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Vermieter zahlt Kaution nicht zurück - was tun?

D

Dany94

Gast
Hallo,

ich weiß nicht was ich tun soll und wohin ich mich wenden kann, deshalb frage ich hier mal nach.

Ich bin vor 7 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen, Übergabeprotokoll wurde gemacht, es gab keine Beanstandungen und der Vermieter meinte, ich bekäme binnen einer Woche meine Kaution zurück.

Nun sind 7 Monate vergangen und ich habe weder die Kaution erhalten noch reagiert der Vermieter auf Briefe, Mails, Anrufe… Ich weiß nicht was ich noch tun soll, in den Briefen habe ich auch Zahlungsfristen gesetzt, vor allem, weil ich im Internet gelesen habe, dass der Vermieter spätestens nach 6 Monaten die Kaution zurückzahlen MUSS. Das habe ich so im Brief auch angeführt.

Ich hab natürlich den Mietvertrag noch und auch die Quittung aus der hervorgeht, dass ich die Kaution von 700€ damals gezahlt hab.

Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt da ich noch studiere und ich denke mal der Vermieter nutzt genau das aus :(

Was kann ich also tun? :(

LG Daniela
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Daniela,

ich denke, der Vermieter hält die Kaution zurück, weil er sie als
Sicherheit für die vermutlich noch nicht erstellte Nebenkosten-
abrechnung verwenden möchte.

Einfach nicht zu Antworten, ist natürlich keine Art.

Hast Du ihm eine Aufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben
Rückschein geschickt?
 
A

AliceimWonderland

Gast
Fordere Deinen Vermieter schriftlich zur Teilabrechnung der Kaution auf und setze ihm eine Frist von zehn oder 14 Tagen. Das Schreiben schickst Du per Einwurf-Einschreiben.

Viel Erfolg!
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Dany,

klagen kannst Du auch mit ganz kleinem Portemonnaie. Beantrage beim Amtsgericht eine Beratungs- und Gerichtskostenhilfe und geh' damit zu einem Anwalt.
 
D

Dany94

Gast
Hallo Daniela,

ich denke, der Vermieter hält die Kaution zurück, weil er sie als
Sicherheit für die vermutlich noch nicht erstellte Nebenkosten-
abrechnung verwenden möchte.

Einfach nicht zu Antworten, ist natürlich keine Art.

Hast Du ihm eine Aufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben
Rückschein geschickt?
Danke für alle Antworten!

Ja, eine Aufforderung zur Zahlung mit 14 tägiger Fristsetzung hab ich vor ca. einem Monat verschickt. In dieser Zahlungsaufforderung (hab eine Vorlage aus dem Internet genommen mit Nennung des Paragraphen, wonach man nach 6 Monaten zu zahlen hat) hab ich auch gebeten mir die Gründe mitzuteilen, die ihm von einer Rückzahlung der Kaution abhalten. Also er hatte die Möglichkeit, mir zu sagen, dass er die noch für Nebenkosten o.ä. braucht (ich hab aber vor meinem Auszug schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten und die auch beglichen!)

Ich wüsste nicht, was ich bewirken soll wenn ich persönlich da hin fahre, der wohnt 500 km von mir entfernt (bin in eine andere Stadt gezogen) und wenn der mich sieht, wird der wohl nicht aufmachen.. Am besten wärs ich kreuze da mit der Polizei auf, das ist ja Kautionsbetrug, was der macht.

Ansonsten: Er ist Arzt mit eigener Praxis, theoretisch könnte ich da mal anrufen und der Sprechstundenhilfe sagen, sie möchte ihn mir mal bitte ans Telefon holen, weil der sich davor drückt die Kaution zurückzuzahlen. Aber ich bin mir unsicher, ob der mich dann wegen Rufmord anzeigen kann.

Welche Unterlagen bräuchte ich, wenn ich ihn verklagen will? Nur den Mietvertrag mit der Quittung, dass ich die Kaution gezahlt habe?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Ansonsten: Er ist Arzt mit eigener Praxis, theoretisch könnte ich da mal anrufen und der Sprechstundenhilfe sagen, sie möchte ihn mir mal bitte ans Telefon holen, weil der sich davor drückt die Kaution zurückzuzahlen. Aber ich bin mir unsicher, ob der mich dann wegen Rufmord anzeigen kann.

Ein Anruf in seiner Praxis wäre kein Rufmord sondern geschickt. Rufmord wäre es erst dann, wenn Du gegenüber der Sprechstundenhilfe behauptest, ihr Chef hätte seine letzte Kokain-Lieferung noch nicht bezahlt.

Welche Unterlagen bräuchte ich, wenn ich ihn verklagen will? Nur den Mietvertrag mit der Quittung, dass ich die Kaution gezahlt habe?
Was Du brauchst:
Mietvertrag, Quittung, Mahnschreiben in Kopie sowie Einschreibe-Bestätigung der Post plus einem Anwalt und ggf. plus der Kostenzusage, die Du beim Amtsgericht (Gerichtskostenhilfe) beantragt hast.

LG, Nordrheiner
 

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