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Vermieter droht mit Kündigung meiner Wohnung,Bitte um Rat !!

tina56

Neues Mitglied
Hallo an euch,Bitte um euren Rat und Hilfe !!

habe gestern von meinem Vermieter eine Abmahnung (mit Androhnung zur Kündigung meiner Wohnung) bekommen, wegen verspäteter Mietzahlung und nicht gezahlter Miete für den aktuellen Monat (Dez.)
Ich habe Angst meine Wohnung zu verlieren !! weis aber auch nicht wie es und von was ich es zusätzlich bezahlen soll.

Ich muss dazu etwas erklären wie es dazu gekommen ist:
Ich bin seit fast einen Jahr ohne Arbeit(Kündigung durch den Arbeitgeber) und bekomme Alg 1 und aufstockend Alg 2
das es sehr wenig ist und kaum zu Leben reicht brauch ich glaube nicht zu erklären.
Im Februar dieses Jahres (solange zieht sich das hin mit rückwirkender Mietzahlung, also Nov.Miete zahle ich Anfang dez.)
kam es wegen Betriebskostenaufrechnung "hab was wiederbekommen" zu weniger Zahlung seitens des Arbeitsamtes,sprich die haben es mit meiner Leistung zum Lebensunterhalt SOFORT und in voller Höhe verrechnet.
Seither kann ich meine Miete leider nur rückwirkend wie beschrieben zahlen,abzüglich Miete,Strom,Telefon,Rate für die Rückführung Dispo (sonst Kündigung meines Kontos,Drohung von der Bank) bleiben mir grad mal 150 euro im Monat für Essen.
Lebe alleine und irgendwie geht das schon, muss ja.

So nun zu meiner Frage:Kann der Vermieter nicht erst nach 2monatigen Ausbleiben der Miete Wohnung kündigen ?
und wie sich mit dem Vermieter einigen (zwecks Ratenzahlung)wenn man denen nichts anbieten
kann !!
Trau mich garnicht mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen.

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten.

Liebe Grüße und schöne vorweihnachtliche Zeit
 
C

chrismas

Gast
Grundsätzlich hast du recht, allerdings existieren auch Gerichtsurteile, wo es um ständige Unregelmäßige Mietzahlungen ging und hier bekamen die Vermieter ebenfalls recht, denn nicht sie sind dafür zuständig, dass du dich an den im Mietvertrag gebundene Zahlungsbedingungen hältst, sondern nur du alleine.

Und im übrigen, kann die Arge das nicht mit deinen Leistungen zum Leben verrechnen, sondern nur mit den Mietzahlungen, so dass du am Ende bei Plus Minus 0 dabei heraus gekommen wäre, weil du ein Guthaben bei deinem Vermieter gehabt hast und du nur den Differenzbetrag hättest zahlen müssen und mehr nicht.

Aber ich denke, du hast dich gefreut und das Geld ausgegeben, anstatt logisch nach zu denken, daher würde ich dir empfehlen, gehe zur Arge, lege denen das Schreiben vor und bitte um ein Darlehen, was sie dir monatlich in Höhe von 20 oder 30 Euro von deinem Regelsatz abziehen können, um das zu tilgen.

Außerdem würde ich dir des weiteren empfehlen, die Arge anzuweisen, die Mietzahlungen direkt auf das Konto vom Vermieter zu überweisen (sofern nötig, kannst du deinen Vermieter auch darum bitten, dass dieser das explizit so verlangt, damit der Mietvertrag bestehen bleiben kann).
 

tina56

Neues Mitglied
hallo chrismas,

ich danke dir für deine schnelle Antwort und den Link.

Leider ist das viel zu Komplex um das hier so richtig darzustellen. ich habe das Geld nicht ausgegeben, es ist verrechnet worden von der Arbeitsagentur die es dann an die Arge weitergeleitet hat. es wurde verrechnet mit aus der Vertgangenheit überzahlten Leistungen was nicht an mir lag.
 

tina56

Neues Mitglied
desweiteren wird mir schon monatlich was abgezogen(Kaution Wohnung und überzahlte Leistungen) von der arge jetzt jobcenter. mir würde ja fast nichts mehr zu Leben bleiben !!
und ausserdem kommen die doch nicht für Schulden auf, da muss man schon sehen wie man klar kommt.

Ist schwierig zur Zeit.Habe bisher immer versucht durch schieben meine Schulden zu bezahlen nur leider komme ich jetzt an meine Grenzen.

Meine Bank hatte auch mit einen Tag auf den anderen meinen Dispo gekürzt sodas ich nicht mehr zahlen konnte.
 
C

chrismas

Gast
Dann sorry, hast du ebenfalls selbst schuld an dieser Situation, denn jedem, selbst den dummen Sachbearbeitern bei der Agentur für Arbeit und bei der Arge ist bewusst, dass man Guthabenzahlungen von Vermietungen nicht mit irgendwelchen Forderungen aus der Vergangenheit verrechnen darf, da hier eine durch das Amt verursachte Notlage daraus entstehen kann, wie man nun ja bei dir sieht.

Hier hättest du dich nicht darauf verlassen dürfen, was die Sachbearbeiter tun, sondern dich bereits woanders informieren müssen und dann entsprechend handeln müssen.

