R
Rübe
Gast
hallo Forum
da ich mich (bekanntermaßen) in einem Rechtsstreit befinde ( seit 2,5 Jahren, kotz ) haben sich aufgrund dieses Verfahrens mehrere "Nebenverfahren" ergeben.
da ist zB eine Strafanzeige, die ich gemacht habe. Und zu dieser hab ich eine Frage an die rechtsbewanderten unter euch.
Wann beschäftigt sich ein Oberstaatsanwalt mit einem Fall? Tut er das je nach " Auftragslage", also, wenn nichts zu tun ist, macht er auch Unwichtigeres, wenn viel los ist nur Wichtiges?
Und ist es üblich, dass der einem dann 1. schreibt, mann solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" und einen dann, nachdem man geantwortet hat ( schriftlich ) 2 Wochen später persönlich anruft um einem dieses noch einmal nahe zu legen?? immer mit dem Hinweis auf die Straftat "falsche Verdächtigung"....??
danke für Antworten
Rübe
da ich mich (bekanntermaßen) in einem Rechtsstreit befinde ( seit 2,5 Jahren, kotz ) haben sich aufgrund dieses Verfahrens mehrere "Nebenverfahren" ergeben.
da ist zB eine Strafanzeige, die ich gemacht habe. Und zu dieser hab ich eine Frage an die rechtsbewanderten unter euch.
Wann beschäftigt sich ein Oberstaatsanwalt mit einem Fall? Tut er das je nach " Auftragslage", also, wenn nichts zu tun ist, macht er auch Unwichtigeres, wenn viel los ist nur Wichtiges?
Und ist es üblich, dass der einem dann 1. schreibt, mann solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" und einen dann, nachdem man geantwortet hat ( schriftlich ) 2 Wochen später persönlich anruft um einem dieses noch einmal nahe zu legen?? immer mit dem Hinweis auf die Straftat "falsche Verdächtigung"....??
danke für Antworten
Rübe