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Vorgehensweisen bei einer Strafanzeige --- üblich?

R

Rübe

Gast
hallo Forum

da ich mich (bekanntermaßen) in einem Rechtsstreit befinde ( seit 2,5 Jahren, kotz ) haben sich aufgrund dieses Verfahrens mehrere "Nebenverfahren" ergeben.

da ist zB eine Strafanzeige, die ich gemacht habe. Und zu dieser hab ich eine Frage an die rechtsbewanderten unter euch.

Wann beschäftigt sich ein Oberstaatsanwalt mit einem Fall? Tut er das je nach " Auftragslage", also, wenn nichts zu tun ist, macht er auch Unwichtigeres, wenn viel los ist nur Wichtiges?

Und ist es üblich, dass der einem dann 1. schreibt, mann solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" und einen dann, nachdem man geantwortet hat ( schriftlich ) 2 Wochen später persönlich anruft um einem dieses noch einmal nahe zu legen?? immer mit dem Hinweis auf die Straftat "falsche Verdächtigung"....??

danke für Antworten

Rübe
 
R

Rübe

Gast
ja, nicht? ich fand das auch unpassend. ich empfand das auch als Drohung, so wie man mit einem Kleinkind redet " ich rate dir jetzt usw", und dann halt dieser Anruf...tztztz :confused:
 
M

Mo44

Gast
hallo Forum

da ich mich (bekanntermaßen) in einem Rechtsstreit befinde ( seit 2,5 Jahren, kotz ) haben sich aufgrund dieses Verfahrens mehrere "Nebenverfahren" ergeben.

da ist zB eine Strafanzeige, die ich gemacht habe. Und zu dieser hab ich eine Frage an die rechtsbewanderten unter euch.

Wann beschäftigt sich ein Oberstaatsanwalt mit einem Fall? Tut er das je nach " Auftragslage", also, wenn nichts zu tun ist, macht er auch Unwichtigeres, wenn viel los ist nur Wichtiges?

Und ist es üblich, dass der einem dann 1. schreibt, mann solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" und einen dann, nachdem man geantwortet hat ( schriftlich ) 2 Wochen später persönlich anruft um einem dieses noch einmal nahe zu legen?? immer mit dem Hinweis auf die Straftat "falsche Verdächtigung"....??

danke für Antworten

Rübe
???

Also ein Oberstaatsanwalt hat bei einer Staatsanwaltschaft in aller Regel eine Abteilung von Staats- oder Amtsanwälten zu leiten. Daneben hat er zumeist auch noch ein Pensum mit eigenen Akten oder vertritt auch einmal Kollegen. Es hat also normalerweise nichts zu bedeuten, wenn ein Oberstaatsanwalt ein normales Verfahren bearbeitet.
Manchmal werden jedoch auch größere Komplexe von zusammenhängenden Verfahren als Sondersache von Abteilungsleitern bearbeitet.

ABER: man solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" UND persönliche Anrufe sind absolut unüblich.

So etwas habe ich ja noch nie mitbekommen. :eek::eek::eek:

Das ist wirklich unüblich. Wie hat er sich denn am Telefon verhalten? Bist du wirklich sicher, niemals eine entsprechende Erklärung unterschrieben zu haben? Vielleicht wollte er dir nur eine Brücke bauen und ihm liegt eine solche Erklärung in den Akten vor.

Hattest du einen Anwalt und hat der Akteneinsicht in alle Unterlagen (auch in Beweismittel) genommen?

Wenn du hundertprozentig sicher bist, eine solche Erklärung nicht abgegeben zu haben, dann kannst du natürlich locker bleiben und überlegen, Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einzulegen.

Die Adresse findest du hier:

Orts- u. Gerichtsverzeichnis

Mehr gerne auf Nachfrage!

LG
mo
 
B

Benjamin-29

Gast
Und ist es üblich, dass der einem dann 1. schreibt, mann solle sein " Gedächtnis noch einmal gehörig anstrengen, ob man nicht doch eine Entbindung der Schweigepflicht gegeben hat" und einen dann, nachdem man geantwortet hat ( schriftlich ) 2 Wochen später persönlich anruft um einem dieses noch einmal nahe zu legen?? immer mit dem Hinweis auf die Straftat "falsche Verdächtigung"....??
Ich weiss ja nicht, wie dein Prozessgegner so drauf ist, aber hast du mal nachgeprüft, ob wirklich der Oberstaatsanwalt am Telefon war ?
 
R

Rübe

Gast
Danke für eure Antworten!

Mo: Sowohl meine RAin im Fam.Verfahren als auch die Anwältin im Körperverletzungsverfahren gegen meinen Ex haben Kopien der Akte um die es in der Hauptsache geht. Beide haben nichts gefunden. Der Chefarzt der Klinik, die die Schweigepflicht brach, hat mir geschrieben, er habe nichts dergleichen in seinen Unterlagen und er entschuldigte sich 1000 mal.
Ich habe dem Staatsanwalt geschrieben, dass ich "seine eindringliche Belehrung :)p) selbstverständlich ernst nehme" und daher noch einmal persönlich Akteneinsicht am Gericht nehmen werde, wenn die Akte wieder da ist, sie befand sich bei einer Sachverständigen. Ich bin wirklich zu 99% sicher, sowas nie unterschrieben zu haben.
Ich will aber die Akte noch einsehen.

auch die Tatsache, dass mir jemand nachschleicht macht mich nicht grad froh. Das ist jetzt kein paranoides Getue, es ist wirklich so. Als ich, halb verschämt, meiner Anwältin erzählte, ich hab das Gefühl verfolgt zu werden, da sagte sie, auch ihr geht es so. Ich weiß nicht in was für ein Wespennest ich gestochen habe, aber es summt ganz gewaltig

Benjamin: Die Nummer war auf jeden Fall eine von der Staatsanwaltschaft, das passt also.

Jedoch ist dein Gedankengang auch gut und wichtig, denn der Gegner ist ein ziemlich durchtriebener Mensch.
 

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