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Vordiplomzeugnis gefälscht

T

Tobi__

Gast
Ich habe mein Vordiplomszeugnis um eine bessere Note gefälscht und an der Uni ausgedruckt. Ich weiß, das ist kriminell. Ich wollte damit ein Auslandssemester machen und hatte Angst, dass ich mit einer 3 nicht genommen werde. Ich habs aber an einem falschen Drucker ausgedruckt, so dass es wohl jeder gesehen hat. Deshalb habe ich das Zeugnis auch nicht in Umlauf gebracht. Aber es bleibt trotzdem Urkundenfälschung.
Ich habe nun mein echtes Vordiplomszeugnis für die Bewerbung genutzt. Die Frage ist, was erwartet mich jetzt, wenn man an der Uni meine fälschung entdeckt hat?
 
P

Pokerface

Gast
Im schlimmsten Fall tippe ich mal auf Exmartikulation. An welchen Drucker willst du das denn ausgedruckt haben das es jeder gesehen haben soll? Ich sag mal so, solange keiner ein Abzug von dir in der Hand hat und das quasi als Beweis benutzen kann, steht Aussage gegen Aussage. [...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

mikenull

Urgestein
Moment mal! Du hast das Ding nicht in Umlauf gebracht? Also hast Du auch im Rechtsverkehr niemanden getäuscht. So wie Du schreibst hast Du ja sozusagen ein Zweitexemplar mit einer besseren Note hergestellt.
Das Original hast Du aber noch und benutzt es?
Also war es gar nichts.
 
T

Tobi__

Gast
Danke für eure Antworten....
Ja, ich habs ganz normal im Rechenzentrum ausgedruckt, das ist zeimlich blöd....aber ich war so dermaßen verzweifelt, nachdem ich gelesen habe, dass die nur Leute mit Zweier-Schnitt oder am liebsten Einser-schnitt nehmen. Und deshalb hab ich Schlaumeier mal gedacht, ich hätte mit ner zwei bessere Chancen. Ich hab mein Vordiplomzeugnis anschließend gefälscht und wie gesagt ausgedruckt an einem öffentlichen Rechner. Hatte 3 Exemplare ausdrucken wollen, aber als ich es abholen wollte, lagen nur noch 2 drin. Danach hatte ich so einen Schock bekommen, dass ich meine Fälschungsgedanken sofort verworfen hab. Jetzt habe ich mein echtes Vordiplomszeugnis verwendet und steh auch zu meinem 3-Schnitt.

Also, ich wurde erwischt...aber bisher kam noch nichts...die Frage ist, wenn ich exmatrikuliert werde, kann ich an einer anderen Uni weiterstudieren? Außerdem bin ich schon im Vorstrafenregister drin? Nimmt mich dann überhaupt noch eine Uni? Ich bin deshalb total fertig und sage nur, SO ETWAS MACHE ICH NIE WIEDER und rate es auch keinem!!!!
 
C

claas

Gast
Tja....Ich glaube du hast dir einfach 3x dein Vordiplomzeugnis anders als das gültige Original ausgedruckt weil du es dir übers Bett hängen wolltest und es einfach total krass findest dort eine 2 zu lesen!:D
Wenn du mikenull's Beitrag gelesen hast könntest du verstehen was Ich meine...

MfG Alex
 
T

Tobi__

Gast
Hallo liebe Leute,
ich danke euch!!! Puhhh...mir fällt ein Stein vom Herzen...oder besser gesagt ein ganzer Felsen.:) Ich dachte, allein die Existenz des gefälschten Zeugnisses ist schon strafbar. Ich werd es auf keinen Fall zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzen. Somit bleibt alles beim Alten und ich kann ganz normal weiterstudieren.
Den SCHOCK des Erwischtwerdens werd ich nie vergessen.
Im Nachhinein bin ich froh, dass ich so blöd war, einen öffentlichen Drucker zu verwenden:D.
 
P

Pokerface

Gast
Sofern ein 3tes Exemplar von irgend jemanden mitgenommen wurde und der das plötzlich irgendwelchen Stellen in der Uni vorlegt würde ich ihn mal Fragen wie er dazu kommt einfach dein Zeugnis zu fälschen und dir so eins reinwürgen zu wollen. Das Blatt dürfte ja nichtmal Fingerabdrücke von dir haben von daher wäre die richtige Zuordnung von wem das Blatt stammt absolut nicht mehr hinzubekommen. Dennoch würde ich nicht alles wegwerfen nur weil man kein Auslandssemester machen kann. Hallo wie blöd muß man sein? Wäre das Ding schon als Bewerbung weg gegangen und das raus gekommen hättest du bei 0 Anfangen können.[..].
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

Tobi__

Gast
Ja, kriminell zu werden, nur wegen so ner Note...selten blöd...ich weiß. Danke für eure Tips:D! Ich hoffe aber, es hat keine bösen Folgen. Meine Fälschungen hab ich vernichtet und werde so ne Aktion in Zukunft auf keinen Fall mehr starten.
 

mikenull

Urgestein
Es ist keine Urkundenfälschung! Du könntest es z.B. auch gemacht haben um damit eine tolle Frau ins Bett zu kriegen - verwerflich zwar, aber schööööööööööön. Und in dieser Art des "Rechtsverkehrs" wäre es sogar erlaubt. Man darf sich nämlich auch ohne weiters in Vier-Augen-Gesprächen ( dieser Richtung ) auch schon mal als "Arzt" oder "Doktor" ausgeben. Kommt auch gut an übrigens......
 

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