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Versicherung zahlt bislang nicht

G

Gast

Gast
Guten Morgen alle zusammen,

Ich bin im Besitz einer sogenannten Krankenzusatzversicherung. Diese besteht in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung bei der Signal Iduna Gruppe Dortmund.

Ich befand mich vom 18. bis einschließlich 27. November in stationärer psychiatrischer Behandlung in der psychiatrischen Abteilung des städtischen Krankenhauses - einer sogenannten psychischen Akutstation. Meine Diagnose lautet dissoziale Persönlichkeitsstörung. Diese Erkrankung stellt eine schwere psychiatrische Erkrankung dar.

Nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung, habe ich der Versicherung die Bestätigung über
den Aufenthalt zukommen lassen. Das Dokument reichte jedoch nicht aus, weshalb ich ebenfalls den vorläufigen Entlassungsbericht zu Händen der Versicherung geschickt habe.

Zuerst kam die Leistungsabteilung mit der Aussage, dass der Aufenthalt eine Rehabilitation dargestellt hätte. Eine Rehabilitation wird nicht von der Krankenkasse, sondern von der Rentenversicherung bezahlt. Zudem gibt es keine Rehabilitation, die nur zehn Tage andauert. Als die Versicherung hiermit nicht durch kam, fuhr sie die Schiene mit der medizinischen Notwendigkeit. Eine medizinische Notwendigkeit besteht laut Definition nicht, wenn eine Übermaßbehandlung durchgeführt wurde, das heißt über das notwendige hinaus, keine Krankheit vorgelegen hat oder die Behandlung aus objektiver Sicht nicht zum Behandlungserfolg führen konnte. Die Versicherung will sich nur vor der Zahlung drücken.

Die stationäre Diagnostik und Therapie erfolgte aufgrund mehrerer Gesichtspunkte: Um den Stress für mich zu verringern, aus dem schädlichen Umfeld herauszukommen und den finanziellen Mehraufwand für mich so gering wie möglich zu halten.

Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie er auch ohne langwierigen Rechtsstreit zu seinem Recht gekommen ist. Da zahlt man jahrelang ein und nimmt die Versicherung einmal in Anspruch
und die wollen sich darum drücken.

Danke im Voraus.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Hast du dort mal angerufen oder bisher nur schriftlich. Am besten ist ein persönlicher Anruf und wenn du dazu nicht in der lage bist, lass es jemand anders für dich klären.. Alles Gute.
 
G

Gast

Gast
Ich habe schon sechsmal dort angerufen und diese Versicherung treibt mich zur Weißglut. Die zögern das ganze Prozedere heraus. Erst reichte denen die Bescheinigung des Krankenhauses, dann erhielt ich einen Anruf, dass man doch den vorläufigen Entlassungsbericht benötige und für die Eintragung neuer Schriftstücke ins zentrale System, benötigen die mal eben schlappe vier Tage. Zeit die ich nicht habe. Schließlich habe ich auch Kosten, welche mir durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstanden sind, wie zum Beispiel die gesetzliche Zuzahlung und die Fahrtkosten zur Klinik und ähnliches. Dann kommen die mir noch damit, dass die eventuell nicht zahlen, obwohl es sich um eine medizinische notwendige Krankenhausbehandlung handelte.
 
C

chrismas

Gast
Es ist ein Irrtum deinerseits, dass die DRV allein eine Rehabilitation bezahlt, dieses macht auch deine Krankenversicherung, aber das nur einmal am Rande.

Im übrigen ist das die übliche Taktik und nichts neues. Du brauchst hier schlicht und ergreifend eine Hilfe durch eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Anwalt für Versicherungsrecht, damit das alles so schnell durchläuft, wie du es dir wünschst.
 
G

Gast

Gast
Um wieviel Geld geht es da... ?
Hast du das ( sehr ) kleingedruckte komplett gelesen ?
Gibt da oft sehr viele kryptisch undifferenziert ausformulierte Ausschlußgründe.
Oft heißt es da ( bettlägerig ) oder ähnlich.
Dein Aufenthalt gilt da meist als Tages Klinik ähnliche Stationäre Behandlung.
Ist bei Versicherungen so, deshalb lohnt da meist kein Anwalt, was da steht und gilt, kann der auch nicht abändern.
Das hast du mit deiner Unterschrift rechtsgültig gemacht.
 

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