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Gast
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Guten Morgen alle zusammen,
Ich bin im Besitz einer sogenannten Krankenzusatzversicherung. Diese besteht in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung bei der Signal Iduna Gruppe Dortmund.
Ich befand mich vom 18. bis einschließlich 27. November in stationärer psychiatrischer Behandlung in der psychiatrischen Abteilung des städtischen Krankenhauses - einer sogenannten psychischen Akutstation. Meine Diagnose lautet dissoziale Persönlichkeitsstörung. Diese Erkrankung stellt eine schwere psychiatrische Erkrankung dar.
Nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung, habe ich der Versicherung die Bestätigung über
den Aufenthalt zukommen lassen. Das Dokument reichte jedoch nicht aus, weshalb ich ebenfalls den vorläufigen Entlassungsbericht zu Händen der Versicherung geschickt habe.
Zuerst kam die Leistungsabteilung mit der Aussage, dass der Aufenthalt eine Rehabilitation dargestellt hätte. Eine Rehabilitation wird nicht von der Krankenkasse, sondern von der Rentenversicherung bezahlt. Zudem gibt es keine Rehabilitation, die nur zehn Tage andauert. Als die Versicherung hiermit nicht durch kam, fuhr sie die Schiene mit der medizinischen Notwendigkeit. Eine medizinische Notwendigkeit besteht laut Definition nicht, wenn eine Übermaßbehandlung durchgeführt wurde, das heißt über das notwendige hinaus, keine Krankheit vorgelegen hat oder die Behandlung aus objektiver Sicht nicht zum Behandlungserfolg führen konnte. Die Versicherung will sich nur vor der Zahlung drücken.
Die stationäre Diagnostik und Therapie erfolgte aufgrund mehrerer Gesichtspunkte: Um den Stress für mich zu verringern, aus dem schädlichen Umfeld herauszukommen und den finanziellen Mehraufwand für mich so gering wie möglich zu halten.
Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie er auch ohne langwierigen Rechtsstreit zu seinem Recht gekommen ist. Da zahlt man jahrelang ein und nimmt die Versicherung einmal in Anspruch
und die wollen sich darum drücken.
Danke im Voraus.
Ich bin im Besitz einer sogenannten Krankenzusatzversicherung. Diese besteht in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung bei der Signal Iduna Gruppe Dortmund.
Ich befand mich vom 18. bis einschließlich 27. November in stationärer psychiatrischer Behandlung in der psychiatrischen Abteilung des städtischen Krankenhauses - einer sogenannten psychischen Akutstation. Meine Diagnose lautet dissoziale Persönlichkeitsstörung. Diese Erkrankung stellt eine schwere psychiatrische Erkrankung dar.
Nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung, habe ich der Versicherung die Bestätigung über
den Aufenthalt zukommen lassen. Das Dokument reichte jedoch nicht aus, weshalb ich ebenfalls den vorläufigen Entlassungsbericht zu Händen der Versicherung geschickt habe.
Zuerst kam die Leistungsabteilung mit der Aussage, dass der Aufenthalt eine Rehabilitation dargestellt hätte. Eine Rehabilitation wird nicht von der Krankenkasse, sondern von der Rentenversicherung bezahlt. Zudem gibt es keine Rehabilitation, die nur zehn Tage andauert. Als die Versicherung hiermit nicht durch kam, fuhr sie die Schiene mit der medizinischen Notwendigkeit. Eine medizinische Notwendigkeit besteht laut Definition nicht, wenn eine Übermaßbehandlung durchgeführt wurde, das heißt über das notwendige hinaus, keine Krankheit vorgelegen hat oder die Behandlung aus objektiver Sicht nicht zum Behandlungserfolg führen konnte. Die Versicherung will sich nur vor der Zahlung drücken.
Die stationäre Diagnostik und Therapie erfolgte aufgrund mehrerer Gesichtspunkte: Um den Stress für mich zu verringern, aus dem schädlichen Umfeld herauszukommen und den finanziellen Mehraufwand für mich so gering wie möglich zu halten.
Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie er auch ohne langwierigen Rechtsstreit zu seinem Recht gekommen ist. Da zahlt man jahrelang ein und nimmt die Versicherung einmal in Anspruch
und die wollen sich darum drücken.
Danke im Voraus.