Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Versuche das erlebte aufklären zu lassen, verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

billy67

Neues Mitglied
Bei mir wurde die Hilfe für rechtliche Unterstützung vom Weißen Ring abgelehnt, weil die mich nicht als Opfer sehen.

Ich sehe es aber anders, weil ich mich nach einer verletzenden Äußerung meines Bruders 2012, 2 Jahre wöchentlich, bei dieser fehlgutachterlichen gesetzlichen Anordnung bis 2014, einer erlebten traumatischen Situation ausgesetzt fühlte, die ich über 20 Jahre verdrängt hatte und das mit den Ereignissen auf dieser Polizeiwache zu tun hat, wo ich damals in Angstzuständen 1991, nach einer erlebten Panikattacke, wegen eines Mordverdachtes 8 stunden verhört wurde. Was zu diesen Traumafolgestörung damals geführt hatte, war die Vorgehensweise eines Polizeibeamten auf diesem Revier, wie dieser vorgegangen war zu klären, ob diese Angststörung damals bei mir, nichts mit seinem Mordfall zu tun hatte. Ich hatte zu dieser Person auf der Polizeiwache nur gesagt, nachdem ich diese Angststörung bei mir versucht hatte zu beschreiben, dass ich diese Angststörung bei mir bewältigen werde, wenn ich mich dazu bereit fühle, mit der betreffenden Person zu reden. Ich kann mich an das Geratter von der Schreibmaschine erinnern, als die sich Notizen machten, während ich versuchte, meine Situation im Angstzustand zu beschreiben. Diese Person auf der Wache hatte daraufhin, diese betreffende Person zur Wache bestellt, um ausschließen zu können, dass es sich um das bestimmte Mordopfer handelt.

Als ich auf dieser Wache damals gewartet hatte, war ich unruhig und hatte Angst vor dieser Begegnung, weil ich nicht darauf eigestellt war. Durch dieses Ereignis, war diese Trauma-Folgestörungen bei mir endstanden, wonach ich bis 2010, mit einer bestimmten Angst in mir gelebt hatte. Zu der Situation auf der Polizeiwache war es dadurch gekommen, als ich in der Nacht 1991, nach einer erlittenen Panikattacke in Angstzuständen herumgeirrt bin und mit Passanten auf der Straße über meine Ängste gesprochen hatte. Nachdem mir eine ältere Passantin auf der F-l-Str. mehrmals gesagt hatte, dass ich dringend jemanden brauche, um das alles aus meiner Seele zu sprechen und mir oft empfohlen hatte, zu dieser Polizeiwache zu gehen, dass dort Leute sitzen, die mir zuhören, bin ich nach langer Überlegung dorthin gegangen, wo nach einiger Zeit, ein falscher Eindruck endstanden ist und ich später nach einer Meldung, zu dieser anderen Polizeiwache gefahren wurde, wo dann später ein weiterer falscher Eindruck bei denen entstanden ist. Weil ich noch an Folge Störungen leide, werde ich die Richter nochmal versuchen, auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil sie mir nicht die Freiheit gegeben hat 2012 auszuwandern, nachdem ich diese Trauma-Folgestörungen von 1991 verarbeitet hatte, um woanders ein neues Leben anzufangen.

Ich fühlte später, durch eine verletzende Äußerung meines Bruders 2012, dieser Situation der traumatischen Erlebnisse von damals, bei der gesetzlichen Betreuung wieder ausgesetzt. Und weil ich mich bei der fehlgutachterlichen gesetzlichen Anordnung, dieser Situation ausgesetzt fühlte, bekam ich diese dissoziativen Absence-artigen Anfälle, die jeweils 2 Minuten dauerten und stündlich nacheinander folgten, wenn mein Gesprächsbedarf diesbezüglich ignoriert wurde. Diese Anfälle bekam ich auch, nachdem ich diesen Bruder zu sehen bekam, durch dessen verletzende Bemerkung, diese Situation bei mir ausgelöst wurde. Diese stündlich Nacheinander folgenden Anfälle hörten erst auf, nachdem ich mir Notizen über die Geschehnisse gemacht hatte und es mir hinterher durchgelesen hatte. Ich hätte von dieser Richterin erwartet, dass ich eine schriftliche Einladung bekomme, um ihr meine Situation zu schildern, aber sie hatte nur einmal geantwortet, dass sie nicht verstehen könne, was daran traumatisch ist. Ansonsten bin ich mit der Medikation anfallsfrei, nur in den Situationen, wenn ich mit falschen Vorstellungen zu diesen Ereignissen konfrontiert werde, haben diese Medikamente keine Wirkung, weil ich in den Situationen, aus seelisch bedingten gründen, die Gefühle nicht ausdrücken kann. Ich hatte im Kindesalter einen Schädel-Hirn-Trauma, bei der ich einige Wochen in Wachkoma gelegen hatte. Weil diese seelischen und körperlichen Folgestörungen damals nach dem Unfall nicht erkannt und aufgeklärt wurden, hatte ich eine Belastungsstörung, und weil ich während meiner Schulzeit derselben Situation ausgesetzt war, bin ich bis zu meinem 17. Lebensjahr stark suizidgefährdet gewesen, weil ich es falsch aufgefasst hatte. Ich bekam häufig Krampfanfälle, weil ich mich von meinem gestörten Umfeld nicht zurückziehen konnte.

