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Während Ausbildung: Firma nach Blockschulbesuch plötzlich geschlossen - Was tun?

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Gast (Sarah)

Gast
Hallo,

ich bin momentan im 2. Lehrjahr und hatte bis Donnerstag einen ca. 5-wöchigen Blockschulkurs in eine entfernten Stadt (mit auswärtiger Unterbringung). Gestern (Freitag) bin ich wieder zu meinem Betrieb gekommen. Allerdings war dann dort ein Schild angebracht: "Betrieb seit dem 1.2. geschlossen."
Eine Information darüber, dass der Betrieb geschlossen wird, habe ich weder an meine Adresse im Wohnort, noch an meine auswärtige Adresse erhalten. Auch im E-Mail-Postfach des Betriebes, auf dass ich noch zugreifen kann, habe ich keine entsprechende Nachricht erhalten (aber das hat mein Chef eh fast nie benutzt, da er kein solcher Büromensch ist, ich mache ja auch eher ne handwerkliche Ausbildung).
Ich habe versucht, ob ich meinen Chef noch erreiche. Aber nichts. Telefon ist abgeschaltet.

An wen muss ich mich wenden? Offiziell hab ich ja noch einen Ausbildungsvertrag, den ich jedoch nicht ausführen kann, wenn die Türen zum Betrieb verschlossen sind?

Sarah

PS: Meine Ausbildungsvergütung für diesen Monat wurde jedoch noch gezahlt (bekomme das Geld immer am 15. laut Vertrag) und kam auch - wie bislang immer sehr rechtzeitig an)
 

weidebirke

Urgestein
Das ist wirklich nicht gut. Auch, dass Dich niemand informiert hat, ist unter aller Sau. Ist es möglich, dass der Betrieb zwangsweise geschlossen wurde? Vielleicht gab es auch einen Todesfall oder so?

Hast Du Kontakt zu Kollegen und könntest die mal fragen, was eigentlich los ist?

Aber letztlich: wenn die Firma geschlossen ist, ist sie geschlossen und damit erlischt Dein Ausbildungsvertrag. Ist Dein Ausbildungsberuf bei der Handwerkskammer angeschlossen? Dann wende Dich an sie bzw. an die zuständige Kammer. Parallel dazu kannst Du selbst nach einem neuen Ausbildungsbetrieb suchen, die Dich übernehmen.
 
G

Gast (Sarah)

Gast
Nun,

es ist ein sehr seltener Beruf. In meinem bundesweiten Lehrgang gibt es nur noch 7 andere Azubis (in diesem Ausbildungsjahr), die aus 5 verschiedenen Betrieben kommen.

Angestellte außer dem Chef hatte mein Betrieb noch 2, aber von denen hab ich keine Telefonnummern oder Adressen. Ich weiß lediglich von einem, dass seine Familie noch in Bern in der Schweiz lebt, aber das hilft mir wohl auch nicht viel weiter.

Wie finde ich denn raus, welche Handwerkskammer zuständig ist? Ist es die an meinem Wohnort? Die am Arbeitsort? Oder gar die am Schulort? Soll man da erst anrufen? Oder kann man dort hingehen?

Problem ist jedoch, dass ich den Führerschein nicht bestanden hab. 3 der anderen 5 Betriebe liegen jedoch soweit ab, dass man ohne Auto nicht hinkommt. Bleiben nur 2, die ggf. möglich sind. Jedoch müsste ich (falls es dort irgendwie eine Möglichkeit gibt) dann von Baden-Württemberg nach Sachsen oder Schleswig-Holstein ziehen. Wer würde den Umzug finanzieren? Freunde vor Ort habe ich nicht. Meine Eltern wollen, dass ich im Bundesland (B-W) bleiben und unterstützen mich bei einem weiter entfernten Umzug nicht.
 

weidebirke

Urgestein
Die Zuständigkeit der Kammer lässt sich googlen. Hier Zuständige Stellen in der Ausbildung | AZUBIYO gibt es einige Informationen dazu. Deine Kammer ist verpflichtet, Dich in Deiner aktuellen Situation zu unterstützen.

Bei seltenen Ausbildungsberufen ist es natürlich schwerer. Gäbe es die Möglichkeit, nach einem verwandten Beruf zu schauen? Vielleicht kannst Du Dir Ausbildunsgzeiten anrechnen lassen.

Die mangelnde Mobilität solltest Du angehen, die Fahrschulprüfung lässt sich wiederholen.

Deinen Eltern sollte es doch auch ein Anliegen sein, dass Du Deine Berufsausbildung erfolgreich beendest. Hast du überhaupt schon mit ihnen über die Situation gesprochen?
 
G

Gast (Sarah)

Gast
@weidebirke: Werde dann mal zur Kammer gehen.

Eltern erlauben keinen Umzug. Dies hätte Gründe, die an Tradition und einem Testament von 1850 liegen:

(Ausführlich sagte mein Vater dazu:
Nun es hätte Tradition. Zudem gäbe es ein altes Testament von xxxx (ich glaube irgendwann 19. Jhd.) deren wichtigste Regelung (aus Sicht meines Vaters) von Generation zu Generation laut dem damaligen Testament weitergegeben musste und für alle Abkömmlinge folgender Generationen gelte. Diese besagt, dass das Erbe von (Name irgendeines Ur-Vorfahrens) nur solange sichergestellt ist, wenn von der jüngsten Generation jemand dauerhaft im Gebiet des Königreichs Württemberg oder Nachfolgerinstitutionen. Sobald aus der entsprechend jüngsten Generation keiner mehr in dem Gebiet ansässig sei, müsse das Haus und das Vermögen unverzüglich an eine bestimmte Einrichtung zu kulturellen oder sozialen Zwecken übergeben werden.

