Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vorstellungsgespräch Landkreis (Infektionsschutzgesetz)

Krissi94

Aktives Mitglied
Hey,
arbeitet jemand beim Landkreis im Fachdienst Finanzen und Beteiligungscontrolling? Hab da diese Woche ein Vorstellungsgespräch.
Aufgaben sind:
- Bearbeitung der Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Berechnung der Entschädigungssumme nach dem Gesetz
- Erstellung von Bescheiden zur Bewilligung/Ablehnung der Entschädigungszahlungen

Weiß jemand was man dann genau macht? Bzw. allgemeine Informationen?
 
L

LucyEbert

Gast
Hey,
ich hoffe dein Vorstellungsgespräch ist gut gelaufen. Hast du den Job? Ich hoffe du weißt mittlerweile was man da macht.
Ganz Liebe Grüße
Lucy
 

Krissi94

Aktives Mitglied
Hallo,
beim letzten mal hat es nicht geklappt. Aber ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch für die gleiche Stelle.
Arbeitet hier jemand zufällig beim Landkreis und hat Erfahrungen im Bereich Entschädigungssumme (Infektionsschutzgesetz)?
 

Poros

Mitglied
Die von dir angefragten Erfahrungen habe ich nicht, dennoch möchte ich nicht versäume, dir Glück und Erfolg für dein Vorstellungsgespräch zu wünschen. Und wenn du magst, berichte gerne wie es gewesen ist. Toi, toi.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ja ich weiß was man da macht. Diese Leute berechnen das Geld, wenn man in Quarantäne sitzt und nicht arbeiten kann. Aber auch nicht krank geschrieben ist. Da würde man ja sonst gar nichts kriegen.
Für Firmen geht es um einen Ausgleich wenn die wegen Corona schließen müssen. Falls eine Konstellation vorliegt die im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Denke ich Mal so. Würde ich an deiner Stelle machen. Kennt sich eh keiner aus, niemand weiß es also besser. Und könnte sogar interessant sein.
 

Krissi94

Aktives Mitglied
Ja ich weiß was man da macht. Diese Leute berechnen das Geld, wenn man in Quarantäne sitzt und nicht arbeiten kann. Aber auch nicht krank geschrieben ist. Da würde man ja sonst gar nichts kriegen.
Für Firmen geht es um einen Ausgleich wenn die wegen Corona schließen müssen. Falls eine Konstellation vorliegt die im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Denke ich Mal so. Würde ich an deiner Stelle machen. Kennt sich eh keiner aus, niemand weiß es also besser. Und könnte sogar interessant sein.
Hast du denn Erfahrungen damit gemacht? Da arbeitet man wahrscheinlich fast den ganzen Tag mit Gesetzen oder? Hab halt nur Sorge, weil man das dann ja nachher alles selbst entscheidet und wenn man dann Fehler macht...
 

carrot

Aktives Mitglied
Hast du denn Erfahrungen damit gemacht? Da arbeitet man wahrscheinlich fast den ganzen Tag mit Gesetzen oder? Hab halt nur Sorge, weil man das dann ja nachher alles selbst entscheidet und wenn man dann Fehler macht...
Rechtliche Auskünfte oder Entscheidungen dürfen nur die Juristen geben.
Da würde ich mir mal keinen Kopf zu machen.
Es geht um die Buchhaltung bzw. Kostenabrechnung der Entschädigungszahlungen bez. der Corona-Ausgleichszahlungen.
Bewilligungen oder Ablehnungen werden nach einem vorgegebenen Muster entschieden, so wie das
z. B. auch bei Zahlungen von Leistungen bez. der Arbeitsagentur ist.

Controlling heißt hier, dass du zu deren Nutzen also dem Nutzen des Aufraggeber
rechnen musst ;)

Das kann z. B. auch schon mal heißen, erst mal den Bescheid ablehnen und Abwarten ob vom Antragsteller Widerspruch eingelegt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hallo Krissi94,
Ich habe einige Erfahrung mit der Auslegung und Anwendung von Vorschriften nach Infektionsschutzgesetz und die ganzen Verfügungen, die darauf beruhen. Berechnen tue ich nichts, Für sowas gibt es Vorlagen, wie man das macht. Eine Art Standardfall. Der Sachbearbeiter entscheidet, ob ein Standardfall vorliegt. Ja man sollte gern Mal im Gesetz nachlesen wollen, das macht es leichter. Wie gesagt, diese Entschädigungen gab es ja bisher nicht die wissen alle nicht genau, was falsch oder richtig ist. Das sind eigentlich günstige Umstände.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben