegen, wie Du wieder (geistig gesehen) gesund wirst.
Man wird Dir empfehlen zu versuchen, positiv zu denken, da eine strafrechtliche Würdigung jetzt sofort heute nicht zu Deiner Heilung jetzt sofort heute führt.
Wäre dies so, so bräuchte man weniger Ärzte und mehr Richter, und das hieße, dass man zur eigenen Heilung einen anderen "behandeln" lassen müsste.
Deine Frage, ob es definitiv Vergewaltigung war, solltest Du Dir daher selber beantworten und dies auch wollen.
Kommst Du zu dem Ergebnis dass Du vergewaltigt wurdest und willst du das hören, so besteht die Gefahr, dass Du in eine Rolle hinein kommst, in der du Dich als Opfer siehst und einen Anspruch darauf entwickelst, (von Ärzten) geheilt zu werden. ( aktiv geheilt zu werden im Sinne einer Reparatur).
Genau die Heilung kann aber nicht eintreten, solange Du dazu die Opferrolle nicht verlässt.
Kommst Du jedoch innerlich zu der Überzeugung, dass es keine war, dann hast du keinen Grund mehr, darüber nachzudenken. Dies würde dazu führen, dass du umsonst nachdenkst und dies auch mit der Zeit merkst und dadurch mit der Zeit abstellst.
Du wärst deine eigene und wertvollste Hilfe, weil Du direkt die Gedanken beeinflussen kannst.
Also musst Du anhand von Analysen Deiner Einstellung zu Dir selbst und der Einstellung zu dem Ereignis überprüfen, wie es für dich am Ende besser und gesünder und erstrebenswert wäre!
Und das machst Du dann.
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