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Von Ärzten in Stich gelassen

K

Kelte

Gast
Hallo ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Die Hilfe ist nicht für mich,sondern für eine gute Freundin. Ich weiß auch net ob ichs jetz richtig mach, also fang ich einfach mal an. Es geht um ihre Tochter. Sie hat schon einiges durchgemacht in ihrem Leben, hatte einen schweren Unfall, versuchte Vergewaltigung und noch einiges mehr. Sie fügt sich Schmerzen zu isst nichts mehr, lässt keinen an sich ran. Die Ärzte haben gesagt, das sie das Jahr nicht überlebt. Nur die Einweisung in eine Trauumaklinik kann ihr noch helfen.Nun zum Problem. Die Wartezeiten für die Einweisung in eine solche Klinik beträgt 7 bis 9 Monate!!!!! Da könnte es schon zu spät sein. Nun meine Frage. Wer kann helfen oder weiß einen Weg wie man diese Wartezeit verkürzt.
 
S

soulfire

Gast
Keine Klinik kann einen akuten Notfall abweisen.
Im zweifelsfall wäre es sinnvoll, die Tochter in eine Notaufnahme zu bringen, eigentlich egal womit.
Praktisch ist für sowas....Herzstechen.
Kreislaufprobleme. Irgendsowas.
Darauf drängen, dass das Mädchen stationär aufgenommen wird (wenn sie nichts zu sich nimmt, ist sie evtl dehydriert?). Mit Stationsarzt reden und zusehen, dass sie von der Klinik aus drthin verlegt wird, wo sie gut aufgehoben ist.

P.S.: bei selbstgefährdendem Verhalten könnt ihr sie auch zum Selbstschutz gegen ihren Willen in eine Psychiatrie einweisen.
 
K

Kelte

Gast
Doch sie können und sie haben. Für die Ärzte in der Traumaklinik besteht kein akuter Notfall. Doch haben sie gesagt " ... wenn sie privat versichert wären, könnten wir sie sofort aufnehmen. " Was ist das für ein Staat in dem so etwas möglich ist???
Die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus ist wohl die momentan einzige Hoffnung. Obwohl ihr das wenig bis gar nicht hilft.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Mit der Krankenkasse sprechen - persönlich vor Ort. Evtl. schauen, ob es in der Schweiz oder Österreich oder in einer Privatklinik einen Platz gibt und die Kasse die Kosten übernimmt - es gibt ein Recht auf die vom Arzt verschriebene Behandlung in angemessener Frist, zur Not einen Rechtsanwalt einschalten.
 
S

soulfire

Gast
@ kelte: Sie hat überwiegend psychische Probleme, die die körperliche Problematik verursachen?

@Werner: die Krankenkasse kann Stellung beziehen, ob sie eine Behandlung im Ausland übernehmen würden, sie hat jedoch keinen Einfluss auf die Bettenvergabe im Krankenhaus.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
@Werner: die Krankenkasse kann Stellung beziehen, ob sie eine Behandlung im Ausland übernehmen würden,
So meinte ich das - danke für die Konkretisierung. Ich glaube da gibt es so eine Regelung wie "Gefahr in Verzug" im Juristischen.

Manchmal ist es auch lohnenswert, im Bundesministerium für Gesundheit anzurufen und sich durchzufragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

soulfire

Gast
Unverständlich ist aus meiner Sicht, dass die Frau laut kelte akut bedroht ist, und dennoch nicht aufgenommen wird.

Fraglich, woher die Diskrepanz in der Einschätzung kommt.
Wenn tatsächlich Gefahr im verzug ist (das heißt im krankenhaus dann einfach "Notfall") kann die Patienin nicht abgewiesen werden.
Deshalb halte ich bei akuter Bedrohung den Weg für sinnvoll, sie in einer somatischen Klinik aufnehmen zu lassen und sie von dort aus in eine psychosomatische(osychiatrische zu verlegen.
Die Somatiker sind damit ganz glücklich, weil ihnen die Versorgung ohnehin nicht geheuer ist und die psychosomatiker müssen die Frau aufnehmen, weil sie ja eine verlegte Patientin ist.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
In euren Fall würde ich in eine Phychatrische Ambulanz fahren und den Zustand als akut erklären. Dann ist sie wenigstens schon mal in Phychatrischer Behandlung und es kann schon ein grossser Teil geholfen werden. In eine Traumaklinik, kann sie dann doch immer noch.
 
K

Kelte

Gast
Also das sie akut bedroht ist steht außer Frage. Das hab ich schwarz auf weiß gesehen. Die Bürokratie ist das Problem.Die Mühlen mahlen langsam, zu langsam. Und dann kommt man in die Warteschlange als Kassenpatient. Privatpatient überhaupt kein Thema, da wär sie schon längst in einer Klinik.
 

maximilian

Aktives Mitglied
Wie soulfire schreibt, das ganze ist nicht nachvollziehbar. Jemand der akut selbst- oder fremdgefährdend ist, darf nicht abgewiesen werden. Punkt.

Irgendwo muss hier zwischer eurer Einschätzung und der der Ärzte eine Diskrepanz bestehen.

Also ich würde mir das Schriftstück, wo von nem Arzt die Selbstgefährdung bestätigt wird, nehmen und nochmal zur Ambulanz einer psychatrischen Klinik fahren und mitteilen, dass die da geschilderten Sachen schlimmer geworden sind.
Und am Ende, wenn das nicht klappt, dann, wie soulfire schon schrieb, in ne Notaufnahme eines Krankenhaus fahren und sich erstmal auf ner üblichen, somatischen, Station einweisen lassen.

Ich würde auch das Wort "unterlassene Hilfeleistung" mal fallen lassen, aber erst am Ende des Arztgesprächs, nicht mit der Tür ins Haus fallen und zu früh mit Druck eine Abwehrhaltung beim Gegenüber erzeugen.
 

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