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Voll durcheinander..

Guppy

Aktives Mitglied
Hallo. Ich bin gerade dabei meinen Job zu wechseln und hatte wiedermal
heute ein Vorstellungsgespräch. Dabei kam die Frage zum Urlaub auf und
der AG hat mir Sachen erzählt, wo ich dachte häää? Ich wollte mich natürlich
nicht streiten und bemerkte seine Unsicherheit bzw. war selbst verunsichert.

Es geht um den gesetzlichen Mindesturlaub; da der AG noch keine Vorstellung
hatte, wie viel er mir nun bei Anstellung zusichert.

Er sagte: Gehen sie erst einmal von dem gesetzlichen Mindesturlaub und vermerkte,
dass die AN oft den gesetzlichen Urlaub falsch verstehen. Und zwar, die 24 U-Tage
beziehen sich auf eine Sechs*ta*ge*wo*che.

Wenn mir aber der AG die 24-Tage zusichert, sind diese doch nicht auf die Sechstage-
woche bezogen, sondern auf die Fünftagewoche. Da der AG nun mal von Montag bis
Freitag mich einstellt und so sicherlich auch im Arbeitsvertrag stehen wird.

Wo ist nun das Problem?

Wenn er mir nun die 24-Tage zusichert, geht der AG von vollen vier Wochen aus: 24:6=4
Wochen, die er aus dem BUrlG erschließt. Er müsste aber wenn er nach Mindest-
urlaub
und Fünftagewoche ausgeht mir eigentlich nur 20-Tage Urlaub zusichern.

Ich gehe aber von 24/5=4,8 Wochen=4 Wochen und 4 Tage.

Würdet ihr den AG darauf hinweisen? Oder liege ich da komplett falsch?

L.G.uppy
 
G

Gast

Gast
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 24 Werktage oder 20 Arbeitstage.

Somit kommt man so oder so auf 4 Wochen. Ist natürlich nicht mehr so einfach abzutun, wenn man die Tage einzeln nehmen möchte.

Da Dein zukünftiger Chef selbst verunsichert war, gehe ich mal davon aus, dass er sich selbst noch mal schlau machen wird. Also geh mal lieber von den 20 Tagen aus. Bist Du denn da der einzige Angestellte? Sonst sollte er doch längst Bescheid wissen. Aber manchmal überlassen die AG die Arbeitsverträge auch ganz einfach dem Steuerberater oder Anwalt und da wird es dann schon richtig sein.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich finde der AG klingt nicht unsicher, sondern hat sich klar ausgedrückt.
Er sagt Dir den gesetzlichen Mindesturlaub zu. Das sind 24 Werktage. Und er sagt ja noch ganz klar, daß das oft falsch verstanden wird und nicht daran gedacht wird, daß es eben Werktage sind (der Samstag ist ja auch Werktag) und sich deshalb auf eine 6-Tagewoche bezieht. Auf eine Arbeitswoche mit weniger Arbeitstagen ist das entsprechend runterzurechnen. 5-Tagewoche bedeutet daher 20 Tage.

Also, ich finde, die Aussage des AG vollkommen logisch.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Hall0. Danke für die Antworten.

Also, ich finde, die Aussage des AG vollkommen logisch.
Hallo. Komisch. Ich lag wohl die ganze Zeit falsch und auch andere
Kollegen. Wir haben immer 30 Tage gehabt und auch diese bekommen
und nicht nach der Rechnung:

30 Uralubstage x 5 Arbeitstage : 6 Werktage=25 Tage=5 Wochen

Also wenn ich fünf Tage Urlaub beantragt habe (eine Woche) hat man mir
fünf Tage abgezogen und es blieben trotzdem 25 Tage und nicht 24 Tage
über..

Ok. Hat sich erledigt.

L.G.uppy
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich habe auch 30 Tage. Aber eben 30 Arbeitstage. So wie das bei Dir wahrscheinlich auch 30 Arbeitstage sind. In den meisten Tarifverträgen steht auch Arbeitstage.
Gesetzl. Mindesturlaub bezieht sich aber Werktage. Und davon gibts 6 in der Woche.
 

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