Aber alles nützt nichts, du musst zur Arge und das nun jetzt regeln und dann würde ich gleich, unter anbetracht des Umstandes, dass es auch tatsächlich so ist, einen Überprüfungsantrag stellen zur Verrechnung des damaligen Guthabens.

Und das alles am besten schriftlich festhalten, dass du den Überprüfungsantrag abgegeben hast usw.
 
C

chrismas

Gast
Zu deinem nachgeschobenen Beitrag:

Die Arge darf nur einen bestimmten Prozentsatz der maßgeblichen Regelleistung zur Tilgung von irgendetwas einbehalten (ich glaube das waren maximal 10% oder sogar 30, weiß das nicht mehr so genau).

Sollte es mehr sein, dann ist das rechtswidrig, daher würde ich dir nun generell raten, hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht und lasse das ganze einmal von dem überprüfen.

Im übrigen würde ich dir raten, lass es auf eine Kündigung deines Kontos ankommen, denn so kannst du mit denen geringere Ratenzahlungen vereinbaren und bist nicht auf Gedeih und Verderb deren guten Launen unterlegen (am besten gehst du zuvor zu einer anderen Bank, bevor du es darauf anlegst), denn bedenke, du hast als Hartz IV Bezieher kein Geld und dir kann man nichts pfänden. Und wenn du das Konto hast, solltest du das gleich als P-Konto führen lassen, denn dann ist nur alles was über dem Pfändungsfreibetrag pfändbar und mehr nicht.

Und ansonsten heißt die Lösung:

Schuldnerberatung.
 
W

WestMann

Gast
Hm, also hat Dein Vermieter bislang aber stillschweigend toleriert das Du praktisch stets einen Monat im Verzug mit der Miete bist?
Bin da nun sicher auch keine Fachkraft, aber gibt es da generell nicht einen Grundsatz nachdem ein Vermieter erst nach Ausbleiben von mind. 2 Monatsmieten eine Kündigung androhen darf, bzw. war da nicht mal was wegen mind. 2 schriftlicher Abmahnungen bevor eine Kündigung rechtskräftig (schriftlich) ausgesprochen werden kann?
Solltest Dich auf jeden Fall mal schlau machen, gleichzeitig aber evtl. auch in Kontakt mit den Vermieter treten (auch wenn´s schwer fällt^^) - vielleicht versucht er ja "nur" seine Rechte durch zustellen der Mahnung zu wahren(?).
Jedenfalls denke ich das ein Schweigen Deinerseits den Vermieter in den Glauben bestärken könnte das Du keine guten Absichten mit Deiner Zahlungsmoral verfolgst...

Und unabhängig von dem "Stress" mit Deinem Vermieter solltest Du natürlich auch Deine zuständige Arge über die Situation informieren und wie bereits erwähnt künftige Mietzahlungen direkt von der Arge überweisen lassen!


Grüßle,
WestMann
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

ich kenne das eigentlich nur andersrum.^^
Nämlich hilfesuchende Beiträge von Vermietern, wenn die Mietzahlungen ausbleiben und der Mieter nicht freiwillig die Wohnung verlässt. Bis da ein Gerichtsbeschluss oder andere rechtliche Dinge ( wie zb. Räumungsklage ) in die Wege geleitet werden, dauert das Monate bis Jahre.

Der Vermieter hat in Deutschland eine viel zu geringe Handhabe, seinem Recht auch Taten folgen zu lassen. Nämlich den Rausschmiss des nicht zahlenden Mieters. Und wenn dieser dann endlich draußen ist, bewirkt das einklagen der rückständigen Zahlungen meist nichts. Es belastet nichtmal die Schufa-Auskunft des Mieters. Also dann auf zur nächsten Mietwohnung.^^

Deshalb kann man "mietprellen" in Deutschland mittlerweile als Volkssport ansehen.

Deine Situation ist wirklich bescheiden und du musst schauen, eine Arbeit zu bekommen. Damit sich deine Finanzen wieder verbessern. Aber Ärger mit dem Vermieter, würde ich persönlich gelassener sehen. Er versucht dich mit seiner aggressiven Art einzuschüchtern, dabei hat er selbst die Hosen voll. :D
 
W

WestMann

Gast
Die Arge darf nur einen bestimmten Prozentsatz der maßgeblichen Regelleistung zur Tilgung von irgendetwas einbehalten (ich glaube das waren maximal 10% oder sogar 30, weiß das nicht mehr so genau).

Mag sein das das auf Argen zutrifft (ALG II), nicht aber bei ALG I ! Hatte da vor Jahren auch mal "Probleme", eine Überzahlung seitens des Arbeitsamtes (Arbeitsagentur jetzt) wurde mir nach Feststellung des Sachverhaltes komplett und in einer Summe "abgezogen"! Da ich für diesen Monat unter normalen Umständen nicht genug Geld zum leben gehabt hätte mußte ich mir einen Überbrückungskredit (Ü-Geld damals) beim Sozialamt holen!
Diesen "Kredit" konnte ich dann per Ratenzahlung abstottern!

In diesem Fall hier:
Die Träger der beiden Institutionen sind i.d.R. getrennt womit Überschneidungen die Regel sind - die AA hätte das Recht gehabt den fälligen Betrag in einer Summe einzubehalten (so die Überzzahlung aus dem ALG I basiert), gleichzeitig hätte die Arge aber für Ausgleich sorgen müssen (Kenntnis vorausgesetzt)
 

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