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Vormund bestellt Beerdigung ohne Wissen das Vormundschaft mit Tod endet -wer zahlt?

grübelienchen

Aktives Mitglied
hallo also ein bekannter von mir hat folgendes problem:

er hat von seiner schwiegermutter (glaube) die vormundschaft übernommen und nach deren ableben die beerdigung "bestellt".
leider wusste er nicht das dies nicht mehr seine aufgabe war da die vormundschaft bereits mit dem ableben endet.

nun sagt die stadt wer die beerdigung bestellt hat trägt auch die kosten.das hieße er bleibt auf den kosten sitzen laut aussage der stadt.

aber er wusste ja nicht das er nicht mehr für die beerdigung zuständig ist und ich gehe davon aus es hat ihn auch keiner darauf aufmerksam gemacht.

frage an euch:
gibt es einen möglichkeit das er nicht auf den kosten der beerdigung sitzen bleibt?
 
G

Giesy

Gast
Mein Bruder und ich hatten auch die Vormundschaft für unseren im April verstorbenen Vater.

Wir haben diese Vormundschaft bei zuständigen Gericht zurückgegeben. Die Kosten für die Beerdigung hat unsere Mutter bezahlt.

Ein Vormund zahlt das in der Regel nicht. Hatte die Schwiegermutter keine Verwandten mehr?
 
M

Miro

Gast
Hallo,

mein Lieblingsthema: Betreuungen bzw. Entmündigungen.:)

Hat der Bekannte denn nicht die Vermögensverwaltung der Betreuten gehabt?
Dann müsste doch aus dem Nachlass der Verblichenen die Beerdigung bezahlt werden, den der Bekannte ja verwaltet hätte, nicht?

Schönen Gruß,

Miro
 
M

Miro

Gast
Hat der Bekannte denn nicht die Vermögensverwaltung der Betreuten gehabt?
Dann müsste doch aus dem Nachlass der Verblichenen die Beerdigung bezahlt werden, den der Bekannte ja verwaltet hätte, nicht?
Ne, das war doof-naiv.:)

Wenn die Betreuung mit dem Ableben endet, müssen ja die Erben dafür aufkommen, sorry.
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
das weiss ich leider alles nicht genau...hmm da er arbeitsmäßig die nächsten tage nicht da is,werd ich bis mittwoch warten(dann ist er wieder da) und dann kann er euch hier selber antworten auf das thema...

ich hätte wohl noch warten sollen bevor ich das thema erstelle:eek:;)

trotzdem danke für eure antworten ;-)
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
also:die verstorbene person ,über die mein bekannter die vormundschaft hatte, war die mutter seiner verstorbenen frau.

das erbe wurde von allen verwandten ausgeschlagen,ein konkretes vermögen bestand nciht da dieses für den heimaufenthalt aufgebraucht wurde.



direkt verwandt waren sie ja nun nicht oder!?,da seine frau ja verstorben war und man ja dann nicht zwingend noch verwandt mit der schiegermutter ist.also hätte er nicht dafür aufkommen müssen.

:confused:hätte man ihm denn nicht sagen müssen das die vormundschaft mit dem tod endet und er sich nicht um die beerdigung hätte kümmern müssen?! kann man darüber nicht verlangen das er die kosten oder nen teil erstattet bekommt.:confused:

is jetz nur mein gedanke ich kenn mcih da ja nicht aus.
 
M

malin

Gast
Eine Vormundschaft gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Das heisst seit Anfang der 90-er Jahre „Betreuung“.

Die Betreuung endet spätestens mit dem Tod automatisch. Es ist nicht mehr Aufgabe des Betreuers, die Beerdigung in Auftrag zu geben und auch nicht, den Nachlass zu regeln oder verwalten.

Die Sache ist etwas dumm für den Betreuer gelaufen. Er bleibt mit Sicherheit nicht auf den Kosten sitzen, es kann nur etwas dauern, bis er Geld sieht. Es stimmt nicht, dass derjenige, der die Beerdigung bestellt hat, sie auch schlußendlich bezahlen muss.

Für die Bestattung und die Bezahlung der Beerdigung sind zunächst der Ehepartner, dann die Verwandten in auf- und absteigender Linie zuständig ( Ehepartner, Kinder / Enkelkinder, Eltern / Großeltern ) auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben. Wenn es davon keine mehr gibt, kann es etwas kompliziert werdendenjenigen ausfindig zu machen, der zahlen muss, aber das heißt dennoch nicht, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Der Betreuer muss sich zunächst an die Verwandten in auf- und absteigender Linie halten,

im Zweifelsfall geht es nicht ohne RA und er muss die Erstattung einklagen. Wenn die Verwandten, die der Bestattungspflicht unterliegen, meinen, sie haben zu wenig Geld, um dies zu bezahlen, müssen sie dem Sozialamt ihr Vermögen und ihre Einkünfte offenlegen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten in ganz kleinen Raten abbezahlt werden.

Was natürlich zu einem Streitpunkt werden könnte, ist, falls die Beerdigungskosten besonders hoch ausgefallen sind und sie angesichts der offensichtlichen Mittellosigkeit der Verstorbenen eine sehr aufwendige Beerdigung durchgeführt wurde.
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
ok vielemn dank für deine informative antwort.
hmm also es existiert noch eine tochter.dann müssten sie da ma scahuen.mein bekannter hat nämlich hin und wieder kontakt zu ihr.ich denke das könnte ziemlich streit geben.aber ok ich werd das ganze so weiter leiten.

vielen dank ;-)
 
M

Miro

Gast
Eine Vormundschaft gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Das heisst seit Anfang der 90-er Jahre „Betreuung“.
Du kannst auch beispielsweise: Mord in "unfreiwilliges Ableben" umbenennen, trotz dessen bleibt es immer noch Mord.:p

Als ob sich mit der Beschönigung etwas geändert hätte: ist und bleibt: Entmündigung, die völlige Entrechtung eines Menschen.

Viele Grüße,

Miro
 

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