Ich hätte dies alles hinter mir gelassen und wäre vielleicht ausgewandert, nachdem 2014 diese Anordnung aufgehoben wurde, wenn ich nicht mit der Trauer beschäftigt wäre, nachdem mein Vater tödlich verunglück ist und durch diese Äußerung11/2015, meines vorlauten Bruders, bezüglich dieser Situation, nicht nochmal ein Trauma erlitten hätte, als wir ein zusammentreffen hatten, um über die Schuldenhinterlassenschaft unseres Vaters zu reden. Die Äußerung: „die denken, du bist Gaga, weil dich von einer Nutte finanziell ausnehmen last, die dir vorgaukelt, von dir schwanger zu sein“ Meine Freundin, die ich liebe, ist keine Nutte, sie ist eine Frau mit einer gewissen Persönlichkeitsstörungen Borderline und auf Krücken angewiesen ist.

Dass Sie diese Persönlichkeitsstörung hat, soll sie erfahren haben, als sie in psychologischer Behandlung war, nach dem Verlust der Kinder. Ich hatte auch lange gebraucht, es zu verarbeiten, nachdem sie die Kinder (Zwillinge), durch einen Sturz verloren hatte. Nach dieser verletzenden Äußerung diesbezüglich, hatte ich durch den Schock hinterher einen Krampfanfall, wonach ich dann ins H.G.- Krankenhaus eingeliefert wurde. Bin dann nach einer Untersuchung, am selben Tag entlassen wurden. Aber ich kann nach einem Krampfanfall, erst nach einigen Stunden darüber reden und nicht so, wie nach einem Absence-Anfall.

Nach einem dissoziativen Krampfanfall ist es eigentlich immer wichtig, über den Auslöser des Krampfanfalls zu reden, um in den Momenten Fehlentscheidungen, wie 2016 bei mir zu verhindern, dass ich in dem Moment meinen Flug storniert habe, weil es für mich in der Situation unvorstellbar war, mit meinen Familienangehörigen, die meine Situation nicht ernst nehmen, am Grab meines Vaters zu stehen, der 2015 tödlich verunglückt ist. Dass es in dieser Situation unvorstellbar war, am Grab meines Vaters zu stehen, hatte nichts mit dem Verlust der Kinder zu tun, sondern mit der traumatischen Situation 1990, bei der ich mich, durch Äußerung meines Bruders 2012, bei dieser fehlgutachterlichen gesetzlichen Anordnung, seit 2012 wöchentlich wieder ausgesetzt fühlte.

Nach diesen erlittenen Trauma 11/2015, durch die verletzende Äußerung, bezüglich dieser Ereignisse, während dieser Anordnung, erkannte ich solche Situationen, bevor ein Krampfanfall bei mir ausgelöst wurde, nach Konfrontationen, Begegnungen und Äußerungen durch ihn. Ich konnte oft in solchen Situationen, Krampfanfälle dadurch verhindern, indem ich über die Ereignisse gesprochen habe oder wenn die Gelegenheit bestand, mir Notizen gemacht hatte und mir hinterher durchgelesen hatte.

Ich bin mal in einer solchen Situation 2017, als ich mit Passanten auf der Straße reden wollte, um ein Krampfanfall zu verhindern, abgewimmelt worden, weil ich für einen Bettler gehalten wurde, deswegen bin ich in die nächst, naheliegende Uniklinik gefahren, wo mir gesagt wurde, nachdem ich mit einen Psychiater reden wollte, statt mit einem Neurologen, dass nach meinem Wohnort, die Klinik M für mich zuständig wäre.

Bin dann unterwegs von einer Passantin bei einem Krampfanfall aufgegriffen worden, die den Notarzt verständigte, ich ins H-G-Krankenhaus gefahren wurde. Ich hatte am 28.08.2019, nach einer Konfrontation in dem Zusammenhang, am Bahnsteig M., eine Aura verspürt und hatte darauf aus Angst, dass bei mir ein Krampfanfall auslöst wird, über diese belastende Situation mit dem Bahnarbeiter gesprochen, um so einen Anfall zu verhindern. der Bahnmitarbeiter hatte aber RTW gerufen.

