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Verweigerung der ARGE, Übernahme der Betriebskostenabrechnung

Q

Qualle2008

Gast
Hallo wer kann mir einen Rat geben,
wir bekommen zu unserem Einkommen noch eine kleine Summe (300.00 Euro) vom der ARGE für die Miete, zum Lebensunterhalt bekommen wir nichts mehr.
Als ich jetzt die Betriebskosten/Heizkostenabrechnung 2007 im Oktober bekommen habe, habe ich sie bei der ARGE eingereicht.Ende Oktober bekam ich die hiobsbotschafft von der ARGE das die BKHK nicht übernommen werden können, da die Kosten für Heizung und Unterkunft nur noch auf die Höhe der Angemessenheit zu berücksichtigen werden können. Aus der Wohnung können wir auch nicht so schnell, da wir 6 Monate Kündigungsfrist haben und es eine Wohnung für unsere Bedürfnisse nicht gibt.Ich bin Herzkrank, habe auch noch einen Vater der Pflegebedürftig ist , er hatte einen Herzinfakt, einen Schlaganfall und eine sehr schwere Lungenentzündung, Rheuma im sehr schweren Stadion und Diabethis,(er bewohnt aber eine eigene Wohnung in 2 Minuten Entfernung und ist froh das ich in der Nähe wohne),auch mein Sohn besucht in der Nähe seine Grundschule und hat seinen Freunde.Ich weiß garnicht wie ich die BKHK bezahlen soll.
Mit freundlichem Gruß
Qualle 2008
 

tortelini

Aktives Mitglied
was aus deinem beitrag nicht so richtig ervorgeht, oder ich schnalls nicht ;) , ist dein hauptanliegen. möchtest du von der ARGE diese betriebskostenabrechnung bezahlt bekommen? oder möchtest du im allgemeinen mehr mietzuschuss, weil die miete sich erhöht??

darf ich fragen um welchen betrag es hier geht?

gruß tortelini
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ende Oktober?
Du hast aber hoffentlich ordentlich fristgerecht Widerspruch eingelegt? Oder ist die Ablehnung nun schon rechtskräftig?

Eigentlich MÜSSEN die entstandenen Kosten übernommen werden..da gibt es div.Grundsatzurteile inzwischen,einfach mal bei z.B. tacheles gucken.

Ich würde,falls Du es nicht getan hast,noch mal ganz ausdrücklich schriftlich die Übernahme beantragen und die Lage darlegen.

Ist die Wohnung zu groß oder ungedämmt...oder warum sind die Kosten "viel zu hoch "!?

Ausziehen geht ja auch nicht so ohne weiteres,wer soll die Umzugs-u.Renokosten tragen? und..bei unbezahlten NK wäre auch die Kaution u.U. "verrechnet".

Frag mal beim Sozialamt,ob Du ein zweckgebundenes Darlehen bekommst.
 
G

Gast

Gast
Aus der Wohnung können wir auch nicht so schnell, da wir 6 Monate Kündigungsfrist haben
Falsche Information: Nach der Mietrechtsreform beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate, egal was im Vertrag steht.

Und was die Bedürfnisse betrifft, sollte man überlegen, ob man seine Bedürfnisse den Gegebenheiten anpasst.
 
Q

Qualle2008

Gast
hallo tortelini,
ich habe die BKHK am 27.10 erhalten habe sie gleich am 29. eingereicht, mit der bitte es meinem Vermieter zu überweisen. Dies wurde abgelehnt, da meine Tochter im August 2008 ausgezogen ist und unsere Wohnung seit Nov. 2007 als die Mieterhöhung kam zu teuer ist. Deshalb haben sie die Miete an die Angemessenheit der Personenanzahl angegliechen. Habe inzwischen mit der Wohnungsverwaltung gesprochen, wir können einen Antrag stellen zur Ratenzahlung.
Qualle 2008
 
Q

Qualle2008

Gast
hallo Micky
recht herzlichen Dank für dein Schreiben,
Das Schreiben vom Jobcenter ist am 20.11.2008 geschrieben worden, habe es aber am 28.11.2008 erst im Briefkasten gehabt.Widerspruch kann ich noch schreiben glaub ich.
Mit dem Vorschlag das ich zum Sozialamt gehen sollen ist auch schon fehlgeschlagen, die bearbeiten keine Personen die Hartz IV bekommen ausserdem bekommt man da nur dumme Antworten, dann müssen sie eben umziehen. Da sehe ich mal wie einfach sich die Leute auf dem Sozialamt vorstellen. Die brauchen ja nicht umziehen.
Qualle 2008
 

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