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-Vorgetäuschte Straftaten-

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Dürfen Anzeigen wegen vermeintlich vorgetäuschten Straftaten nur von dem jenigen, der zu unrecht angezeigt wurde, erstattet werden oder kann dies auch durch Organe wie Staatsanwaltschaft bzw. Polizei passieren.

Und wann liegt eine vermeintlich vorgetäuschte Straftat vor?

Ich meine damit keinen Paragraphen, sondern die Frage, was vorliegen bzw. bewiesen werden muss und wer dies beweisen muss, damit es sich letztendlich auch um eine vorgetäuschte Straftat handelt?

Ist die Einstellung des Verfahrens Beweis genug oder muss erwiesen werden, dass man wissentlich eine vorgetäuschte Straftat angezeigt hat?

Vielleicht hat hier jemand schon einmal eine Anzeige wegen vorgetäuschter Straftat bekommen, was ich allerdings nicht hoffe, und kann mir sagen, wie der Ablauf ist.
 
Dürfen Anzeigen wegen vermeintlich vorgetäuschten Straftaten nur von dem jenigen, der zu unrecht angezeigt wurde, erstattet werden oder kann dies auch durch Organe wie Staatsanwaltschaft bzw. Polizei passieren.

Beides ja!

Und wann liegt eine vermeintlich vorgetäuschte Straftat vor?

Ein vermeintliches Vortäuschen einer Straftat gibt es nicht.
Entweder das ist eine vorgetäuschte Straftat oder nicht!
Eine Staatsanwaltschaft oder Gericht würdigt die Beweise, die im Ermittlungsverfahren oder im vorausgehenden Prozess, wo es festgestellt wurde, erbracht wurden.

Ich meine damit keinen Paragraphen, sondern die Frage, was vorliegen bzw. bewiesen werden muss und wer dies beweisen muss, damit es sich letztendlich auch um eine vorgetäuschte Straftat handelt?

Die Ermittlungsbehörde.

Ist die Einstellung des Verfahrens Beweis genug oder muss erwiesen werden, dass man wissentlich eine vorgetäuschte Straftat angezeigt hat?

Also einfacher wäre es gewesen, du würdest Klartext reden.
Eine Einstellung des Verfahrens alleine reicht nicht aus, es sei denn, es wurde dahingehend ermittelt, bzw. festgestellt, dass eine Tat nicht stattgefunden hat.
Wenn jedoch das Verfahren eingestellt wird, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte, war die Anzeige berechtigt.


Vielleicht hat hier jemand schon einmal eine Anzeige wegen vorgetäuschter Straftat bekommen, was ich allerdings nicht hoffe, und kann mir sagen, wie der Ablauf ist.

Habe ich nicht, doch wie oben beschrieben, es wird ermittelt und bei dringendem Tatverdacht erfolgt eine Anklage oder Strafbefehl.
 

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