Meine Krankenkasse müsste das alles, dieser Richterin in Rechnung stellen, weil sie meine Hilferufe ignoriert hat, mir nicht die Freiheit gelassen hat, 2012 auszuwandern und mir nicht glauben wollte, dass ich mich seit 2012, dieser traumatischen Situation ausgesetzt war, durch die Äußerung meines Bruders. Als ich mich durch diese verletzende Äußerung 2012, vom Bruder T „wo ist das Kind von der prostituierten, die du geschwängert hast“ derselben Situation ausgesetzt war, wie in meiner Kindheit, bin ich keineswegs Suizid gefährdet gewesen, weil ich diese Situation erkannte, bei der diese Anfälle bei mir ausgelöst wurden, wenn mein Gesprächsbedarf von dieser Person ignoriert wurden, die bei dieser fehlgutachterlichen gesetzlichen Anordnung, bei mir angesetzt wurde, als ich bezüglich der Situation, ihr versucht habe, jedes Mal zu erklären, in welcher Situation ich mich, durch diese verletzende Äußerung, bei ihr ausgesetzt fühlte und sie deshalb bei mir, als meine Anwältin tätig sein sollte.

Deshalb hatte ich oft auch Briefe an die Richterin Dr. S. verfasst, in der ich auch ihr versuchte meine Situation zu schildern, in welcher Situation ich mich, durch diese Äußerungen befinde und sie deshalb darum gebeten hatte, dass sie diese fehlgutachterliche Anordnung aufhebt, oder sie zu mir, mit ihren Leuten solange abstand hält, bis ich mir bewusstwerde, welcher Situation ich mich, durch diese Äußerung 2012 meines Bruders T. ausgesetzt fühle, ansonsten ich sie auf Schmerzensgeld verklage.

Ich hatte oft in den Situationen, während dieser fehlgutachterlichen Anordnung lieber gewünscht, dass ich genau in der gleichen Situation, wie damals, bei der meine Situation falsch eingeschätzt wurde, in der ich als Mordverdächtiger verhört wurde, lieber 2 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hätte, als 2 Jahre dieser traumatischen Situation, ausgelöst 2012, durch das vorlaute und lose Mundwerk meines Bruders wöchentlich ausgesetzt zu sein. Weil ich noch an Schlafstörungen deswegen leide, möchte ich Deswegen, dass dies auch, durch die Erstattung einer Anzeige aufklärt wird, dass damit auch die verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ich bin eigentlich mit der Medikation anfallsfrei, nur wenn mit Äußerungen von falschen Vorstellungen zu diesen Ereignissen, während dieser fehlgutachterlichen gesetzlichen Anordnung konfrontiert werde, haben diese Medikamente bei diesen dissoziativen Krampfanfällen keine Wirkung. Ich hatte am 23.07.2019 einen Beratungsgespräch mit einer Anwältin. Diese Anwältin sagte zu mir, dass es schwer nachzuweisen ist, dass es Traumafolgestörungen sind, Nachweise dafür brauche, dass ich Opfer eines Fehlgutachtens bin und die dissoziativen Anfälle damit zusammenhängen.

Ich hatte mich, durch eine verletzende Äußerung meines vorlauten Bruders 2012, 2 Jahre wöchentlich, dieser Situation ausgesetzt gefühlt, welches die Ursache dafür war, der Angstzustände von 1991. Deshalb habe ich diese fehlgutachterliche gesetzliche Betreuung, als einen seelischen missbrauch empfunden, bei der diese dissoziativen Anfällen bei mir ausgelöst wurden, wenn keine Gespräche stattfanden oder sie ignoriert wurden.
Ich war auch einige Wochen in der LWL-Klinik. Hatte dort Erleichterung gespürt und gehofft, dass ich dort Unterstützung bekomme.

Wie kann ich gegen diese Richterin Anzeige erstatten? Ich wäre sehr erleichtert, wenn dies aufgeklärt würde, weil dies alles damit zusammenhängt. Danach würden diese Konfrontationen nichts ausmachen. Weil die Anfälle und Geschehnisse damit zusammenhängen, hatte ich mal, zwei- oder dreimal, nachdem ich durch Konfrontationen, bei einem Krampfanfall eingeliefert wurde, kurz nach meiner Entlassung, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstattet.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft: „Ihrem Vorbringen vermag ich solch Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschilderte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift.
Dass Sie die getroffene richterliche Endscheidung, als seelischen Missbrauch empfinden, reicht allein zur Begründung eines objektiven Anfangsverdachts nicht aus.
Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht“
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben