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Vorgesetzter verlangt Dinge, die nicht im Arbeitsvertrag stehen. Wie reagieren?

T

Tim32_Gast

Gast
Guten Abend zusammen,

ich arbeite seit Anfang der Woche in der IT in einem großen Betrieb und es gibt da schon zwei Punkte, die mir sauer aufstoßen.

An meinem ersten Tag wurde mir von meinem Vorgesetzten ein Geschäftshandy ausgehändigt mit den Worten, ich hätte es nachts anzulassen, dass ich erreichbar bin wenn man mich braucht. Von Rufbereitschaft steht aber absolut nichts in meinem Arbeitsvertrag und beim Vorstellungsgespräch wurde auch kein Wort davon erwähnt.

Das Nächste ist, in meinem Vertrag steht ausdrücklich, dass meine Arbeitszeiten flexibel sind zwischen 7 und 19 Uhr.
Mein Vorgesetzter ließ dann gestern so beiläufig verlauten, dass man bald auch Spätschichten einführen wird, die bis 21 Uhr dauern. Auch davon steht nichts im Arbeitsvertrag und auch hier wurde nichts dergleichen im Bewerbungsgespräch erwähnt.

Ich habe natürlich zunächst nichts dazu gesagt, denn ich muss mich ja nicht gleich in der ersten Arbeitswoche unbeliebt machen, aber ärgern tut mich das Ganze schon.

Meine Frage ist nun, wie soll ich damit umgehen? Kann mein Vorgesetzter solche Dinge erwarten, wenn sie vertraglich nicht gefordert sind? Und wenn nein, wie gehe ich am besten dagegen an? Die Spätschicht z.B. ist bei mir allein deshalb nicht möglich, weil ich einen kleinen Sohn habe und meine Frau quasi zu ihrer Nachtschicht als Krankenschwester losmuss, wenn ich von der Arbeit komme. Wir haben keine Eltern oder Großteltern in der Nähe, die da regelmäßig als Babysitter einspringen könnten.

Danke vorab für eure Hilfe!
 
G

Gast

Gast
Wenn du in einem großen Betrieb bist dann gibt es doch einen Betriebsrat oder ? Erkundige mal dort wie die zu diesem Thema aufgestellt sind.

Wenn im Arbeitsvertrag klipp und klar geklärt ist wie die Arbeitszeit ausschaut dann kann ein Chef nicht einfach diese verändern. Ebenso ein Handy mitgeben und sagen man muss erreichbar sein. Für so eine Rufbereitschaft sollte bezahlt werden, ebenso ist die Zeit die man außerhalb der "normalen" Arbeitszeit für die Arbeit verbringt als Arbeitszeit anzurechnen. Also entweder es ist sauber geklärt wie und was zu welchen Kosten, oder das Handy ist ausgeschaltet. Abgesehen davon ist dann auch die Arbeitszeit ins Auge zu Fassen, also die 10-Stunden Arbeitszeit und die 11-Stunden Ruhezeit. Und wenn diese 11 Stunden durch Einsatz Rufbereitschaft unterbrochen werden dann wieder von vorne los gehen. Also angenommen Du wirst Nachts um 23 Uhr angerufen, muss dann 30 Minuten was machen, dann darfst Du erst wieder ab 10:30 Uhr zur Arbeit.

Manch ein Vorgesetzter stellt Forderungen die Rechtlich gar nicht gehen, so nach dem Motto "wenn der andere es sich mit sich machen lässt, dann lass ihn doch".
 

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