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Vorsorgebevollmächtigter gesucht.

Ruhe_nur

Neues Mitglied
Suche zu Bevollmächtigenden* für Vorsorgevollmacht im Rahmen meiner Patientenverfügung.
(Sehr gerne Rechtsanwalt )

Eine Vorsorgevollmacht gemäß § 1901a BGB kann widerrufen bzw. vom Bevollmächtigten bei „Überforderung“ auch wieder abgegeben werden.

Anders als bei einer Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgebevollmächtigter dem Vormundschaftsgericht keine Rechenschaft schuldig und wird vom Gericht nicht kontrolliert.

Vielmehr geht es darum, eine gerichtliche Betreuerbestellung im Rahmen eines gegen mich und meinen erklärten Willen eingeleiteten Betreuungsverfahrens mithilfe einer durch mich notariell beurkundeten Patientenverfügung, welche die Namen der Vorsorgebevollmächtigten enthält, rechts-
wirksam abzuwehren.[§1901c BGB]
Es besteht kein tatsächlicher Betreuungsbedarf.


PN willkommen.

_______________________________
*Der Vorsorgebevollmächtigte sollte nicht psychiatrisch beleumundet sein und kein unkritischer Anhänger eines Glaubenssystems "psychischer Krankheiten" sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ruhe_nur

Neues Mitglied
Ich möchte hierzu auf den VorsorgeAnwalt e.V. verweisen. Dort findest Du Rechtsanwälte, die genau das tun, was Du suchst. VorsorgeAnwalt e.V. | Berlin | Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Gerichtliches Betreuungsverfahren
Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde dort mal weitere Informationen enholen.

Dass ich die Adresse nicht selbstständig ergoogeln konnte, erstaunt mich selbst fast am Meisten, da sie naheliegend ist.

Mit freundlichem Gruß!
 
Zuletzt bearbeitet:

anwalt

Neues Mitglied
Suche zu Bevollmächtigenden* für Vorsorgevollmacht im Rahmen meiner Patientenverfügung.
(Sehr gerne Rechtsanwalt )

Eine Vorsorgevollmacht gemäß § 1901a BGB kann widerrufen bzw. vom Bevollmächtigten bei „Überforderung“ auch wieder abgegeben werden.

Anders als bei einer Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgebevollmächtigter dem Vormundschaftsgericht keine Rechenschaft schuldig und wird vom Gericht nicht kontrolliert.

Vielmehr geht es darum, eine gerichtliche Betreuerbestellung im Rahmen eines gegen mich und meinen erklärten Willen eingeleiteten Betreuungsverfahrens mithilfe einer durch mich notariell beurkundeten Patientenverfügung, welche die Namen der Vorsorgebevollmächtigten enthält, rechts-
wirksam abzuwehren.[§1901c BGB]
Es besteht kein tatsächlicher Betreuungsbedarf.


PN willkommen.

_______________________________
*Der Vorsorgebevollmächtigte sollte nicht psychiatrisch beleumundet sein und kein unkritischer Anhänger eines Glaubenssystems "psychischer Krankheiten" sein.
1. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht eine Patientenverfügung.
2. In 2010 hat sich einiges zum Thema rechtlich getan.
3. Mustervorlagen helfen nach Patientenverfügung24 nicht wirklich.

Im Notfall kann der Bevollmächtigte eine Krankenschwester, oder sogar der Anwalt sein. Vergewissere dich auf jeden Fall dass dies die einzige PV ist die erstellr wurde und schreib dies in die neue PV auch rein.

Hoffe dass du sie nie gebrauchen wirst.
 

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