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Vollmacht bei harz 4 Antrag? ??

muminhell

Neues Mitglied
Hallo. Habe eine Vollmacht unterschreiben müssen in der ich zustimme das daß amt für mich auch bei "anderen" stellen Gelder beantragen darf. Was heißt das jetzt genau? ICH bin z.b. jetzt schwanger. Könnte beim Mütter genesungswerk Antrag auf schwanger Bekleidung etc stellen, aaaber ... die von der charitas zb. Sagten es ginge das Amt nix an, ich sollte nix davon erwähnen da das Geld sowieso viel zu wenig ist was man dort bekomme.
 

Andi4

Aktives Mitglied
kann es sein, dass die Arge (bzw. Jobcenter) den Namen des Kindesvaters haben wollte?
Sie geben dies dann an ihre Unterhaltsabteilung weiter (sofern eine besteht..größere Städte haben so eine Stelle) und von dort wird geprüft, ob der Kindesvater z.B. Unterhalt für Dich während der Schwangerschaft bzw. später Kindesunterhalt zahlen kann.
 

muminhell

Neues Mitglied
Den Namen hab ich eh angeben müssen, bin mit ihm verheiratet. Aber das ich schwanger bin, wissen die noch gar nicht. Außerdem musste ich noch unterhaltsvorschuss beantragen für das kind was letztlich doch bei ihm bleibt. Und auch so eine Unterhalts Abteilung gibt's da nicht, is n kleines "Kaff" . Dachte bei dieser Vollmacht an die charitas weil ich auf nach frage für was, die Antwort bekam, es sei dafür, das das Amt für mich auch bei "anderen" stellen Gelder beantragen darf. Nach welchen stellen hab ich natürlich nicht gefragt.
 

fusselbürste

Mitglied
Ich habe damals nur die Vollmacht unterschrieben, daß wenn ich Unterhalt vom Kindesvater bekomme das Geld auch an die Arge geht und die mir das dann auszahlen.

Ein weiterer Antrag, den man aber selber bei der Stadt stellen sollte, ist Kinderwohngeld. Das bekommt man natürlich auch nur wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt.

Hast du denn keine Kopie von dieser Vollmacht bekommen? Das wäre sehr merkwürdig. Am besten ruft du die Hotline an und lässt dir das dort noch einmal erklären. Notfalls fordere eine Kopie an. Geht auch alles telefonisch. Du sollstest aber fürs telefonieren deine BG-Nummer parat haben. Du kannst auch einen Rückruf "in Auftrag geben", damit dich dein Sachbearbeiter anruft und du noch einmal mit ihm persönlich alles klären kannst. Der Rückruf kommt aber erst in den nächsten 24 - 48 Stunden werktags.

Bleib dran und lass dich nicht abwimmeln. Du musst wissen was da beantragt werden soll, nachher stehst du am Ende "dumm" da. ;)
 

fusselbürste

Mitglied
... ICH bin z.b. jetzt schwanger. Könnte beim Mütter genesungswerk Antrag auf schwanger Bekleidung etc stellen, aaaber ... die von der charitas zb. Sagten es ginge das Amt nix an, ich sollte nix davon erwähnen da das Geld sowieso viel zu wenig ist was man dort bekomme.
Informiere dich bitte auch noch an anderen Stellen, ob du das wirklich nicht angeben musst. Ich weiß das nämlich nicht genau. Wenn du da irgendetwas "verheimlichst" könntest du in Teufels Küche kommen und dir wird auch noch das wenige Geld, was du bekommst gekürzt.

Du kannst auch bei der Arge einen Antrag auf Erstlingsaustattung stellen.
 

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