Meine Eltern sehen diese Regelung als wichtig und gültig an. Sie sind auf diese Regelung, dass meine Familie sich der Region seit mehr als 150 Jahren nicht entzogen hat, sehr stolz. Außerdem hat meine Mutter Angst, dass sie das Haus verlassen müssen aufgrund dieser Regelung. Daher ist es Ihnen wichtig, dass ich in der Region bleibe.)

Naja, doofe Gründe ... Irgendeine uralte Regelung, die auch im Testament meines Opas sich so ähnlich wiedergefunden haben soll.

Und Führerschein hab ich vor ... Muss aber noch etwas Geld sammeln. Weiß ja auch noch nicht, wie es nächsten Monat weitergeht.
 

weidebirke

Urgestein
Es wäre sicher zu prüfen, inwieweit solche Bedingungen iim testament Gültigkeit haben und ab wann es sich um sittenwidrige Bedingungen handelt.

Wie stellen sich Deine Eltern nun Deine Zukunft vor?
 
G

GirlOnFire

Gast
Liebe Sarah,
ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen dass dieses Testament heute noch seine Gültigkeit hat. Darüber sollten sich deine Eltern mal informieren. Es kann ja nicht angehen, dass eine junge Frau nicht dahin gehen kann wohin es sie beruflich verschlägt. Es muss ja eine Lösung her und du scheinst mit deiner Berufswahl sehr zufrieden. Und wenn du nun wechseln musst, weil deine Ausbildungsstätte geschlossen ist dürfen dir deine Eltern doch nicht verwehren. Das wäre ja noch schöner.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Oha. Dein Testament hört sich eher nach einem größeren Knast an deswegen würde ich mal überprüfen ob das Testament noch seine Gültigkeit hat. Falls es doch seine Gültigkeit hat muss deine Familie halt abwägen ob sie lieber wie einem größeren Gefängnis leben will und dafür ein Haus oder kein Haus aber dafür frei sein.

Das mit dem Ausbildungsbetrieb tut mir leid. Ich finde auch komisch, dass euch nicht der Massefverwalter über den Konkurs bescheid gegeben hat. Ich kann dir nur raten zu deinem ehemaligen Chef zu gehen und ihm zu bitten, dass er dir wenigstens ein sauberes Arbeitszeugnis ausstellen kann damit du leichter in eine andere Ausbildung kommst. Sonst hätte ich noch den Rat, dass du weiter mit der Schule machst sprich Fachabi, Abi usw. . Das öffnet dir mehr Türen. Ich weiß du hast jetzt durch die nichtselbstverschuldete verhunzte Ausbildung zwei Jahre verloren aber ich habe viel mehr Jahre durch das sitzenbleiben in der Schule verloren bzw. andere sicher genauso. Denk mal so :) .
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Normalerweise verjährt ein handschriftlich verfasstes Testament nicht, wenn es korrekt ausgestellt wurde. Nur die Erbansprüche verjähren bei Nichtantritt nach 30 Jahren, meines Wissens nach.

Zunächst muss sichergestellt werden, ob der Betrieb dauerhaft oder nur kurzzeitig geschlossen ist, dazu am Besten wirklich an die Handelskammer wenden. Alternativ würde ich auch empfehlen, auf einen artverwandten Beruf zu wechseln, um die Ausbildung in der Region fortsetzen zu können.

Wenn der Betrieb geschlossen ist und die anderen nur selten vorhanden, ist das Risiko, dass du später arbeitslos wirst, ohnehin relativ groß (vielleicht hat der Beruf/die Branche keine Zukunft mehr?). Alles Gute!
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Normalerweise verjährt ein handschriftlich verfasstes Testament nicht, wenn es korrekt ausgestellt wurde. Nur die Erbansprüche verjähren bei Nichtantritt nach 30 Jahren, meines Wissens nach.

Zunächst muss sichergestellt werden, ob der Betrieb dauerhaft oder nur kurzzeitig geschlossen ist, dazu am Besten wirklich an die Handelskammer wenden. Alternativ würde ich auch empfehlen, auf einen artverwandten Beruf zu wechseln, um die Ausbildung in der Region fortsetzen zu können.

Wenn der Betrieb geschlossen ist und die anderen nur selten vorhanden, ist das Risiko, dass du später arbeitslos wirst, ohnehin relativ groß (vielleicht hat der Beruf/die Branche keine Zukunft mehr?). Alles Gute!
Naja sie könnte ja die Tradition auch biegen, wenn auch nicht brechen. Es steht ja nur auf dem Papier, dass sie den Wohnsitz sprich das Haus in B-W haben muss. Sie kann aber auch einen zweiten Wohnsitz wo sie halt wohnen möchte auf einen anderen Namen machen sprich Verwandten des Vertrauens oder Freund oder so machen. Es wird sicher keine Blackops Einheit geben, die ständig kontrolliert ob sie im Haus in B-W wohnt xD.
 

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