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Gast
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Dürfen Anzeigen wegen vermeintlich vorgetäuschten Straftaten nur von dem jenigen, der zu unrecht angezeigt wurde, erstattet werden oder kann dies auch durch Organe wie Staatsanwaltschaft bzw. Polizei passieren.
Und wann liegt eine vermeintlich vorgetäuschte Straftat vor?
Ich meine damit keinen Paragraphen, sondern die Frage, was vorliegen bzw. bewiesen werden muss und wer dies beweisen muss, damit es sich letztendlich auch um eine vorgetäuschte Straftat handelt?
Ist die Einstellung des Verfahrens Beweis genug oder muss erwiesen werden, dass man wissentlich eine vorgetäuschte Straftat angezeigt hat?
Vielleicht hat hier jemand schon einmal eine Anzeige wegen vorgetäuschter Straftat bekommen, was ich allerdings nicht hoffe, und kann mir sagen, wie der Ablauf ist.
Und wann liegt eine vermeintlich vorgetäuschte Straftat vor?
Ich meine damit keinen Paragraphen, sondern die Frage, was vorliegen bzw. bewiesen werden muss und wer dies beweisen muss, damit es sich letztendlich auch um eine vorgetäuschte Straftat handelt?
Ist die Einstellung des Verfahrens Beweis genug oder muss erwiesen werden, dass man wissentlich eine vorgetäuschte Straftat angezeigt hat?
Vielleicht hat hier jemand schon einmal eine Anzeige wegen vorgetäuschter Straftat bekommen, was ich allerdings nicht hoffe, und kann mir sagen, wie der Ablauf ist.